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Speedport Smart 4 Gastzugang - Illegale Downloads
vor 2 Jahren
Hallo,
der Speedport Smart verfügt über einen Gastzugang. Kann mir jemand folgende Fragen beantworten:
1. Sind beim Gastzugang standardmäßig illegale Seiten gesperrt, wenn nein, kann man selbst irgendwie tätig werden?
2. Was passiert wenn über meinen Gastzugang illegale Downloads durchgeführt werden, könnte es sein, dass ich Post von einem Anwalt bekommen könnte? Lässt sich das nachweißen, dass ich das nicht war?
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Hallo @toni2k6
Eines Vorweg, du bist für deinen Zugang verantwortlich.
Auch für den Gastzugang.
Wird darüber was illegales gemacht, musst du beweisen das du es nicht warst bzw wer es war. Falls du das nicht kannst, musst du dafür gerade stehen.
Zu
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CyberSW
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Jahren
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Im Gast-WLAN werden Nutzer nur aus dem heimischen Netzwerk ( Intranet ) abgekoppelt. Der Weg nach draußen bleibt wie beim herkömmlichen WLAN aber frei.
Man darf vom Gast-WLAN nicht zu viel erwarten.^^
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Marcel2605
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
@toni2k6
wie du siehst, ist der Gastzugang bei Fritzboxen nochmals besser gefilter.
Siehe Abschnitt 2) Internetnutzung über den Gastzugang reglementieren und dann ab Punkt 6
https://avm.de/service/wissensdatenbank/dok/FRITZ-Box-7590/294_WLAN-Gastzugang-in-FRITZ-Box-einrichten/
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Buster01
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Jahren
zu 1. m.W ist da nix gesperrt, sei denn man hat im Router den Kinderschutz eingeschaltet
(weiß aber nicht ob der auch im Gäste-WLAN greift)
zu 2. von Abmahnungen wg. Download habe ich noch nicht viel gelesen,
die meisten Abmahnungen sind wg. Upload weil z.B. ein P2P-Client benutzt wird.
Nachweisen im Speedport geht nur über die LOG (wobei die auch nicht so viel erfasst);
mehr geht mit ner FritzBox, hier kann man im Expertenmodus/Hidden-Modus auch den kompletten Datenverkehr von einer einzelnen IP im NW aufzeichnen und sich die Datensätze täglich per E-Mail zusenden lassen
(weil nach nem Neustart oder FW -Update ist die LOG meistens leer.)
Stellt sich mir gerade die Frage; was muß denn gesperrt werden?
URL, oder die IP oder beides (das betrifft aber nur WEB-Seiten), weil was über abc.de nicht geht geht oft über abc.com
eigentlich müßte man erst mal alle Ports zu machen, und dann nur die frei geben die benötigt werden.
Port 80 braucht ja der Browser (also müßte man in der Firewall die URL/IP sperren)
aber es gibt ja noch viel mehr
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_standardisierten_Ports
bleibt die Frage wie detailliert man das in nem Consumer-Router eintragen kann.
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Dilbert-MD
5 Sterne Mitgestalter
vor 2 Jahren
1. Das Sperren von Seiten wird praktisch nicht funktionieren.
- Du kennst nicht alle Seiten
- Die Seiten (URL, IP, Domain, Subdomain, etc.) ändern sich regelmäßig
- Oft liegen die Daten auf regulär genutzen Servern und Domains - wenn Du z.B. AWS, Cloudflare, Dropbox, etc. sperrst,
funktionieren u.U. andere Seiten nicht, oder Downloads von Dokumenten (bedienungsanleitungen, etc.) funktionieren nicht
oder Apps auf dem Handy funktionieren nicht, weil die Domain gesperrt ist.
- Du wärst Tage damit beschäftigt, alle Seiten einzutippen.
1.1. Die Kindersicherung der Fritzbox hatt einen Filter, aber ob der wirklich so allumfassend ist wäre noch unklar.
2. Ja, Du als Anschlussinhaber bekommst Post.
3. Workaroud: Nutze einen Freifunkrouter an deinem eigenen Router.
Gruß
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