Gelöst

Anspruch auf Beseitigung von Softwarefehlern

vor einem Jahr

Hallo, Gemeinde,

 

ich hatte heute Morgen bei der Wiedergabe von Live-TV über MagentaTV 2.0 mehrmals ein Standbild und den Hinweis auf

Fehlercode Nr. 051170. Beiträge hier haben sich damit schon befasst, und telekomseitig wird darauf hingewiesen, dass dieser Fehler bekannt ist und mit dem nächsten Update gefixt wird. Ein Zeitraum wird dabei aber nicht genannt.

 

Nun unterliegen auch digitale Produkte neuerdings den Regelungen hinsichtlich Gewährleistung, Haftung usw. Die derzeit geltende gesetzliche Regelung besagt, dass der Anbieter digitaler Inhalte bei Vorliegen eines Mangels (s. o.) diesen innerhalb einer "angemessenen" Frist beseitigen muss. Welcher Zeitraum dadurch definiert wird, liegt aus meiner Sicht nicht im alleinigen Ermessen des Anbieters. Man sollte davon ausgehen können, dass der Begriff "Angemessenheit" im Steitfall künftig wohl gerichtlich geklärt werden wird.

 

Würde es etwas also etwas nutzen, der Telekom eine (angemessene) Frist zur Beseitigung des objektiv vorhandenen Mangels zu setzen, oder sind die Updatezeiträume telekomseitig so ausgestaltet, dass sowohl der Kunde als auch die Telekom diese als "angemessen" betrachten können?

 

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    Guten Morgen @Laudano1,

     

    du hast hier bereits einige Hinweise erhalten. An der Fehlerbehebung wird per Firmwareupdate gearbeitet. Ein Datum wann dies zur Verfügung steht, kann ich nicht mitteilen. 


    Viele Grüße

    Heike B. 

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