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Dieser Inhalt wurde für MagentaTV 2.0 erstellt und ist möglicherweise nicht für MagentaTV gültig.

Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Gelöst

Umstellung auf Magenta TV One (2. Generation) - seit dem kein Vorspulen mehr

vor 4 Stunden

Ich wurde Anfang April auf die neue Plattform umgestellt. Soweit so gut. Denn bis dahin hat alles gut geklappt. Das Endgerät kam an, die Fernbedienung funktionierte und die Einstellungen über meinen Samsung Fernseher mit dem TV One lief.

Nun musste ich leider feststellen, dass bei Neustarts oder kurzen Stopps kein Vorspulen der Sendungen mehr möglich ist. Auch bei Aufnahmen, die in der Cloud sind, geht das nicht. Also bin ich genötigt mir Werbung anzusehen! Wie rückschrittig ist das denn bitte?! Auf der alten Plattform war das ein Superservice und nun geht das nicht?

Leider wurde man darüber nicht mal aufgeklärt. Ich bin absolut entsetzt und enttäuscht.

Das ist für mich ein Schritt zurück statt voran.

Ich hoffe, das ändert sich bald. 

Für den Preis wird hier ganz schön viel Komfort weggelassen. Oder soll das einen zwingen nur noch Streamingdienste zu nutzen? Dort gibt es zwar auch Werbung, aber für den Preis kann man die dann vorspulen.

Da bringt das neue Feature mit der beleuchteten Fernbedienung auch keine Pluspunkte.

Enttäuschte Grüße, Katrin

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Stunden

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    • vor 3 Stunden

      Ist so, und wird sich auch wohl nicht ändern. Die (privaten) Sender verlangen es hier so.

      Bleibt dir dann nur die Möglichkeit auf einen Anbieter zu wechseln, der dir die für dich wichtige Funktion bietet.

      0

    • vor 3 Stunden

      Katrin Lindemann

      Oder soll das einen zwingen nur noch Streamingdienste zu nutzen? Dort gibt es zwar auch Werbung, aber für den Preis kann man die dann vorspulen.

      Ich wurde Anfang April auf die neue Plattform umgestellt. Soweit so gut. Denn bis dahin hat alles gut geklappt. Das Endgerät kam an, die Fernbedienung funktionierte und die Einstellungen über meinen Samsung Fernseher mit dem TV One lief.

      Nun musste ich leider feststellen, dass bei Neustarts oder kurzen Stopps kein Vorspulen der Sendungen mehr möglich ist. Auch bei Aufnahmen, die in der Cloud sind, geht das nicht. Also bin ich genötigt mir Werbung anzusehen! Wie rückschrittig ist das denn bitte?! Auf der alten Plattform war das ein Superservice und nun geht das nicht?

      Leider wurde man darüber nicht mal aufgeklärt. Ich bin absolut entsetzt und enttäuscht.

      Das ist für mich ein Schritt zurück statt voran.

      Ich hoffe, das ändert sich bald. 

      Für den Preis wird hier ganz schön viel Komfort weggelassen. Oder soll das einen zwingen nur noch Streamingdienste zu nutzen? Dort gibt es zwar auch Werbung, aber für den Preis kann man die dann vorspulen.

      Da bringt das neue Feature mit der beleuchteten Fernbedienung auch keine Pluspunkte.

      Enttäuschte Grüße, Katrin

      Katrin Lindemann

      Oder soll das einen zwingen nur noch Streamingdienste zu nutzen? Dort gibt es zwar auch Werbung, aber für den Preis kann man die dann vorspulen.

      Welche Streamingdienste sind das?

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    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Stunden

      Hallo @Katrin Lindemann,

       

      vielen Dank für deine offene Rückmeldung. Deinen Ärger kann ich gut nachvollziehen – gerade wenn Funktionen, die du von der bisherigen Plattform gewohnt warst, nun eingeschränkt sind.

      Die von dir beschriebenen Einschränkungen beim Vorspulen betreffen tatsächlich bestimmte Sender der RTL‑ und ProSiebenSat.1‑Gruppe. Sie gelten sowohl für Timeshift als auch für Cloud‑Aufnahmen und sind auf lizenzrechtliche Vorgaben der Sender zurückzuführen. Hintergrund ist, dass sich Privatsender über Werbung finanzieren und daher sicherstellen möchten, dass diese angesehen wird.

      Weitere Details findest du hier.

       

      Grüße

      Alexander

       

       

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    • vor einer Stunde

      Katrin Lindemann

      Nun musste ich leider feststellen, dass bei Neustarts oder kurzen Stopps kein Vorspulen der Sendungen mehr möglich ist. Auch bei Aufnahmen, die in der Cloud sind, geht das nicht. Also bin ich genötigt mir Werbung anzusehen!

      Ich wurde Anfang April auf die neue Plattform umgestellt. Soweit so gut. Denn bis dahin hat alles gut geklappt. Das Endgerät kam an, die Fernbedienung funktionierte und die Einstellungen über meinen Samsung Fernseher mit dem TV One lief.

      Nun musste ich leider feststellen, dass bei Neustarts oder kurzen Stopps kein Vorspulen der Sendungen mehr möglich ist. Auch bei Aufnahmen, die in der Cloud sind, geht das nicht. Also bin ich genötigt mir Werbung anzusehen! Wie rückschrittig ist das denn bitte?! Auf der alten Plattform war das ein Superservice und nun geht das nicht?

      Leider wurde man darüber nicht mal aufgeklärt. Ich bin absolut entsetzt und enttäuscht.

      Das ist für mich ein Schritt zurück statt voran.

      Ich hoffe, das ändert sich bald. 

      Für den Preis wird hier ganz schön viel Komfort weggelassen. Oder soll das einen zwingen nur noch Streamingdienste zu nutzen? Dort gibt es zwar auch Werbung, aber für den Preis kann man die dann vorspulen.

      Da bringt das neue Feature mit der beleuchteten Fernbedienung auch keine Pluspunkte.

      Enttäuschte Grüße, Katrin

      Katrin Lindemann

      Nun musste ich leider feststellen, dass bei Neustarts oder kurzen Stopps kein Vorspulen der Sendungen mehr möglich ist. Auch bei Aufnahmen, die in der Cloud sind, geht das nicht. Also bin ich genötigt mir Werbung anzusehen!

      @Katrin Lindemann 

      Das betrifft die Sender von ProSiebenSat.1 und RTL und ein paar Fast-Channels. Also sind es nicht alle Sender.

      Aber auch hier gibt es den kleinen Trick über die bis zu 2-fache Abspielmöglichkeit. Da kann man zwar nicht die Werbung direkt überspulen, aber etwas schneller durchnudeln. Stereo muss dafür aber zuvor eingestellt sein. 

      Mal sehen, ob die von dir besagte Nötigung vom StGB § 240 abgedeckt ist.

      Strafgesetzbuch (StGB)
      § 240 Nötigung

      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
      (3) Der Versuch ist strafbar.
      (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
      1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

      2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

      Strafgesetzbuch (StGB)
      § 240 Nötigung

      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
      (3) Der Versuch ist strafbar.
      (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
      1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

      2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

      Eventuell solltest du einen Anwalt deines Vertrauens befragen.

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