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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Gelöst
Widerruf nicht akzeptiert
vor 3 Monaten
Hallo,
ich bin verzweifelt drum werde ich es hier mal versuchen.
Ich habe einen Telekom Vertrag über dein Handy abgeschlossen. Denn habe ich fristgerecht widerrufen und hab auch die Bestätigung von dein Handy bekommen. Die erzählen mir aber jetzt das da was an der Übermittlung zur Telekom falsch gelaufen ist aber sie kümmern sich darum. Leider habe ich das jetzt schon seit Monaten gehört. Nun fängt die Telekom an Geld von meinen Konto abzubuchen. Bei der Telekom interessierte sich ne zeitlang niemand für mich und jetzt haben die gesagt das sie da nichts machen können. Ich hab denen die widerrufsbestätigung geschickt aber denen scheint das egal zu sein. Wenn ich hier nicht weiterkomme überlege ich zum Anwalt zu gehen. Aber eigentlich ist der Fall doch klar oder?
Mit freundlichen Grüßen Matthias
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vor 3 Monaten
der übersichtlichkeit wegen, füge ich meinen text zu unterst nochmal ein:
das netz sagt dazu:
(ich bin kein anwalt aber für mich klingt dies eindeutig)
Wenn Sie den Vertrag über eine Vermittlungsplattform (wie Check24, Verivox oder Amazon Marketplace) abgeschlossen und den Widerruf dort eingereicht haben, ist Ihr Widerruf rechtlich bindend und voll wirksam, sobald die Plattform den Eingang bestätigt hat.
Die Plattform gilt im deutschen Verbraucherrecht in den allermeisten Fällen als Empfangsbote oder Vertreter des tatsächlichen Leistungserbringers (z. B. der Telekom)
ich habe dann weiter nachgebohrt:
Keine Pflicht zur Bestätigung: Laut Gesetz (§ 355 BGB) reicht das Absenden der eindeutigen Widerrufserklärung aus. Der Anbieter muss diesen nicht "akzeptieren" oder bestätigen, damit er gilt.
Keine Panik bei Abbuchungen: Sollte der Leistungserbringer fälschlicherweise Geld abbuchen, weil er den Widerruf noch nicht verarbeitet hat, fordern Sie ihn unter Verweis auf die Plattform-Bestätigung zur Erstattung auf oder nutzen Sie die Rückbuchung bei Ihrer Bank.
Bestätigung der Plattform sichern: Speichern Sie die E-Mail oder den Screenshot der Plattform-Bestätigung gut ab (inklusive Datum und Uhrzeit).
meiner meinung nach hat sich der betroffene nutzer völlig korrekt verhalten.
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vor 3 Monaten
@mgg01
Mal so nebenbei deine bislang hier getätigten Äußerungen sind leider eher irreführend und nicht zutreffend.
Bitte nicht falsch verstehen, aber Du hast das gesamte wohl nicht wirklich verstanden 🤔
Auch Wiederholungen von dir verbessern nicht das falsche Ergebnis 😔
Gruß Waage1969
4
von
vor 3 Monaten
@mgg01
was daran wäre denn falsch? "bitte nicht falsch verstehen, dann teile uns doch den fehler mit, ich lerne gerne dazu"
Bitte nicht falsch verstehen, aber Du hast das gesamte wohl nicht wirklich verstanden
@mgg01
Mal so nebenbei deine bislang hier getätigten Äußerungen sind leider eher irreführend und nicht zutreffend.
Bitte nicht falsch verstehen, aber Du hast das gesamte wohl nicht wirklich verstanden 🤔
Auch Wiederholungen von dir verbessern nicht das falsche Ergebnis 😔
Gruß Waage1969
was daran wäre denn falsch? "bitte nicht falsch verstehen, dann teile uns doch den fehler mit, ich lerne gerne dazu"
einen Vertrag, auch über dritte, mit Akzeptierung des sofortigen Beginn unter Verzicht des Widerrufsrechts kann man danach nur noch vertragskonform kündigen 👍
Gruß Waage1969
______________________
P.S: Ki basierende Kommentare und oder Antworten sind auch deutlich als solche zu kennzeichnen 💡
von
vor 3 Monaten
ich hatte dies auf der webseite des bundesinnenministeriums der justiz und für verbraucherschutz ziemlich versteckt recherchiert. alles transparent nachlesbar, ähnlich liest es sich auch bei der verbraucherzentrale in ähnlicher formulierung.
desterwegen war ich jetzt auch so beharrlich, wenn ich es nicht so gelesen hätte. KI generierte aussagen, hätte ich zudem auch dazu geschrieben,welches ich hier im telekomforum tatsächlich auch schon so vor einigen monaten hier mal gemacht habe, "wie chatgpt sagt dazu".
wo hast du diese info her? damit ich auch dies mal nachlesen darf, statt aus der kristallkugel raus zu unterstellen.
0
von
vor 3 Monaten
hast du diese info her? damit ich auch dies mal nachlesen darf, statt aus der kristallkugel raus zu unterstellen.
ich hatte dies auf der webseite des bundesinnenministeriums der justiz und für verbraucherschutz ziemlich versteckt recherchiert. alles transparent nachlesbar, ähnlich liest es sich auch bei der verbraucherzentrale in ähnlicher formulierung.
desterwegen war ich jetzt auch so beharrlich, wenn ich es nicht so gelesen hätte. KI generierte aussagen, hätte ich zudem auch dazu geschrieben,welches ich hier im telekomforum tatsächlich auch schon so vor einigen monaten hier mal gemacht habe, "wie chatgpt sagt dazu".
wo hast du diese info her? damit ich auch dies mal nachlesen darf, statt aus der kristallkugel raus zu unterstellen.
https://www.ihk.de/duesseldorf/recht-und-steuern/recht/merkblaetter-von-a-bis-z/widerrufsrecht-bei-verbrauchervertraegen-5121312
ganz ohne Kristallkugel.@mgg01
Hinweis:
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Monaten
@mgg01
Kannst Du mal aufhören hier so einen undifferenzierten Käse zu schreiben?
Das hilft dem TE in keiner Weise, und bringt ihm am Ende nur Ärger ein. Muss das sein?
Alles andere wurde schon gesagt!
Frage mich was Du mit dem hier bezweckst, indem Du den TE in die Irre führst!
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von
vor 3 Monaten
es sind immer wieder die gleichen, welche auffallen. ich sehe sporadisch beim stöbern die betreffenden in weiteren threads , welche zum teil beleidigen oder unsachlich werden. ich habe mir eben die mühe gemacht und habe euch aus einem anderen thread zwei der kanditaten,welche auch in diesem thread vorstellig sind, gemeldet damit ihr euch die störer vielleicht mal genauer anschauen könnt.
0
von
vor 3 Monaten
Warum solltest Du Dich auch selbst reflektieren.
Das was Du geschrieben hast war Käse, das hat rein gar nichts mit einem schlechten Umgangston zu tun.
In Zukunft schreibe einfach nur über Themen, bei denen Du Dich auskennst, und nutze nicht irgendwelche KI Schnipsel.
Das hilft niemandem. Viel Spaß beim Melden!
von
vor 3 Monaten
Warum solltest Du Dich auch selbst reflektieren.
Warum solltest Du Dich auch selbst reflektieren.
Das was Du geschrieben hast war Käse, das hat rein gar nichts mit einem schlechten Umgangston zu tun.
In Zukunft schreibe einfach nur über Themen, bei denen Du Dich auskennst, und nutze nicht irgendwelche KI Schnipsel.
Das hilft niemandem. Viel Spaß beim Melden!
Warum sollte er? Er hat eine Meinung und glaubt, damit Recht zu haben und das verteidigt er stur. Wenn dann alle Anderen eine andere Meinung haben, dann sind die eben umsachlich und beleidigend und müssen gemeldet werden.
So macht man sich natürlich bei allen anderen Usern beliebt.
Uneingeloggter Nutzer
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Monaten
Nein das ein tv Vertrag kein handyvertrag
Da gibt es kein Widerrufsrecht, weil deinem Wunsch entsprechend sofort mit der Leistungserbringung begonnenen wurde.
Das steht auch so in dem von dir anerkannten Onlineauftrag.
Hinweis:
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Monaten
hast du diese info her? damit ich auch dies mal nachlesen darf, statt aus der kristallkugel raus zu unterstellen.
ich hatte dies auf der webseite des bundesinnenministeriums der justiz und für verbraucherschutz ziemlich versteckt recherchiert. alles transparent nachlesbar, ähnlich liest es sich auch bei der verbraucherzentrale in ähnlicher formulierung.
desterwegen war ich jetzt auch so beharrlich, wenn ich es nicht so gelesen hätte. KI generierte aussagen, hätte ich zudem auch dazu geschrieben,welches ich hier im telekomforum tatsächlich auch schon so vor einigen monaten hier mal gemacht habe, "wie chatgpt sagt dazu".
wo hast du diese info her? damit ich auch dies mal nachlesen darf, statt aus der kristallkugel raus zu unterstellen.
https://www.ihk.de/duesseldorf/recht-und-steuern/recht/merkblaetter-von-a-bis-z/widerrufsrecht-bei-verbrauchervertraegen-5121312
ganz ohne Kristallkugel.@mgg01
Hinweis:
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vor 2 Monaten
Ich finde wirklich lustig wie das hier abläuft. Sorry Hilfe schaut anders aus. Aber vielen Dank für eure Mühe. Eigentlich wollte ich ja gar nichts mehr schreiben weil mir das echt zu Blöd ist.
Aber da ich heute meine bereits bezahlten Beträge zurück bekommen habe und der Vertrag nicht mehr existiert, gehe ich mal davon aus dass zumindest der gesunde Menschenverstand gewonnen hat. Ich möchte gar nicht behaupten das ich 100% im Recht war. Aber am ende bin ich glücklich und ihr könnt weiter streiten wer jetzt Schadenersatz oder sonst was zahlen muss. Eins ist sicher dieses Forum in dieser Form macht wenig sinn. Danke für nichts
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Uneingeloggter Nutzer
von