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This content was created for MagentaTV 2.0 and may not be valid for MagentaTV.

How do I find out which MagentaTV version I have?

Neuer MediaReceiver ohne Bestellung

1 month ago

Hallo, ich habe einen neuen Media Receiver unaufgefordert erhalten. Genaue Hintergründe fehlen. Ist das neue Gerät mit der bisherigen Box kompatibel? Ein Anschluss des neuen Receiver scheiterte am WLAN Passwort MagentaTV soll laut Beipackzettel und Bildschirminfo umgestellt werden. Die Hotline sagt aber was völlig anderes.  Ich könne die alten Geräte weiterhin nutzen, zumal der neue Receiver mit der alten Box nicht kompatibel sei. Bin gerade verwirrt. 

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    • 1 month ago

      @Kathleenardelt 

      welche Receiver nutzt du bisher? Bitte den/die Gerätemodellname  angeben. Steht meist auf der Unter- oder Rückseite von Geräten auf einem angebrachten Etikett. 

         

      Und welches Gerätemodell wurde dir zugesandt?

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    • 1 month ago

      Wenn du die Geräte und deinen Tarif benenne würdest. - die Alten und die Neuen, wäre es deutlich einfacher as dazu zu sagen.

      Es handelt sich möglicherweise um eine Umstellung von Magenta TV 1.0 auf 2.0.

      Die alten Geräte sind dann vermutlich NICHT mehr kompatibel wenn es sich dabei um MRx01  Receiver handelt.

      Die alte Platform wird abgeschaltet.

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    • 1 month ago

      Wie @Stefan schon schrieb: Ihre werdet wahrscheinlich von MagentaTV 1.0 auf 2.0 umgestellt. Ältere Empfangsgeräte wie Media Receiver und MagentaTV Box (Play) funktionieren dann nicht mehr.

      Zugeschickt wurde Euch vermutlich die MagentaTV One (2. Gen), korrekt? Die könnt Ihr dann ab dem Tag verwenden, an dem die Umstellung erfolgt. Wenn Ihr aktuell MagentaTV 1.0 habt, funktioniert die Box damit nicht. Jedenfalls nicht fürs Live-TV. Eine grundsätzliche Einrichtung mit Einbindung ins Heimnetzwerk sollte aber schon möglich sein.

      Viele Grüße

      Thomas

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    • 1 month ago

      Kathleenardelt

      Ein Anschluss des neuen Receiver scheiterte am WLAN Passwort

      Hallo, ich habe einen neuen Media Receiver unaufgefordert erhalten. Genaue Hintergründe fehlen. Ist das neue Gerät mit der bisherigen Box kompatibel? Ein Anschluss des neuen Receiver scheiterte am WLAN Passwort MagentaTV soll laut Beipackzettel und Bildschirminfo umgestellt werden. Die Hotline sagt aber was völlig anderes.  Ich könne die alten Geräte weiterhin nutzen, zumal der neue Receiver mit der alten Box nicht kompatibel sei. Bin gerade verwirrt. 

      Kathleenardelt
      Ein Anschluss des neuen Receiver scheiterte am WLAN Passwort

      hast du dein WLAN Passwort vergessen oder was ist das Problem?

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    • 1 month ago

      Für gewöhnlich verschickt Telekom auch Informationen dazu, die man auch lesen sollte.

      Prüfe doch bitte deine Kontaktwege, ob diese noch aktuell sind.

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    • 1 month ago

      Kathleenardelt

      MagentaTV soll laut Beipackzettel

      Hallo, ich habe einen neuen Media Receiver unaufgefordert erhalten. Genaue Hintergründe fehlen. Ist das neue Gerät mit der bisherigen Box kompatibel? Ein Anschluss des neuen Receiver scheiterte am WLAN Passwort MagentaTV soll laut Beipackzettel und Bildschirminfo umgestellt werden. Die Hotline sagt aber was völlig anderes.  Ich könne die alten Geräte weiterhin nutzen, zumal der neue Receiver mit der alten Box nicht kompatibel sei. Bin gerade verwirrt. 

      Kathleenardelt
      MagentaTV soll laut Beipackzettel

      Was genau steht da zwecks Datum auf diesem Beipackzettel?

      Dort sollte übrigens auch ein Hinweis auf die folgende Webseite zu finden sein:

      https://www.telekom.de/hilfe/tv-wechsel?samChecked=true 

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    • 1 month ago

      Hallo @Kathleenardelt,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag. Hier wurden ja schon einige Daten bzw. Infos von dir angefordert. Welchen Media Receiver und welchen Anschluss nutzt du? Hinterlege bitte noch in deinem Profil die Daten und nenne ein großzügiges Zeitfenster für den Rückruf. Halte außerdem deine Kundennummer und die letzten 6 Ziffern der hinterlegten IBAN bereit. 

       

      Viele Grüße

      Dilber

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    • 1 month ago

      Kathleenardelt

      Hallo, ich habe einen neuen Media Receiver unaufgefordert erhalten. Genaue Hintergründe fehlen. Ist das neue Gerät mit der bisherigen Box kompatibel? Ein Anschluss des neuen Receiver scheiterte am WLAN Passwort MagentaTV soll laut Beipackzettel und Bildschirminfo umgestellt werden. Die Hotline sagt aber was völlig anderes.  Ich könne die alten Geräte weiterhin nutzen, zumal der neue Receiver mit der alten Box nicht kompatibel sei. Bin gerade verwirrt. 

      Hallo, ich habe einen neuen Media Receiver unaufgefordert erhalten. Genaue Hintergründe fehlen. Ist das neue Gerät mit der bisherigen Box kompatibel? Ein Anschluss des neuen Receiver scheiterte am WLAN Passwort MagentaTV soll laut Beipackzettel und Bildschirminfo umgestellt werden. Die Hotline sagt aber was völlig anderes.  Ich könne die alten Geräte weiterhin nutzen, zumal der neue Receiver mit der alten Box nicht kompatibel sei. Bin gerade verwirrt. 

      Kathleenardelt

      Hallo, ich habe einen neuen Media Receiver unaufgefordert erhalten. Genaue Hintergründe fehlen. Ist das neue Gerät mit der bisherigen Box kompatibel? Ein Anschluss des neuen Receiver scheiterte am WLAN Passwort MagentaTV soll laut Beipackzettel und Bildschirminfo umgestellt werden. Die Hotline sagt aber was völlig anderes.  Ich könne die alten Geräte weiterhin nutzen, zumal der neue Receiver mit der alten Box nicht kompatibel sei. Bin gerade verwirrt. 

      @Kathleenardelt 

      Ich würde mich bei der nächsten Verbraucherzentrale erkundigen, 

      ob diese Vorgehen der Telekom rechtens ist und welche Möglichkeiten du hast.

      Hier findet eine einseitige Vertragsänderung statt.

      Die Leute mit der Magenta Brille werden sagen,

      das alles rechtens ist.

      Lass dich deshwegen aber nicht davon abhalten, dir Rat von einer Verbraucherzentrale einzuholen.

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      30 days ago

      falk2010

      die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      hendrik.schmieder

      q.e.d.

      q.e.d.

      hendrik.schmieder
      q.e.d.

      bezieht sich jetzt auf wen und was? Das Gericht? 

      Muss da nichts entscheiden, die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      Und da wird eben auch da vorab geregelt.

      falk2010
      die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      Hatte ich auch schon mal in einem anderen Thread geschrieben. Auch durch eine AGB können einseitige Verschlechterungen zu Lasten des Kunden

      nicht "genehmigt" werden.  Ob es hier zu einer Verschlechterung kommt muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.

      Es fängt schon damit an, ob ich in der Cloud genau so viel Minuten aufzeichnen kann wie auf einem MRx01.

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      30 days ago

      Stefan

      Es fängt schon damit an, ob ich in der Cloud genau so viel Minuten aufzeichnen kann wie auf einem MRx01.

      falk2010

      die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      hendrik.schmieder

      q.e.d.

      q.e.d.

      hendrik.schmieder
      q.e.d.

      bezieht sich jetzt auf wen und was? Das Gericht? 

      Muss da nichts entscheiden, die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      Und da wird eben auch da vorab geregelt.

      falk2010
      die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      Hatte ich auch schon mal in einem anderen Thread geschrieben. Auch durch eine AGB können einseitige Verschlechterungen zu Lasten des Kunden

      nicht "genehmigt" werden.  Ob es hier zu einer Verschlechterung kommt muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.

      Es fängt schon damit an, ob ich in der Cloud genau so viel Minuten aufzeichnen kann wie auf einem MRx01.

      Stefan
      Es fängt schon damit an, ob ich in der Cloud genau so viel Minuten aufzeichnen kann wie auf einem MRx01.

      Ich glaube nicht ..... 

      Es geht um das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung , also eher nicht um einzelne Eigenschaften. 

      Und der MR ist nicht mal Bestandteil des Tarifs. Mit anderen Worten: ich habe gar keinen Vertrag für soundsoviel Minuten beim MR .

      Ich habe nicht mal einen, bei dem ein bestimmter(!) MR unterstützt wird.

      (die mag es aber noch geben)

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      30 days ago

      falk2010

      die mag es aber noch geben

      Stefan

      Es fängt schon damit an, ob ich in der Cloud genau so viel Minuten aufzeichnen kann wie auf einem MRx01.

      falk2010

      die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      hendrik.schmieder

      q.e.d.

      q.e.d.

      hendrik.schmieder
      q.e.d.

      bezieht sich jetzt auf wen und was? Das Gericht? 

      Muss da nichts entscheiden, die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      Und da wird eben auch da vorab geregelt.

      falk2010
      die AGB sind Bestandteil des Vertrages, der ja ohnehin weiter gilt.

      Hatte ich auch schon mal in einem anderen Thread geschrieben. Auch durch eine AGB können einseitige Verschlechterungen zu Lasten des Kunden

      nicht "genehmigt" werden.  Ob es hier zu einer Verschlechterung kommt muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.

      Es fängt schon damit an, ob ich in der Cloud genau so viel Minuten aufzeichnen kann wie auf einem MRx01.

      Stefan
      Es fängt schon damit an, ob ich in der Cloud genau so viel Minuten aufzeichnen kann wie auf einem MRx01.

      Ich glaube nicht ..... 

      Es geht um das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung , also eher nicht um einzelne Eigenschaften. 

      Und der MR ist nicht mal Bestandteil des Tarifs. Mit anderen Worten: ich habe gar keinen Vertrag für soundsoviel Minuten beim MR .

      Ich habe nicht mal einen, bei dem ein bestimmter(!) MR unterstützt wird.

      (die mag es aber noch geben)

      falk2010
      die mag es aber noch geben

      Das könnten dann aber so extrem alte Tarife zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewesen sein, dass fie schon viele Jahre her sibd, und solche Verteöge schon längst aus der Mindestlaufzeit draußen sein könnten. Nach dem Ende der Mindestlaufzeit eines Vetrags kann sich jede Vertragspartei  umentscheiden, ... .

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