Hinweis:

Dieser Inhalt wurde für MagentaTV 2.0 erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV gültig.

Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Kostenerstattung / Preisfrage

vor 21 Tagen

Da die WM-Inhalte auf meinem Samsung Galaxy A54 aufgrund des beschriebenen DRM -Fehlers derzeit nicht nutzbar sind, bitte ich um Prüfung einer angemessenen Kostenerstattung bzw. Gutschrift.

Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass ich für MagentaTV Flex aktuell 10,68 € monatlich bezahle, obwohl der beworbene Aktionspreis bei 7,00 € monatlich liegt. Ich bitte daher ebenfalls um Prüfung, weshalb dieser höhere Betrag berechnet wird und ob hier gegebenenfalls eine Korrektur möglich ist.

Vielen Dank.

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    • vor 21 Tagen

      Waldpilz

      obwohl der beworbene Aktionspreis bei 7,00 € monatlich liegt.

      Da die WM-Inhalte auf meinem Samsung Galaxy A54 aufgrund des beschriebenen DRM -Fehlers derzeit nicht nutzbar sind, bitte ich um Prüfung einer angemessenen Kostenerstattung bzw. Gutschrift.

      Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass ich für MagentaTV Flex aktuell 10,68 € monatlich bezahle, obwohl der beworbene Aktionspreis bei 7,00 € monatlich liegt. Ich bitte daher ebenfalls um Prüfung, weshalb dieser höhere Betrag berechnet wird und ob hier gegebenenfalls eine Korrektur möglich ist.

      Vielen Dank.

      Waldpilz

      obwohl der beworbene Aktionspreis bei 7,00 € monatlich liegt.

      Dazu hast du doch schon die anderen Beiträge gelesen und weißt, dass dieser Fehler bekannt ist und in der nächsten Rechnung berichtigt wird?

      9

      von

      vor 17 Tagen

      Hallo @Waldpilz,

       

      Ich bin kein Jurist und verfüge auch nicht über eine entsprechende rechtliche Ausbildung, daher kann ich auf die juristischen Ausführungen im Detail nicht eingehen.

      Im Kern ist jedoch entscheidend, dass es sich bei MagentaTV um ein Anschluss unabhängiges Produkt handelt, bei dem wir nicht für das jeweils genutzte Empfangs- oder Übertragungsgerät verantwortlich sind.

      Wir stellen die Inhalte über die üblichen und gängigen Übertragungswege bereit. Wie der Kunde das gebuchte TV-Paket letztlich nutzt oder auf welchem Endgerät er die Inhalte streamt, liegt in seinem eigenen Verantwortungsbereich.

      Ich kann nachvollziehen, dass Kunden bei weit verbreiteten Geräten davon ausgehen, dass die Nutzung reibungslos funktioniert – ähnlich wie bei anderen Streamingdiensten. Dennoch besteht für uns als Mitarbeiter keine Grundlage für eine Erstattung oder eine Sonderkündigung, unabhängig davon, ob ein geeignetes Empfangsgerät vorhanden ist oder ob ein nicht kompatibles Endgerät verwendet wird.

       

      Natürlich bleibt dir der Widerruf, sofern die 14 Tage noch nicht verstrichen sind. (Gehe ich jetzt mal von aus, wegen Beginn der WM).

       

      Viele Grüße Marco

      von

      vor 16 Tagen

      @Marco P. 

      Sehr geehrter Herr P.,

       

      vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung.

       

      Zunächst möchte ich ausdrücklich anerkennen, dass Sie transparent darauf hingewiesen haben, keine juristische Ausbildung zu besitzen und daher keine rechtliche Bewertung vornehmen können.

       

      Gerade deshalb möchte ich meine Nachfrage nochmals präzisieren.

       

      Ich stelle nicht in Abrede, dass MagentaTV grundsätzlich als anschluss- und geräteunabhängiges Produkt angeboten wird. Ebenso wenig behaupte ich, dass die Telekom für jedes beliebige Endgerät am Markt uneingeschränkt Verantwortung übernehmen müsse.

       

      Meine Fragestellung zielt vielmehr auf einen anderen Aspekt ab.

       

      Nach den seit dem 1. Januar 2022 geltenden Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) kommt es für die Vertragsmäßigkeit eines digitalen Produkts nicht allein auf dessen abstrakte Bereitstellung an. Maßgeblich sind vielmehr auch Funktionalität, Kompatibilität und die Eignung zur gewöhnlichen Verwendung (§ 327e BGB). Diese Anforderungen sind nach dem Gesetz ausdrücklich Bestandteil der Beurteilung, ob ein digitales Produkt mangelfrei bereitgestellt wird.

       

      Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Frage legitim, ob ein bekanntes und offenbar mehrere Nutzer betreffendes Problem auf einem marktüblichen, Google-zertifizierten und Widevine-L1-fähigen Samsung Galaxy A54 5G nicht zumindest einer vertieften rechtlichen und technischen Prüfung bedarf.

       

      Denn die eigentliche Diskussion betrifft nach meinem Verständnis nicht die Nutzung auf einem beliebigen exotischen Endgerät, sondern die Nutzung auf einem weit verbreiteten Smartphone eines führenden Herstellers, welches die technischen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt.

       

      Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass hieraus automatisch ein Anspruch auf Erstattung folgt. Allerdings erscheint mir ebenso wenig selbstverständlich, dass ein solcher Anspruch bereits allein mit dem Hinweis auf die grundsätzliche Geräteunabhängigkeit des Angebots ausgeschlossen werden kann.

       

      Daher würde mich interessieren, ob zu dieser Fragestellung bereits eine rechtliche Prüfung oder Stellungnahme der Telekom vorliegt oder ob die von Ihnen dargestellte Auffassung die derzeitige praktische Handhabung des Unternehmens widerspiegelt.

       

      Abschließend gestatten Sie mir bitte noch eine persönliche Anmerkung: Ich würde die weitere Kommunikation in der Sie-Form sehr begrüßen. Dies entspricht aus meiner Sicht dem Rahmen einer professionellen und respektvollen Kundenkommunikation.

       

      Mit freundlichen Grüßen

      0

      von

      vor 16 Tagen

      Vielen Dank für Ihre sachliche und differenzierte Rückmeldung @Waldpilz. Ich kann nachvollziehen, dass Sie hier nicht nur die grundsätzliche Geräteunabhängigkeit des Produkts betrachten, sondern die Frage stellen, wie ein konkretes Problem auf einem weit verbreiteten und technisch grundsätzlich geeigneten Endgerät einzuordnen ist.
      Eine verbindliche rechtliche Bewertung oder Stellungnahme kann ich Ihnen an dieser Stelle ebenfalls nicht geben. Die vorherige Antwort des Kollegen sollte daher auch keine juristische Einordnung ersetzen, sondern die derzeitige praktische Handhabung aus unserer Sicht erläutern.
       
      Unabhängig davon gilt selbstverständlich: Wenn es Hinweise auf ein reproduzierbares technisches Problem gibt, sollte dieses geprüft und technisch bewertet werden. Für MagentaTV gibt es dafür etablierte Wege, um Fehlerbilder aufzunehmen und weiterzugeben. Gleichzeitig gibt es für die Nutzung von MagentaTV empfohlene Hardware und unterschiedliche unterstützte Plattformen, weshalb die tatsächliche Nutzung je nach Endgerät variieren kann. 
       
      In diesem Falle hatte die liebe Kollegin Katja bereits vor drei Tagen mitgeteilt, dass die Problematik bei dem Gerätemodell bekannt ist und wenn möglich auf alternative Hardware umgestiegen werden solle.
       
      Ihre Anmerkung zur Kommunikation in der Sie-Form habe ich gern berücksichtigt. In den sozialen Medien duzen wir in der Regel, weil der Austausch dort meist direkter und auf Augenhöhe stattfindet. Wenn Sie die Sie-Form bevorzugen, berücksichtigen wir das selbstverständlich bei Ihrem nächsten Anliegen. 
       
      Lieben Gruß
      Diandra

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 21 Tagen

      Waldpilz

      bitte ich um Prüfung einer angemessenen Kostenerstattung bzw. Gutschrift.

      Da die WM-Inhalte auf meinem Samsung Galaxy A54 aufgrund des beschriebenen DRM -Fehlers derzeit nicht nutzbar sind, bitte ich um Prüfung einer angemessenen Kostenerstattung bzw. Gutschrift.

      Zusätzlich ist mir aufgefallen, dass ich für MagentaTV Flex aktuell 10,68 € monatlich bezahle, obwohl der beworbene Aktionspreis bei 7,00 € monatlich liegt. Ich bitte daher ebenfalls um Prüfung, weshalb dieser höhere Betrag berechnet wird und ob hier gegebenenfalls eine Korrektur möglich ist.

      Vielen Dank.

      Waldpilz

      bitte ich um Prüfung einer angemessenen Kostenerstattung bzw. Gutschrift.

      ist zwar ärgerlich aber mir wäre kein Passus in der Leistungsbeschreibung bekannt wo dieses Gerät explizit aufgezählt wird.

      Mit deinem Vertrag ist die Nutzung auf einer Vielzahl von Geräten möglich, dass du ausgerechnet eins nutzen möchtest wo es Probleme gibt ist da kaum als Erfüllungsgrund deines Wunsches heranziehbar.

      0

    • vor 21 Tagen

      Das Angebot ist geräteunabhängig. Wenn es auf Deinem Gerät nicht funktioniert und Du kein anderes nutzen kannst/willst hast Du ggf. die Option zum Widerruf oder kannst fristgerecht kündigen.

      1

      von

      vor 21 Tagen

      andiling
      Das Angebot ist geräteunabhängig. Wenn es auf Deinem Gerät nicht funktioniert und Du kein anderes nutzen kannst/willst hast Du ggf. die Option zum Widerruf oder kannst fristgerecht kündigen.

      Das Angebot ist geräteunabhängig. Wenn es auf Deinem Gerät nicht funktioniert und Du kein anderes nutzen kannst/willst hast Du ggf. die Option zum Widerruf oder kannst fristgerecht kündigen.

      andiling

      Das Angebot ist geräteunabhängig. Wenn es auf Deinem Gerät nicht funktioniert und Du kein anderes nutzen kannst/willst hast Du ggf. die Option zum Widerruf oder kannst fristgerecht kündigen.

      Leider nur wenn es eine zugesicherte Produkteigenschaft wäre.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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