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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
MagentaTV
vor 11 Monaten
Folgendes Problem.
Unser Sohn hat leider ohne unseres Wissens den unten genannten Vertrag abgeschlossen. Ich habe bis vor kurzem selbst für die Telekom gearbeitet und weiß, dass es kein Widerrufsrecht für digitale Dienste gibt.
Gibt es jedoch kulanzhalber eine Lösung aus diesem Vertrag zukommen?
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vor 11 Monaten
@AK35
Was für einen Vertrag genau?
1
Antwort
von
vor 11 Monaten
MagentaTV Smart
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
@AK35
einfach versuchen und einen Widerruf einreichen, wenn noch in der Frist ist es durchaus möglich das die Telekom dass einfach anerkennt.
Wenn nicht auch nicht schlimm, MagnetaTV ist ein tolles Produkt.
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vor 11 Monaten
@AK35
Folgendes Problem. Unser Sohn hat leider ohne unseres Wissens den unten genannten Vertrag abgeschlossen. Ich habe bis vor kurzem selbst für die Telekom gearbeitet und weiß, dass es kein Widerrufsrecht für digitale Dienste gibt. Gibt es jedoch kulanzhalber eine Lösung aus diesem Vertrag zukommen?
Folgendes Problem.
wie alt ist der Sohn ?
ist er Vertragspartner ?
wie erfolgte der Abschluss ?
ergänzend: damit Dir das @Telekom hilft Team zielgerichtet helfen könnte hier bitte die Kundendaten geschützt im Profil hinterlegen => Profildaten (unter weitere Informationen kannst Du auch Zusatzinfos wie Erreichbarkeit, alternative Rückrufnummer, etc. hinterlegen).
Diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen, danach kurz schreiben wenn erfolgreich erledigt - Danke !
Ach ja und für den Anruf der Teamies : bitte zur schnelleren Legitimation schon mal letzten sechs Stellen der IBAN und Kundennummer bereit halten!
Gruß
Waage1969
6
Antwort
von
vor 11 Monaten
Unser Sohn ist 10 Jahre alt und hat das online abgeschlossen.
Und er hatte die Zugangsdaten zu Eurem Telekom-Konto??
Viele Grüße
Thomas
Antwort
von
vor 11 Monaten
Super, vielen Dank. Melden die sich dann?
Antwort
von
vor 11 Monaten
Dann ist der nicht geschäftsfähig und ein Vertrag eh schwebend unwirksam. Das Team wird das einfach regeln können.
Wie kann man sowas nachweisen, dass es der Sohn war? Einfach behaupten kann man viel. Zumal dann ja mit den Zugangsdaten nicht sorgfälltig umgegenagen wird.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 11 Monaten
Ich denke mal das es schwer sein wird, zu beweisen, das online ein 10 jähriger was gebucht hat.
Irgendwie muss er ja an die Zugangsdaten gekommen sein.
Hier geht nur Kulanz oder man hat halt pech.
3
Antwort
von
vor 11 Monaten
Hi @AK35,
und vielen Dank für das Telefonat. Wie besprochen haben wir eine Kulanzlösung gefunden.
Da dies eine Einzelfallentscheidung ist, gehe ich an dieser Stelle nicht weiter auf die Details ein, auch wenn mir bewusst ist, dass öffentliche und klare Lösungen ein wichtiger Bestandteil dieser Community sind.
Gruß
Sören
Antwort
von
vor 11 Monaten
Vielen Dank für die schnelle Lösung.
Antwort
von
vor 11 Monaten
Da dies eine Einzelfallentscheidung ist, gehe ich an dieser Stelle nicht weiter auf die Details ein, auch wenn mir bewusst ist, dass öffentliche und klare Lösungen ein wichtiger Bestandteil dieser Community sind.
Ganz wunderbare Antwort @Sören G. ,so soll es sein.
Schönes Rest-WE, Grüße an @Jonas W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 11 Monaten
Hi @AK35,
und vielen Dank für das Telefonat. Wie besprochen haben wir eine Kulanzlösung gefunden.
Da dies eine Einzelfallentscheidung ist, gehe ich an dieser Stelle nicht weiter auf die Details ein, auch wenn mir bewusst ist, dass öffentliche und klare Lösungen ein wichtiger Bestandteil dieser Community sind.
Gruß
Sören
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von