schufa eintrag
vor 3 Jahren
habe mir eine schufa auskunft senden lassen.da steht drin seit2010 eine forderung der telekom bis jetzt2022 €1890 unter anderrem ein wohn ort da habe ich nie gewohnt und nie eine mahnung der telekom erhalten u.keinen mobil vertrag abgeschlossen.helft mir bitte an wen ich mich wenden kann.habe vonder telekom keine direkte anschrift.mfgrb
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vor 3 Jahren
- eine forderung der telekom bis jetzt2022 €1890 - unter anderrem ein wohn ort da habe ich nie gewohnt
- unter anderrem ein wohn ort da habe ich nie gewohnt
Ich stelle mir gerade die Frage ob der Schufa-Eintrag berechtigt ist?
helft mir bitte an wen ich mich wenden kann.
https://www.schufa.de/kontakt/
4
Antwort
von
vor 3 Jahren
So neben bei:
Die Forderung aus 2010 ist natürlich längst verjährt.
Selbst ein normaler Titel, falls ein solcher bei Gericht erwirkt wurde, wäre nach dieser Zeit erloschen.
Kenne allerdings die Regeln nicht, wie lange nach der Verjährung eine Forderung überhaupt noch bei der Schufa geführt werden darf.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Selbst ein normaler Titel, falls ein solcher bei Gericht erwirkt wurde, wäre nach dieser Zeit erloschen.
Nein, möglicherweise nach 30 Jahren aber auch das nicht sicher.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Selbst ein normaler Titel, falls ein solcher bei Gericht erwirkt wurde, wäre nach dieser Zeit erloschen.
Öhm nope?
Normaler Titel ist erstmal 30 Jahre lang gültig.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @ruberif
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag.
Damit dir das Team helfen kann, bitte ich dich, dein Profil komplett zu befüllen. Link in meiner Signatur. Datenschutz ist gewährleistet, da nur das Telekom-hilft-Team, deine Daten im Profil einsehen können.
Bitte dann auch im 3. Fenster, unter weitere Informationen, eintragen, wann du immer am besten zu erreichen bist.
Das Team könnte dann ggf nachschauen, was falsch gelaufen sein könnte.
Etwas Geduld, das @Telekom hilft Team ist gut ausgelastet.
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
Die SCHUFA nimmt auch sehr gern Namensvetter in die Pflicht, wenn der wirkliche Schuldner nicht mehr aufzufinden ist. Es wird einfach vermutet, dass das richtig ist.
Aufklärung schafft da z.B. ein Abgleich vom Geburtsdatum, Ausweisnummer...etc.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von