Zusammenzug mit Freundin. Was wird mit bestehenden 2 Verträgen?

vor 12 Jahren

Ich möchte mit meiner Freundin an einem ganz neuen Wohnort zusammen ziehen. Wir sind bisher beide getrennt bei der Telekom Kunde (Festnetz) und möchten nun einen gemeinsamen Anschluss, auch wieder bei der Telekom. Kann einer von beiden seinen Vertrag vorzeitig kündigen oder besteht die Telekom auf der Fortsetzung von beiden Verträgen?
Danke!
Gruss, Tom

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  • vor 12 Jahren

    Hallo Tom,

    herzlich Willkommen im Service-Forum.

    Ich möchte mit meiner Freundin an einem ganz neuen Wohnort zusammen ziehen. Wir sind bisher beide getrennt bei der Telekom Kunde (Festnetz) und möchten nun einen gemeinsamen Anschluss, auch wieder bei der Telekom. Kann einer von beiden seinen Vertrag vorzeitig kündigen oder besteht die Telekom auf der Fortsetzung von beiden Verträgen?

    Ich möchte mit meiner Freundin an einem ganz neuen Wohnort zusammen ziehen. Wir sind bisher beide getrennt bei der Telekom Kunde (Festnetz) und möchten nun einen gemeinsamen Anschluss, auch wieder bei der Telekom. Kann einer von beiden seinen Vertrag vorzeitig kündigen oder besteht die Telekom auf der Fortsetzung von beiden Verträgen?
    Ich möchte mit meiner Freundin an einem ganz neuen Wohnort zusammen ziehen. Wir sind bisher beide getrennt bei der Telekom Kunde (Festnetz) und möchten nun einen gemeinsamen Anschluss, auch wieder bei der Telekom. Kann einer von beiden seinen Vertrag vorzeitig kündigen oder besteht die Telekom auf der Fortsetzung von beiden Verträgen?

    Sie und Ihre Freundin ziehen also beide um. Generell gilt hier die Regelung, dass der Vertrag am neuen Wohnort fortgesetzt wird, wenn die Telekom die gleichen Leistungen bereitstellen kann. Wenn nicht, gilt ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten. Zudem gibt es eine interne Anweisung, dass bei einem Zusammenzug von zwei Telekomkunden, wenn der fort zu setzende Vertrag eine (Mindest)Vertragslaufzeit hat, der überflüssige Vertrag aufgehoben wird. Das dürfte auch in Ihrem speziellen Fall gelten. Bitte legen Sie dazu dem Kundenservice den neuen Mietvertrag vor.

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