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Vertragskündigung - Portierung
vor 12 Jahren
Hallo,
mein Vertrag hatte eine Vertragslaufzeit bis zum 20.11.2012. Bereits Anfang 2012 wurde der Vertrag fristgerecht gekündigt und eine Portierung beauftragt.
Am 21.02.2012 ging eine Kündigungsbestätigung ein.
Insofern ist ein Beweis für die rechtzeitige Kündigung vorhanden und kann vorgelegt werden.
Im weiteren Verlauf erhielt ich vom neuen Anbieter, dass die Telekom die Portierung zum 5.7.2013 durchführen werde. Ich telefonierte daraufhin mit der Kundenbetreuung der Telekom und man war sich einig, dass ein Fehler vorliegen müsse. Mir wurde in mehreren Telefonaten zugesichert, dass die Portierung zum 20.11.2012 "sicher klappen werde".
Nun haben wir Dezember, der gekündigte Vertrag läuft einfach weiter und nach etlichen Telefonaten und Warteschleifen bei der Hotline wird mir gesagt:
"Der Portierungsauftrag steht über einer Kündigung. Somit läuft Ihr Vertrag bis zum 5.7.2013 weiter."
Jegliche Versuche, den Mitarbeiter in der BEschwerdeabteilung davon zu überzeugen, dass die Kündigung durch einen Portierungsauftrag nicht aufgehoben wird, der übrigens auch schon ein halbes Jahr vor Vertragsende eingegangen ist, schlugen fehl. Doch er war so "gnädig", sich darum zu kümmern, dass die Portierung so schnell wie möglich durchgeführt wird.
Nun geht es um die Kosten, die nach dem 20.11.2012, also nach dem Vertragsende entstehen. Ich bin quasi gezwungen, den Anschluss weiter zu nutzen. Die Grundgebühr dafür wird natürlich munter weiter abgebucht. Ich bin nicht dazu bereit, die Kosten zu begleichen und werde die Einzugsermächtigung entziehen.
Es ist ein klarer Fall für den Verbraucherschutz und für die Bundesnetzagentur, was die Telekom hier abzieht. Eine Kündigung soll durch Portierung aufgehoben werden. Das ist an Dreistigkeit nicht zu toppen.
Ich bitte um Stellungnahme!
mein Vertrag hatte eine Vertragslaufzeit bis zum 20.11.2012. Bereits Anfang 2012 wurde der Vertrag fristgerecht gekündigt und eine Portierung beauftragt.
Am 21.02.2012 ging eine Kündigungsbestätigung ein.
Insofern ist ein Beweis für die rechtzeitige Kündigung vorhanden und kann vorgelegt werden.
Im weiteren Verlauf erhielt ich vom neuen Anbieter, dass die Telekom die Portierung zum 5.7.2013 durchführen werde. Ich telefonierte daraufhin mit der Kundenbetreuung der Telekom und man war sich einig, dass ein Fehler vorliegen müsse. Mir wurde in mehreren Telefonaten zugesichert, dass die Portierung zum 20.11.2012 "sicher klappen werde".
Nun haben wir Dezember, der gekündigte Vertrag läuft einfach weiter und nach etlichen Telefonaten und Warteschleifen bei der Hotline wird mir gesagt:
"Der Portierungsauftrag steht über einer Kündigung. Somit läuft Ihr Vertrag bis zum 5.7.2013 weiter."
Jegliche Versuche, den Mitarbeiter in der BEschwerdeabteilung davon zu überzeugen, dass die Kündigung durch einen Portierungsauftrag nicht aufgehoben wird, der übrigens auch schon ein halbes Jahr vor Vertragsende eingegangen ist, schlugen fehl. Doch er war so "gnädig", sich darum zu kümmern, dass die Portierung so schnell wie möglich durchgeführt wird.
Nun geht es um die Kosten, die nach dem 20.11.2012, also nach dem Vertragsende entstehen. Ich bin quasi gezwungen, den Anschluss weiter zu nutzen. Die Grundgebühr dafür wird natürlich munter weiter abgebucht. Ich bin nicht dazu bereit, die Kosten zu begleichen und werde die Einzugsermächtigung entziehen.
Es ist ein klarer Fall für den Verbraucherschutz und für die Bundesnetzagentur, was die Telekom hier abzieht. Eine Kündigung soll durch Portierung aufgehoben werden. Das ist an Dreistigkeit nicht zu toppen.
Ich bitte um Stellungnahme!
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gianfranco640_1
Starter*in
vor 12 Jahren
Ihr Wunsch ist bereits vermerkt und der Vertrag endet zum 8. Dezember 2012. Die letzte Rechnung - mit allen Preisen, die bis zu dem genannten Datum anfallen - erhalten Sie dann im Monat nach dem Vertragsende.
Da Sie auch das Thema Mitnahme der Rufnummer angesprochen haben, möchten wir noch kurz auf diesen Punkt eingehen. Sie können eine Rufnummer - für je 24,95 Euro - zu einem anderen Anbieter mitnehmen, wenn Sie den neuen Vertrag bei einem anderen Mobilfunk-Anbieter spätestens vier Wochen nach dem oben genannten Kündigungstermin abschließen.
-> Nun der Hammer: Seit 04.12. habe ich kein Netz mehr, nachfrage bei Telekom bestätigt, dass eine Portierung stattgefunden habe obwohl der Vertrag ja noch bis 07.12. läuft und am 08.12. endet. Problem nur, dass das damals erworbene iPone erst ab dem 08.12. entsperrt werden könne, .... aber der freundliche Herr an der Servicehotline kümmert sich darum, dass der fälschlicher weise zu früh portierte ... damit das Entsperren ... blablabla.
Heute wieder angerufen, der erste Servicemitarbeiter hat einfach aufgelegt. 2ter Versuch eine Dame dran, blablabla...blubber... ab 08.12. ...
Voll der Hammer, kann man wirklich in keinster Weise empfehlen. Die von Telekom/T-Mobile bringen sich selbst um ihre Zukunft!!!
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padabing
Starter*in
vor 12 Jahren
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padabing
Starter*in
vor 12 Jahren
Der Mitarbeiter der Beschwerdestelle meinte, dass die Kündigung und der Portierungsauftrag zeitversetzt bei Ihnen eingegangen sei.
Ich habe nun die Belege, dass die Kündigung ZUSAMMEN mit dem Portierungsauftrag Anfang Februar bei der Telekom einging.
Dennoch beharrt die Telekom darauf, dass die Portierungsdauer von Februar 2012 bis Juli 2013 gerechtfertigt ist. Soll also 16 Monate dauern.
Ich habs echt dicke... Ich lade mir jetzt das Formular von der Bundesnetzagentur runter, fülle es aus und schicke es ab. Außerdem sollten auch die Verbraucherzentrale und einige Fachzeitschriften davon in Kenntnis gesetzt werden.
Nie wieder Telekom!
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Telekom hilft1
Telekom hilft Team
vor 12 Jahren
herzlich willkommen im Service-Forum.
Wir möchten Ihnen in diesem Fall ganz gerne unsere Hilfe anbieten und schauen was wir für Sie tun können.
Bitte teilen Sie uns in einer E-Mail an foren.foren@telekom.de Ihren vollständigen Namen, Ihre Kundennummer und zur eventuellen Kontaktaufnahme Ihre Handynummer mit und nennen Sie bitte auch Ihren Nickname „padabing". Verwenden Sie dabei bitte unbedingt folgenden Betreff: „Angeforderte E-Mail, ID 11076929".
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Telekom hilft1
Telekom hilft Team
vor 12 Jahren
Ihre Mail ist angekommen, Danke.
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padabing
Starter*in
vor 12 Jahren
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padabing
Starter*in
vor 12 Jahren
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Telekom hilft1
Telekom hilft Team
vor 12 Jahren
wir haben Ihr Anliegen durchaus recherchiert und bearbeitet. Leider vergessen Sie direkt zu informieren. Das Portierungsdatum zum 5.7.2013 ist nach unserer Prüfung nicht korrekt. Sie hatten im Juni 2011 einen Tarifwechsel gewünscht, den Sie dann wieder storniert hatten. Dieser Auftrag setzte zunächst in der Kundendatenbank eine neue Mindestvertragslaufzeit bis zum 05.07.2013. Der Auftrag wurde dann rückabgewickelt und die alte Mindestvertragslaufzeit zum 20.11.2012 wieder aktiviert. Allerdings nur in einer Datenbank. In die Datenbank, in der die Portierung bearbeitet wird, verblieb leider als Ende der Vertragslaufzeit der 05.07.2013. Wir bitten Sie diesen Fehler und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Wir haben bereits den Fachbereich für Portierung informiert, die Portierung umgehend nachzuholen. Wenn uns eine Rückantwort erreicht, informieren wir Sie.
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padabing
Starter*in
vor 12 Jahren
die Geschichte mit dem "Tarifwechsel" ist mir und auch der Kundenbetreuung seit mindestens 5 Monaten bekannt. Dieser Fehler wurde bereits bei meiner letzten Anfrage im Mai/Juni herum herausgearbeitet und sollte berichtigt werden.
Bei dem vermeintlichen "Tarifwechsel" handelt es sich im Übrigen um einen Anruf einer Telekommitarbeiterin mit dem Versprechen, die Internetgeschwindigkeit von DSL 6000 auf 16000 hochzustufen. Die Auftragsbestätigung bestätigte allerdings nur ein DSL 3000 Regio, so wie ich es bereits nutzte.
Nichtsdestotrotz bleibt die Frage, wie die Kosten vom eigentlich Ende des Vertrages am 20.11.2012 bis zum Portierungszeitpunkt abgerechnet werden.
Danke und Gruß
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Telekom hilft1
Telekom hilft Team
vor 12 Jahren
Die "nutzungsabhängigen" Kosten sind zu bezahlen.
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