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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
Frist zur Rückgabe eines gemieteten MR
vor 2 Jahren
Hallo, Gemeinde,
ich habe meinen Telekom-Vertrag zum 6. 2. 24 gekündigt. Die Kündigungsfrist für die beiden MR beträgt 6 Tage, wird also am 31. 1. erfolgen. Wieviel Zeit habe ich dann aber noch für die Rücksendung der Geräte? Habe leider auf die Schnelle hier nichts gefunden.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
@Laudano1
Wenn Du den Servicevertrag für die MR gekündigt hast, dann sofort mit dem entsprechenden Rücklieferschein einschicken. Je länger Du damit wartest, desto länger dauert es auch bis die Telekom die Rückmeldung bekommt, das die Geräte eingetroffen und geprüft sind. Solange diese Rückmeldung nicht erfolgt, bezahlst Du auch weiter die Servicepauschale, trotz Kündigung.
Gruß Ralf
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von
vor 2 Jahren
wer sagt der Telekom, dass Du das Gerät überhaupt zurückschickst? Und bevor es da ist kann sie nicht darüber verfügen.
wer sagt der Telekom, dass Du das Gerät überhaupt zurückschickst? Und bevor es da ist kann sie nicht darüber verfügen.
Das meinte ich nicht. Wenn ich das Gerät nicht zurückschicke, ist klar, dass ich die Mietzahlung entsprechend weiter leisten muss.
Wouzu gibt es dann aber eine 6tägige Kündigungsfrist, wenn telekomseitige Prüfung und Rückmeldung erst nach Ende dieser Frist erfolgen? Zumal der Kunde auf den nach Aufgabe beim Zustelldienst folgenden Ablauf keinen Einfluss mehr hat. Denn, wenn ich das richtig verstanden habe, wird auch die Zeit, die die Telekom zur Prüfung usw. benötigt, als Mietzeit berechnet.
0
von
vor 2 Jahren
https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/einrichtung-support/geraete-mieten/mietgeraet-kuendigen
"Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung bis zum Kündigungstermin."
von
vor 2 Jahren
Hallo und guten Tag, @Laudano1.
Ich verstehe was du meinst, aber die User konnten dir bereits die richtige Antwort mit auf den Weg geben.
Sollte es darüber hinaus zu Unstimmigkeiten oder aber zu Verzögerungen kommen, dann sind wir Dank des Einlieferungsbelegs auch in der Lage eine unverhältnismäßige Berechnung nachvollziehen zu können.
In diesem Sinne wünsche ich dir noch einen schönen und hoffentlich entspannten Sonntag.
Freundliche Grüße
Carolin L.
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Uneingeloggter Nutzer
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