Schufa
vor 2 Jahren
Ich habe durch eine Schufa Auskunft erfahren, dass seit 2014 eine offene Forderung besteht- worüber wird nicht mitgeteilt.
Ich habe allerdings nie eine Mahnung erhalten oder Post von einem Inkasso Büro. Wie ist das weitere Vorgehen?
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vor 2 Jahren
Wie ist das weitere Vorgehen?
So wie immer ... du bestreitest gegenüber der Schufa die Forderung.
Die Schufa leitet dies an den Eintragenden weiter, welcher dann nachweisen muss, dass die Forderung rechtskräftig besteht.
Kann er das nicht, löscht die Schufa die Forderung da bestrittene Forderungen nicht eingetragen werden dürfen.
2
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hallo CyberSW,
danke für Deine Antwort- leider habe ich das noch nie gemacht, wie bestreitet man eine Forderung der SCHUFA gegenüber?
Es tut mir leid, Dich fragen zu müssen, aber ich habe damit überhaupt keine Erfahrungen.
Danke!
Antwort
von
vor 2 Jahren
Nach der Suche über die Suchmaschine meines Mißtrauens habe ich folgendes gefunden @Sabine Va :
https://www.advocado.de/ratgeber/bank-und-kapitalmarktrecht/bonitaet/schufa-eintrag-loeschen.html#vorgehen
Das bedeutet.
1. Schufa Selbstauskunft anfordern (hast Du offensichtlich schon getan).
2. Das betreffende Unternehmen anfragen, welchen Grund es für den Eintrag gibt.
3. Bei falschen Schufaeinträgen dies der Schufa mitteilen, dafür gibt es Musterbriefe wie hier:
https://www.advocado.de/ratgeber/bank-und-kapitalmarktrecht/bonitaet/schufa-eintrag-loeschen-musterbrief.html
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