Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Sonderkündigung wird nicht anerkannt und muss nun weiter den Vertrag bezahlen obwohl ich nicht mehr dort wohne
vor 6 Jahren
Mein gesamtes Problem mit der Telekom konnte nicht gelöst werden.
Es ist einfach das Problem, dass ich umgezogen bin und eine Haushaltszusammenführung gemacht habe. Dort ist allerdings ein bestehender Vertrag eines anderen Anbieters. Genau aus diesem Grund greift bei mir nicht das Sonderkündigungsrecht und ich darf noch bis 04/20 monatlich fast 60 € zahlen, obwohl ich diese Leistung nicht mehr beziehe, da ich nicht mehr dort wohne, wo der Antrag begonnen hat. Eine Mobilfunkkarte mit 2 Jahreslaufzeit wurde angeboten- leider nützt mir das nichts, denn ich habe ja einen bestehen Mobilfunkvertrag bei der Telekom und der bleibt bestehen, denn ich bin ja mit diesem zufrieden.
Das Prozedere ist für mich unlogisch. Warum wird ein Vertrag aufrecht erhalten, und das Sonderkündigungsrecht nicht akzeptiert, nur weil der neue Haushalt einen anderen Anbieter hat? Was kann ich nun tun?
530
0
4
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
199
0
3
238
0
4
vor 11 Monaten
558
0
10
vor einem Jahr
268
0
4
vor 6 Jahren
418
0
1
Akzeptierte Lösung
muc80337_2
Community Guide
akzeptiert von
Detlev K.
vor 6 Jahren
Mit Verlaub - das ist totaler Quatsch.
Um ein Sonderkündigungsrecht zu erhalten muss man einerseits umziehen und andererseits einfach mal einen Umzug gem. Telekommunikationsgesetz beauftragen - sprich unveränderter Vertrag an der neuen Adresse. Das geht nicht online!!!
Entweder das geht - dann kein Sonderkündigungsrecht, dann kannst Du den Anschluss umziehen an die neue Adresse und Dir überlegen wir Ihr das künftig machen wollt (einmalige Kosten: 70 Euro für den Umzug)
Oder das geht nicht - dann Sonderkündigungsrecht.
Wenn an der neuen Adresse bereits ein Anschluss eines anderen Anbieters vorhanden ist, dann verhindert das nicht das Sonderkündigungsrecht. Ganz im Gegenteil, das erhöht die Chancen auf ein Sonderkündigungsrecht sogar erheblich.
Es gibt eine KULANZREGELUNG der Telekom die nur zur Anwendung kommt wenn bei einem Zusammenziehen in der neuen Wohnung bereits ein Telekomanschluss vorhanden ist. Das ist aber nicht zu verwechseln mit dem gesetzlichen Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs.
8
0