Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

vor 12 Jahren

Hallo,

lt. Webseite der Telekom wird bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht für den Festnetz- und Internetanschluss gewährt, wenn am neuen Wohnort der vorhandene Tarif nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

Lt. Auskunft von Mitarbeitern an Hotline und im T-Punkt wird zumindest aktuell auch dann ein Sonderkündigungsrecht gewährt, wenn der aktuelle Tarif auch am neuen Wohnort zur Verfügung gestellt werden könnte. Hintergrund sei, dass (i) nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes keine neue Mindestvertragslaufzeit zulässig ist, wenn man den Tarif zum neuen Wohnort mitnimmt und (ii) die Software von Telekom und Mitbewerbern auf diese Gesetzesänderung noch nicht angepasst sei.

Kann mir jemand sagen, wo ich diese Regelung nachlesen kann? Auf eine eMail-Anfrage bei der Telekom habe ich keine Antwort erhalten und wüsste schon gerne genau bescheid, bevor ich am neuen Wohnort einen Anschluss bei einem anderen Anbieter bestelle.

Vielen Dank
Pida

426990

35

  • Akzeptierte Lösung

    Community Managerin

    akzeptiert von

    vor 8 Jahren

    Hallo zusammen,

     

    anbei von mir noch einmal eine Zusammenfassung zum Thema Umzug.

     

    @Rush hat hier das Wichtigste schon erwähnt: wenn der genutzte Tarif am neuen Standort wieder bereitgestellt werden kann, wird dieser unter Einhaltung der Vertragslaufzeit umgezogen. Es beginnt also keine neue Laufzeit, sondern der Vertrag läuft wie gehabt weiter.

    Ist der genutzte Tarif nicht verfügbar, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wird der Anschluss am alten Standort mit einer Frist von drei Monaten gekündigt, es wird also das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen, oder am neuen Standort wird ein neuer Tarif mit neuer Laufzeit abgeschlossen. In diesem Fall wird der Vertrag am alten Standort zu dem Termin, an dem der neue Anschluss geschaltet wird, deaktiviert.

    Ist der bisher genutzte Tarif am neuen Standort verfügbar, allerdings kein Umzug gewünscht, sondern eine Kündigung des Anschlusses, greift das Sonderkündigungsrecht nicht, da der Anschluss bereit gestellt werden kann. Hier gilt dann die reguläre Kündigungsfrist des jeweiligen Tarifs.

     

    Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Umzug sind auch auf unserer Webseite zu finden.

     

    Viele Grüße

     

    Anja S.

    15

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Genau, Mund halten und zahlen 🙈

     

    Ich frag mich nach wie vor welcher Trot-tel 3 Monate als Frist definiert hat, liebe Politik oder welche Lobbyarbeiter da am Werk waren. 

     

    Bin nach wie vor der Auffassung, dass es idiotisch ist. Und jetzt komm nicht wieder mit das „Ich“ ja derjenige bin der Vertragsbruch begeht.... Statt solch ein Problem für viele Kunden zu lösen schiebt es damit nur wieder zum Kunden und verursacht Frust. 

     

    Ich habe, komischerweise seit 12 Monaten einen  Tarif, der monatlich kündbar ist. Und, mache ich  davon Gebrauch? 

     

    Heute ist Flexibilität gefragt, kein Stillstand und Abblocken. Das gilt insbesondere für technologische Bereiche. Dieses Klammern an 24 Monats-Knebel-Verträgen nervt schon viele, was auch gut ist. Stimmt die Leistung zum Preis, rennt dir trotz monatlicher Kündigungsfrist kein Kunde davon. 

    Siehe Bundesliga: Das klammern an den Abo-modellen schadet mehr als hilft. Siehe Spotify, Netflix, etc pp. Das hat die Telekom wohl Nachholbedarf.

     

    just my last 2 cents Zwinkernd

     

     

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