Gelöst
Verletzung der Persönlichkeitsrechte
vor 4 Jahren
Da ich bei der Telekom bisher nicht weitergekommen bin und wahrscheinlich nicht die Einzige bin, die mit dem immer schlechter werdenden Service bei der Telekom unzufrieden ist, poste ich den Vorgang heute öffentlich.
Die Antworten von Frau S. enthalten Fristen und Abtretungserklärungsvorschläge, die ich nur als manipulativ bezeichnen kann.
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich möchte hiermit eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihre Abteilung
T-Systems International GmbH
Telekom Security
T-Online-Allee 1, 64295 Darmstadt
E-Mail: abuse@telekom.de
einreichen.
Ich hatte in der Woche vom 15.2 bis 22.2. 2019 mehrfach eine Sicherheitssperre meines E-Mailaccounts.
Und es lagen 2 Sachbestände vor, die zu schwierig auseinander zu halten waren.
Und trotzdem wäre es mir als wirklich sehr langjähriger Kundin wichtig gewesen, wenn ich eine Auskunft auf meine Frage nach dem Verursacher erhalten hätte!!!!
Zum Einen bin ich dieser Zeit gehackt worden. Ich hatte mehrmals insgesamt 60 Bedrohungen und Pishingmails an E-Mailadressen, die ich nur privat nutze. Mein Virusprogramm hat das Hacking durch aufploppen von Seitenfenstern zwar angezeigt, aber nicht verhindert, dass sich die Bedrohungen einnisten!
Zum anderen hat sich Frau R. M. –P. aus F. über Mails von mir beschwert, die ich wegen eines heftigen Rechtskonfliktes an sie und andere Personen aus einem gemeinsamen Kurs verschickt habe. Sie hat persönlich mit einem Herrn H. In Ihrem Unternehmen gesprochen!
Trotz meiner Nachfrage, ob die Beschwerde hier aus F. kommt, wurde mir die Auskunft verweigert.
Ich habe in der Zeit mehrmals meine Passwörter geändert und täglich mit Ihrer Abteilung gesprochen. Mir wurde gesagt, so viele Mails können Sie gar nicht verschicken, dass es zu so einer Sperre kommt.
Es hat sich bei diesem Konflikt um Betrug gehandelt und entsprechend wütend war ich.
Durch die Auskunftsverweigerung Ihrer Abteilung ist es zu einer Anzeige gekommen, die von Ihnen hätte verhindert werden können. Nach der Zustellung seitens des Staatsanwaltes habe ich mich bereits online bei Ihnen beschwert und mir wurde nur ganz lapidar gesagt, dass es sich um Datenschutz handele und mir diese Auskunft deswegen nicht gegeben wurde.
Ich finde das ungeheuerlich, dass mir als zahlender Kundin noch nicht mal ein Hinweis gegeben wurde! TROTZ meiner Nachfrage!
Der Service der Telekom ist oft nicht gut und das ist nicht entschuldbar!
Die Sache geht jetzt den Rechtsweg.
Beste Grüße
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vor 4 Jahren
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vor 4 Jahren
Tut mir leid, das hier ist ein Kunden-helfen-Kunden-Forum. Es ist nicht der Posteingang der Telekom bzw. des Telekom Vorstandes.
Beschwerden bitte an die Adresse im Impressum der Homepage senden.
6
Antwort
von
vor 4 Jahren
Warum verpasse ich blos immer das ganz große Kino?
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer
weitergehen, hier gibt es nichts zu sehen
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich habe keine Verseuchten Mils verschickt!!!!!!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Ich hoffe, dass du die beabsichtigte Dienstaufsichtbeschwerde mit diesem Rechtsanwalt abgestimmt hast.
garantiert nicht, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine GmbH würde kein Jurist anstrengen da diese in dem Zusammenhang gar nicht greift. Also das völlig falsche Mittel der Wahl ist.
Wobei hier dann tatsächlich der Spruch "formlos, fristlos, fruchtlos" greift.
Die Sache geht jetzt den Rechtsweg.
Damit ist sie hier auch schon zu Ende...
Da die Staatsanwaltschaft gegen dich ermittelt wird sich das alles klären, diese bekommt auch die erforderlichen Auskünfte.
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vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Die Telekom ist doch nicht deine Nanni um irgend etwas für dich zu ermitteln.
Die Sperre soll verhinderten, dass du von deinen verseuchten Rechnern weitere Schadsoftware verteilst und andere schädigst.
Für die Entseuchung bist ausschließlich du verantwortlich.
Die Telekom ist kein Amtsträger und daher ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde reichlich lustig.
Ein Auskuftsersuchen nach persönlichen Daten Dritter gegen die Telekom ist nur mit richterlicher Anordnung gegenüber Ermittlungsbehörden möglich. Die Weitergabe von Daten ist der Telekom sogar ausdrücklich verboten, andernfalls sie sich selbst
zum Ziel von strafrechtlichen Untersuchungen machen würde. Nicht nur aufgrund der DSGVO.
Mit der Veröffentlichung des Beitrags hier, machst du dich jedenfalls vollkommen zum Witz des Tages.
Der von dir angedrohte Rechtsweg wird ein sehr kurzer und endet für dich in einem Dornengebüsch.
Wenn ich jetzt mal raten müssten, und deinen Beitrag hier einordne, hat sich Frau R. M. –P. aus F vermutlich zu recht beschwert. Du scheinst in rechtlichen Dingen etwas unbedarft.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich habe nicht nach persönlichen Daten dritter gefragt
Antwort
von
vor 4 Jahren
Schön dass du uns schreibst was du nicht getan hast, ich denke die andere Seite wird die Staatsanwaltschaft ausreichend beleuchten.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich habe nicht nach persönlichen Daten dritter gefragt
Du schreibst es ja selbst:
Trotz meiner Nachfrage, ob die Beschwerde hier aus F. kommt, wurde mir die Auskunft verweigert.
Mein Virusprogramm hat das Hacking durch aufploppen von Seitenfenstern zwar angezeigt, aber nicht verhindert, dass sich die Bedrohungen einnisten!
Was glaubst du wie schnell ein Virus auf dem PC Mails verschicken kann.
Nur bei solchen Aktionen wird die Telekom auch dein E-Mail Konto ausgehend sperren.
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vor 4 Jahren
1
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Christian We.
ich empfehle den Ping, den das Workflowtool in deiner Antwort oberhalb meiner gesetzt hat, restlos zu entfernen.
Du hast, zeitlich nachdem bereits der Betroffene sein Profil in der Community gelöscht hatte, versucht denjenigen per Workflowtool anzusprechen. Da aber das Profil da schon nicht mehr bestand, hat sich die Software einen ähnlichen Profilnamen zum Anpingen herausgepickt, der aber zu einem anderen Account als des ursprünglich Betroffenen gehört. Und deshalb hast du auf diese Weise nun eine Person erwähnt, welche mit dem Hergang eigentlich gar nichts zu haben müsste.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von