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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Freischaltung Olympia-Übetragungen auf Anixe HD

vor 18 Jahren

Hallo,

warum werde ich immer mal wieder (mind. 1 x täglich) aufgefordert, die Olympia-Übertragungen auf Anixe HD mit meiner T-Online PIN (nicht AVS- PIN ) freizuschalten?

Heisst dass, diese Sendungen wurden durch den Anbieter als "alters-relevant" (16 oder 18 J.) gekennzeichnet oder was ist der Grund für die wiederholte Freischalte-Aufforderung ???

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    • vor 18 Jahren

       
      Sehr geehrte Kundin,
      sehr geehrter Kunde,

      "0xdeadbeef" (Nickname) schrieb:

      >>> NEIN! Das ist einfach nicht wahr! Die T-Online- PIN dient bei
      >>> Free-TV-Sendern nur der Gängelei der Kunden um ein von der Telekom
      >>> erdachtes Konzept umzusetzen, für das es eben KEINE gesetzliche
      >>> Grundlage gibt!

      >> Die genannte Jugendschutzsatzung wurde bereits im Jahre 2003 geschaffen
      >> und trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt war von
      >> konkreten Projekten zur Einführung von IPTV in Deutschland nicht die
      >> Rede, insofern haben weder die damals noch existierende T-Online AG noch
      >> die Deutsche Telekom daran mitgewirkt, schon gar nicht wurde das dort
      >> beschriebene Konzept von uns erdacht.

      > Das ist komplett irrelevant.

      Es ist im Rahmen des Kontexts relevant, da Sie behauptet hatten, dass es
      sich "um ein von der Telekom erdachtes Konzept" zur "Gängelei der Kunden"
      der Kunden handele. Diese Aussagen sind offenkundig in der Sache
      unzutreffend. Den Kontext unserer Erwiderung haben wir uns erlaubt, durch
      Einfügen des entsprechenden Zitates von Ihnen wiederherzustellen.

      >> Satzungen wie die genannte oder auch die FSK verfolgen den Zweck,
      >> Eingriffen des Gesetzgebers zuvorzukommen, indem gar nicht erst ein
      >> Zustand eintritt, in dem der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung für
      >> notwendig erachtet. Dass Satzungen dieser Art im Speziellen und die KJM
      >> im Allgemeinen keine "Papiertiger" ist, mag man den Artikeln dort
      >> entnehmen, denen zufolge höchstrichterliche Entscheidungen sich hierauf
      >> beziehen und Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern geahndet werden.

      > Ebenfalls irrelevant.

      Auch dies ist nicht irrelevant, wenn man den Kontext beachtet. Die
      Aussage dient zur zur Relativierung Ihrer Behauptung, dass es dafür
      "KEINE gesetzliche Grundlage" gäbe. Wer sich dieser Satzung unterwirft,
      der hat sich auch an diese zu halten. Dass wir uns dieser Satzung zu
      unterwerfen hatten, ergibt sich schon aus unserem VoD - und PayTV-Angebot
      sowie dem Umstand, dass es dank Aufnahmen und Timeshift jederzeit möglich
      ist, für entsprechend klassifizierte Inhalte die erlaubten Sendezeit-
      fenster zu verlassen.

      >> | Es bleibt dabei: RTL muss das bereits im Februar dieses Jahres von der
      >> | Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) verhängte Bußgeld in Höhe von
      >> | 100.000 Euro wegen wiederholter Jugendschutz-Verstöße in „Deutschland
      >> | sucht den Superstar" (DSDS) zahlen. Das hat die KJM in ihrer Sitzung -
      >> | nach einer Anhörung von RTL - heute in München abschließend entschieden.

      > Das ist sowas von irrelevant, daß es schon grotesk ist.

      Mit diesem zweiten Beispiel belegen wir unsere Behauptung, dass die KJM
      kein "Papiertiger" sei. Mit dem ersten Beispiel illustrierten wir, dass
      die von der KJM empfohlenen Modelle zur Altersverifizierung sehr wohl
      eine bedeutsame juristische Relevanz besitzen, wenn selbst der
      Bundesgerichtshof sich hierauf bezieht.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team

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      http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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    • vor 18 Jahren

       
      Hallo Docfred,
      "docfred" (Nickname) schrieb:
      > Und wenn eine Sperrung gesetzt werden muss, dann durch die Sender
      > selbst und nicht durch die technischen Betreiber. Demnächst sperrt dann
      > die Telekom einfach alles.
      Die Informationen zur Altersfreigabe entstammen den Service-Informationen
      der Sender,, diese werden vom Media Receiver lediglich ausgewertet.

      > Bei Sportveranstaltungen ist es sogar hochgradig peinlich!
      Unmotiviert erscheinende PIN -Abfragen haben im Wesentlichen zwei
      Ursachen:
      (1) Einige Filme der Altersstufen 16 und 18 werden von außerhalb der oben
          angegebenen Sendezeiten ausgestrahlt. Hierfür haben die Sender dann
          eine Sondergenehmigung. Die Information über die Sondergenehmigung
          wird uns allerdings derzeit nicht übermittelt, sodass die Eingabe
          der T-Online PIN gefordert wird. (Dies dürfte bei Sportsendungen
          eher nicht zutreffen)
      (2) Erfahrungswerte haben gezeigt, dass die T-Online PIN auch abgefragt
          wird, wenn es zu Verbindungsabbrüchen im Datenstrom vom IPTV -Server
          kommt (die Internetverbindung bleibt bestehen). Oft bemerkt man dies
          daran, dass auch Bildstörungen auftreten. Wenn diese Fehler auf
          allen Kanälen zu jeder Zeit auftreten, ist ein Fehler im Anschluss
          bzw. in der Anschlusskonfiguration zu vermuten.

      Im letztgenannten Falle wenden Sie sich bitte an den Entertain-Service,
      um der Ursache auf den Grund zu gehen.
      E-Mail : support-entertain@telekom.de (techn. Anfragen)
      Telefon: 01805 37 37 50 (0,14 EUR/min) *
      Telefax: 01805 10 97 97 (0,14 EUR/min) *
      (*)Aus dem Festnetz der Telekom. Aus anderen Netzen - insbesondere aus
         den Mobilfunknetzen - können Ihnen davon abweichende Kosten
         entstehen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
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    • vor 18 Jahren

      T-Online-Team schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      >  
      > Es ist im Rahmen des Kontexts relevant, da Sie behauptet hatten, dass es
      > sich "um ein von der Telekom erdachtes Konzept" zur "Gängelei der Kunden"
      > der Kunden handele.
      >
      Dieses "Konzept" dient jedenfalls offensichtlich nicht dem Jugendschutz wie behauptet. Es ist auch keine Umsetzung der gesetzlich Vorgaben. Einen erkannbaren Nutzen hat es daher jedenfalls für ihre Kunden nicht. Bleibt also aus meiner Sicht nur die beschriebene Möglichkeit, daß es nur aus Starrsinn und der Weigerung wegen, die eigenen Fehler einzusehen, gegen alle Vernunft weitergeführt wird.


      > Diese Aussagen sind offenkundig in der Sache
      > unzutreffend.
      >
      Bislang sind Sie jede nachvollziehbare Antwort schuldig geblieben, welchen Zweck diese Gängelei für den Kunden hat. Solange ist die Annahme, daß die Gängelei der eigentliche Zweck ist, zumindest nicht völlig von der Hand zu weisen.


      > Auch dies ist nicht irrelevant, wenn man den Kontext beachtet. Die
      > Aussage dient zur zur Relativierung Ihrer Behauptung, dass es dafür
      > "KEINE gesetzliche Grundlage" gäbe.
      >
      Das ist eine absolut korrekte Aussage gewesen. Da gibt es nichts zu "relativieren". Ich nehme das aber mal als Eingeständnis, daß Sie die Aussage nicht wiederlegen können (wie auch?) und daher implizit ihren Wahrheitsgehalt anerkennen.


      > Wer sich dieser Satzung unterwirft,
      > der hat sich auch an diese zu halten. Dass wir uns dieser Satzung zu
      > unterwerfen hatten, ergibt sich schon aus unserem VoD - und PayTV-Angebot
      > sowie dem Umstand, dass es dank Aufnahmen und Timeshift jederzeit möglich
      > ist, für entsprechend klassifizierte Inhalte die erlaubten Sendezeit-
      > fenster zu verlassen.
      >
      Keine Ahnung, inwiefern diese blumigen Abschweifungen zum Thema gehören. Aber bitte.


      > Mit diesem zweiten Beispiel belegen wir unsere Behauptung, dass die KJM
      > kein "Papiertiger" sei. Mit dem ersten Beispiel illustrierten wir, dass
      > die von der KJM empfohlenen Modelle zur Altersverifizierung sehr wohl
      > eine bedeutsame juristische Relevanz besitzen, wenn selbst der
      > Bundesgerichtshof sich hierauf bezieht.
      >
      Warum versuchen Sie so verzweifelt, meine korrekten Aussagen durch ausufernde Relativierungsversuche und Abschweifungen zu vernebeln, statt klar und deutlich zu sagen, daß ich Recht habe und die Sinnlosigkeit der PIN -Eingabe bei Free-TV-Inhalten vorbehaltlos anzuerkennen. Das muß wohl diese konzernweite Unfähigkeit sein, eigene Fehler zuzugeben. Schade drum, ändert aber alles nichts an den Tatsachen.

      Es bleibt dabei: die PIN -Eingabe bei Free-TV-Sendern ist eine sinnlose Gängelei, für die es keine Notwendigkeit aus juristischer oder sonstiger Sicht gibt. Der gesunde Menschenverstand legt nahe, sie einfach zu entfernen, statt hier immer wieder mit den selben sachlich falschen oder irrelevanten Argumenten den Status Quo zu verteidigen.

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    • vor 18 Jahren

      0xdeadbeef schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------

      >
      > Es bleibt dabei: die PIN -Eingabe bei Free-TV-Sendern ist eine sinnlose
      > Gängelei, für die es keine Notwendigkeit aus juristischer oder sonstiger Sicht
      > gibt. Der gesunde Menschenverstand legt nahe, sie einfach zu entfernen, statt
      > hier immer wieder mit den selben sachlich falschen oder irrelevanten Argumenten
      > den Status Quo zu verteidigen.


      seh ich auch so, denn sonst müsste es ja auch für Sat ein System zur prüfung geben.

      Aber bei T-home druckt man ja lieber kündigungsbestätigungen anstatt mal etwas zuzugeben / ändern.

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    • vor 18 Jahren

       
      Sehr geehrte Kundin,
      sehr geehrter Kunde,
      "0xdeadbeef" (Nickname) schrieb:
      >> Es ist im Rahmen des Kontexts relevant, da Sie behauptet hatten, dass es
      >> sich "um ein von der Telekom erdachtes Konzept" zur "Gängelei der Kunden"
      >> der Kunden handele.
      > Dieses "Konzept" dient jedenfalls offensichtlich nicht dem Jugendschutz
      > wie behauptet.
      Die JSS ist das Konzept der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der
      Landesmedienanstalten und diese Satzung dient ausschließlich dem
      Jugendschutz.
      > Es ist auch keine Umsetzung der gesetzlich Vorgaben.
      Es ist eine Umsetzung dieser Satzung. Die Satzung wiederum hat Vorbild-
      funktion bis hin zu unseren höchsten Gerichten und ist daher mit Fug und
      Recht als "verbindlich" einzustufen.
      > Einen erkannbaren Nutzen hat es daher jedenfalls für ihre Kunden nicht.
      Sie nehmen für sich augenscheinlich in Anspruch, für alle Kunden zu
      sprechen. Das ist jedoch bei den Kunden, die Kinder haben, eher nicht
      anzunehmen.
      > Bislang sind Sie jede nachvollziehbare Antwort schuldig geblieben,
      > welchen Zweck diese Gängelei für den Kunden hat. Solange ist die
      > Annahme, daß die Gängelei der eigentliche Zweck ist, zumindest nicht
      > völlig von der Hand zu weisen.
      Es versteht sich von selbst, dass uns nicht daran gelegen sein kann,
      zahlende Kunden zu "gängeln". Demzufolge kann dies auch offenbar nicht
      der Hintergrund sein. Welchen Hintergrund die Altersverifizierung tat-
      sächlich hat, haben wir in aller gebotenen Breite dargelegt.
      > Warum versuchen Sie so verzweifelt, meine korrekten Aussagen durch
      > ausufernde Relativierungsversuche und Abschweifungen zu vernebeln,
      Wir vernebeln nicht, sondern wir erläutern Ihnen die Herkunft bzw. die
      Grundlagen des angewandten Prinzips. Wir erkennen an, dass es derzeit
      recht umständlich ist, eine Sendung mit der T-Online PIN freizuschalten,
      die "Sicherheitsabfrage" nach Eingabe der korrekten PIN sollte verzicht-
      bar sein. Auch die eigentlich unnötige Abfrage, wenn eine ansonsten
      vorzusperrende Sendung mit einer Sondergenehmigung zwischen 6 und 22 bzw.
      zwischen 6 und 23 Uhr beginnt, wird künftig hoffentlich zu vermeiden
      sein. Sie aber stellen das gesamte Prinzip in Frage und wollen es
      abgeschafft wissen. Das steht aber aus den genannten Gründen nicht zu
      erwarten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
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      http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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    • vor 18 Jahren

      T-Online-Team schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      >Sie aber stellen das gesamte Prinzip in Frage und wollen es
      > abgeschafft wissen. Das steht aber aus den genannten Gründen nicht zu
      > erwarten.

      Ihr angebliches Jugendschutz-Konzept bewirkt doch in der Praxis
      genau das Gegenteil! Häufige unplanmäßige PIN -Abfragen führen
      am ehesten dazu, dass die Eltern wegen der störenden PIN -Eingabe
      die PIN völlig genervt ihren Kindern nennen, damit sie nicht
      immer wieder völlig harmlose Sendungen für ihre Kinder
      frei schalten müssen und dabei auch noch peinlich genau
      darauf achten müssen, dass der clevere Nachwuchs nicht
      doch herausfindet, welche 4 Tasten hierzu gedrückt werden
      müssen ("Sören, Torben, Merle, geht ihr bitte kurz mal aus
      dem Zimmer? Mama möchte euch jetzt den Tigerentenclub
      freischalten, der Telekom gelingt es nämlich einfach
      nicht, ein sinnvolles und funktionierendes Jugendschutzsystem
      zu etablieren!").

      Wenn der Staat gesetzliche Ausnahmeregelungen geschaffen
      hat, um die freie Ausstrahlung von angeblich desorientierenden
      Inhalten zu jeder Zeit zu ermöglichen, ist es NICHT ihre Aufgabe,
      ungefragt dazwischen zu funken und diese Ausstrahlung durch
      unausgereifte technische Maßnahmen zu behindern. Und wie wäre es
      denn zur Abwechslung mal, wenn sie das nachweislich unausgereifte
      und fehleranfällige System mit der T-Online- PIN -Abfrage erst dann
      bei Entertain einführen, wenn es zufriedenstellend bzw. ohne
      Fehler funktioniert? Ihre Qualitäts- Kontrolle verwehrt uns mit
      der gleichen Begründung doch auch schon seit Jahren viele aus
      Kundensicht wirklich sinnvolle Funktionen des Receivers!

      Abgesehen davon ist eine einzige vierstellige Zahl, die man
      häufig auch noch im Beisein der übrigen Familienmitglieder
      eintippen muss, wie schon dargelegt in der Praxis nur mit
      einem erheblichen Aufwand geheim zu halten. Letztendlich
      steht und fällt die tatsächliche Einhaltung des Jugendschutzes
      bei Entertain daher sowieso mit der Entscheidung der Eltern,
      ob die T-Online- PIN in deren Augen sinnvoll ist bzw. ob
      überhaupt versucht wird, diese vor den eigenen Kindern
      geheim zu halten, oder eben nicht.
      Daher wäre eine Option zum ausschalten der standardmäßig
      eingeschalteten T-Online- PIN - z.B. mit der AVS- PIN - gerade
      unter Berücksichtigung der fehlenden gesetzlichen Grundlage
      für eine PIN -Abfrage im normalen Fernsehen nur eine logische
      Konsequenz und gleichzeitig eine kundenfreundliche Lösung.
      Dann können die Haushalte mit Kindern zumindest theoretisch
      ihre Kinder schützen und die Haushalte ohne Kinder werden
      praktisch nicht länger gegängelt. Was haben sie eigentlich
      gegen diese einfache und kundenfreundliche Lösung, die
      genauso viel Jugendschutz und Sicherheit bietet wie die
      momentane Gängelei?

      Ihr viel zu weit voraus eilender Gehorsam basiert auf einer
      ähnlichen Illusion wie die in den Medien immer mal wieder
      lauter werdenden Forderungen nach härteren Strafen für
      kriminelle Jugendliche! Das Problem sind nicht die angeblich
      zu milden Strafen für jugendliche Straftäter, sondern die
      immer stärker verrohende Gesellschaft, die diese kriminellen
      Jugendlichen hervorbringt und dessen Politiker und brave
      Bürger mit den in den Medien präsentierten zivilen Opfern
      dieser Straftäter nicht so recht umzugehen wissen.
      In Bezug auf die jugendgefährdenden Inhalte im Fernsehen sind
      nicht die fehlenden technischen Zugangskontrollen das Problem,
      sondern die stetig sinkende Hemmschwelle für die Ausstrahlung
      desorientierender Inhalte im Fernsehen zu jeder Tageszeit
      und die fehlende kritische Auseinandersetzung mit den
      gesendeten Inhalten. Niemand hätte etwas gegen ihr "Prinzip",
      wenn sie der Logik folgen und endlich begreifen würden, dass
      eine auf lumpigen 4 Zahlen basierende Zwangs- PIN -Abfrage
      nicht unsicherer wird, wenn man diese durch eine Menü-Funktion
      und durch die Eingabe einer weiteren vierstelligen PIN dauerhaft
      deaktivieren kann.

      Ich wiederhole es daher noch einmal: Ihr gesamtes "Prinzip"
      steht und fällt auch momentan mit einer einzigen Entscheidung
      der Eltern!

      Soziale bzw. gesellschaftliche Probleme mit Technik oder
      wahlweise Gesetzen erschlagen zu wollen, zeugt jedenfalls
      von unglaublicher Naivität und Lernresistenz.

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    • vor 18 Jahren

      T-Online-Team schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      > Die JSS ist das Konzept der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der
      > Landesmedienanstalten und diese Satzung dient ausschließlich dem
      > Jugendschutz.
      >
      Auf was auch immer das die Antwort war: Ihr Konzept bezüglich der PIN -Eingabe bei Free-TV-Sendern dient _nicht_ dem Jugendschutz und es ist _keine_ Umsetzung der zitierten Satzung. Das sollte nun wirklich offensichtlich sein.


      > Es ist eine Umsetzung dieser Satzung. Die Satzung wiederum hat Vorbild-
      > funktion bis hin zu unseren höchsten Gerichten und ist daher mit Fug und
      > Recht als "verbindlich" einzustufen.
      >
      Und nochmal: Ihr Konzept ist _keine_ Umsetzung der Satzung! Wollen Sie das nicht verstehen oder tun Sie das wirklich nicht?


      > Sie nehmen für sich augenscheinlich in Anspruch, für alle Kunden zu
      > sprechen. Das ist jedoch bei den Kunden, die Kinder haben, eher nicht
      > anzunehmen.
      >
      Es steht Ihnen frei, _abschaltbare_ Jugendschutzfunktionen zu implementieren, die über die geltenden Sendezeitbeschränkungen und bestehende Jugendschutzgesetzte hinausgehen, wenn Sie das unbedingt für notwendig halten.
      Es ist aber einfach sachlich falsch zu behaupten, daß die jetzige nicht abschaltbare Lösung bei Free-TV-Sendern notwendig und eine Umsetzung bestehender Vorgaben sei. Und es ist eine unzumutbare Gängelei, diese Funktion allen Kunden aufzuwingen.


      > Es versteht sich von selbst, dass uns nicht daran gelegen sein kann,
      > zahlende Kunden zu "gängeln". Demzufolge kann dies auch offenbar nicht
      > der Hintergrund sein. Welchen Hintergrund die Altersverifizierung tat-
      > sächlich hat, haben wir in aller gebotenen Breite dargelegt.
      >
      Nein! Diese Argumentation ist einfach falsch und das habe ich nun wirklich oft genug dargelegt. Wenn Sie das nicht endlich einsehen, werden Sie sich ohne Not viele Kunden vergraulen.
      Glauben Sie tatsächlich, entgegen dem Text der von Ihnen selbst zitierten Satzung, daß frei empfangbare Sender, die sich an die Sendezeitbeschränkungen halten und daher natürlich _nicht_ vorgesperrt werden müssen, dennoch durch die Telekom vorgesperrt werden müssen???
      Falls ja: warum denken Sie, können diese Sender über DVB-T und DVB-S unverschlüsselt und ohne PIN -Eingabe empfangen werden?

      > Wir vernebeln nicht, sondern wir erläutern Ihnen die Herkunft bzw. die
      > Grundlagen des angewandten Prinzips.
      >
      Nein, das tue ich. Sie scheinen die gesetzlichen Grundlagen entweder nicht verstehen zu wollen oder zu können. Wenn man Ihnen zum zehnten Mal klar darlegt, warum die Ausführungen zur Vorsperrung für frei ausgestrahlte Free-TV-Sender eben nicht gelten, behaupten Sie einfach wieder, die PIN -Eingabe sei notwendig, weil es so in der Satzung stünde - was halt einfach nicht stimmt.
      Diese ganze Diskussion ist bizarr - die Faktenlage ist so glasklar und offensichtlich, daß jede Diskussion darüber unnötig sein sollte.


      > Wir erkennen an, dass es derzeit
      > recht umständlich ist, eine Sendung mit der T-Online PIN freizuschalten,
      > die "Sicherheitsabfrage" nach Eingabe der korrekten PIN sollte verzicht-
      > bar sein.
      >
      Wie der Rest der Software ist auch die PIN -Abfrage extrem benutzerunfreundlich und eben nicht nur die letzte Bestätigung: insgesamt könnte man drei Tastendrücke sparen, wenn man etwas nachgedacht hätte.
      Aber das paßt ja anscheinend zum "Konzept".


      > Auch die eigentlich unnötige Abfrage, wenn eine ansonsten
      > vorzusperrende Sendung mit einer Sondergenehmigung zwischen 6 und 22 bzw.
      > zwischen 6 und 23 Uhr beginnt, wird künftig hoffentlich zu vermeiden
      > sein.
      >
      Und nochmal: Sendungen auf frei ausgestrahlten deutschen Sendern sind von der Telekom nicht vorzusperren. Ich weiß nicht wie oft ich das wiederholen muß, oder wie ich Ihnen die offensichtliche Faktenlage noch anders vermitteln soll.


      > Sie aber stellen das gesamte Prinzip in Frage und wollen es
      > abgeschafft wissen. Das steht aber aus den genannten Gründen nicht zu
      > erwarten.
      >
      Ja, weil das Konzept von Grund auf falsch ist! Wenn Sie das _wirklich_ nicht verstehen, obwohl sie selber die Satzungen zitieren, gegen die es offensichtlich verstößt, dann weiß ich allerdings wirklich auch nicht mehr.

      Sie sollten wirklich intensiv darüber nachdenken, ob Sie wirklich Kunden verlieren wollen, nur weil sie unbedingt auf diesem Irrtum beharren müssen.

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    • vor 18 Jahren

       
      Hallo HPV,
      "HPV" (Nickname) schrieb:
      > Ihr angebliches Jugendschutz-Konzept bewirkt doch in der Praxis
      > genau das Gegenteil! Häufige unplanmäßige PIN -Abfragen führen
      > am ehesten dazu, dass die Eltern wegen der störenden PIN -Eingabe
      > die PIN völlig genervt ihren Kindern nennen, damit sie nicht
      > immer wieder völlig harmlose Sendungen für ihre Kinder
      > frei schalten müssen und dabei auch noch peinlich genau
      > darauf achten müssen, dass der clevere Nachwuchs nicht
      > doch herausfindet, welche 4 Tasten hierzu gedrückt werden
      > müssen ("Sören, Torben, Merle, geht ihr bitte kurz mal aus
      > dem Zimmer? Mama möchte euch jetzt den Tigerentenclub
      > freischalten, der Telekom gelingt es nämlich einfach
      > nicht, ein sinnvolles und funktionierendes Jugendschutzsystem
      > zu etablieren!").
      Sie versuchen nahezulegen, dass diese Abfrage üblicherweise bei
      Kindersendungen aufträte. Diese Darstellung trifft nicht zu.
      Unmotiviert erscheinende PIN -Abfragen haben im Wesentlichen zwei
      Ursachen:
      (1) Einige Filme der Altersstufen 16 und 18 werden von außerhalb der oben
      angegebenen Sendezeiten ausgestrahlt. Hierfür haben die Sender dann
      eine Sondergenehmigung. Die Information über die Sondergenehmigung
      wird uns allerdings derzeit nicht übermittelt, sodass die Eingabe
      der T-Online PIN gefordert wird. (Dies tritt bei Kindersendungen
      nicht auf.)
      (2) Erfahrungswerte haben gezeigt, dass die T-Online PIN auch abgefragt
      wird, wenn es zu Verbindungsabbrüchen im Datenstrom vom IPTV -Server
      kommt (die Internetverbindung bleibt bestehen). Oft bemerkt man dies
      daran, dass auch Bildstörungen auftreten. Wenn diese Fehler auf
      allen Kanälen zu jeder Zeit auftreten, ist ein Fehler im Anschluss
      bzw. in der Anschlusskonfiguration zu vermuten.

      Im letztgenannten Falle wenden Sie sich bitte an den Entertain-Service,
      um der Ursache auf den Grund zu gehen.
      E-Mail : support-entertain@telekom.de (techn. Anfragen)
      Telefon: 01805 37 37 50 (0,14 EUR/min) *
      Telefax: 01805 10 97 97 (0,14 EUR/min) *
      (*)Aus dem Festnetz der Telekom. Aus anderen Netzen - insbesondere aus
      den Mobilfunknetzen - können Ihnen davon abweichende Kosten
      entstehen.
      > Wenn der Staat gesetzliche Ausnahmeregelungen geschaffen
      > hat, um die freie Ausstrahlung von angeblich desorientierenden
      > Inhalten zu jeder Zeit zu ermöglichen, ist es NICHT ihre Aufgabe,
      > ungefragt dazwischen zu funken und diese Ausstrahlung durch
      > unausgereifte technische Maßnahmen zu behindern.
      Zu den rechtlichen Aspekten des Jugendschutzes unter der besonderen
      Berücksichtigung der derzeit geltenden Fassung der Jugendschutzsatzung
      der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten haben wir
      bereits ausführlich Stellung bezogen. Darüberhinaus liegen uns keine
      weiteren Informationen vor.
      > Abgesehen davon ist eine einzige vierstellige Zahl, die man
      > häufig auch noch im Beisein der übrigen Familienmitglieder
      > eintippen muss, wie schon dargelegt in der Praxis nur mit
      > einem erheblichen Aufwand geheim zu halten.
      Das können wir nicht nachvollziehen. Wenn Sie Ihre T-Online PIN ändern
      möchten, führen Sie einfach die Einrichtung der PIN direkt über den Media
      Receiver erneut durch. Rufen Sie sich dazu bitte das Menü des Media
      Receivers auf und wechseln zum Menüpunkt "Einstellungen". Wählen Sie
      "Kundencenter" und anschließend "Einrichtungsassistent" aus. Nun können
      Sie mit Hilfe Ihrer T-Online.de E-Mail Adresse und Ihrem Passwort Ihre
      T-Online PIN einrichten. Bitte folgen Sie danach den weiteren Anweisungen
      auf Ihrem Bildschirm und geben Sie bitte eine vierstellige Nummer - Ihre
      neue T-Online PIN - ein.
      > Letztendlich steht und fällt die tatsächliche Einhaltung des
      > Jugendschutzes bei Entertain daher sowieso mit der Entscheidung
      > der Eltern, ob die T-Online- PIN in deren Augen sinnvoll ist bzw. ob
      > überhaupt versucht wird, diese vor den eigenen Kindern geheim zu
      > halten, oder eben nicht.
      Wir geben unseren Nutzern die Möglichkeit an die Hand, dies durch weniger
      invasive Methoden als der ständigen Kontrolle, welches Kind vor dem
      Fernseher gerade welche Sendung schaut, oder des Abschließen des
      Fernsehzimmers durchzusetzen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
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      http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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