1N Telecom

Gelöst

Hallo,

Kennt jemand diese Firma? Die scheinen irgendwie alte Telekom Daten zu haben und gehen Damit per Post auf Kundenfang.

Habe heute von Ihnen ein Schreiben bekommen, wo sie mir als langjähriger Kunde der Telekom (VDSL 50 mit Magenta TV und Magenta Eins Vorteil) Ihren "Pfeilschnellen" DSL 16 an Herz legen mit dem man dann natürlich auch noch kostenlos in alle Mobilfunknetze telefonieren kann.

Damit die Sache rund wird, bietet man mir auch gleich noch an den Vertrag bei der Telekom zu kündigen um die Rufnummer (ja, hier geht es nur um die Hauptrufnummer) übernehmen zu können.

 

Für mich ist das Schreiben ein Fall für den "Rundordner" oder besser, da persönliche Daten drin sind für den Schredder. Also, wer so ein Schreiben erhält, genau drauf schauen, lachen und schreddern.

 

Gruß Ralf

 

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Gelöschter Nutzer

HANNOVER. Aktuell erhalten VerbraucherInnen in Niedersachsen vermehrt Schreiben eines Telekommunikationsanbieters namens 1N Telecom GmbH. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin. Die 1N Telecom GmbH webe für ihren neuen Tarif. Jedoch könne sich keiner der Angeschriebenen daran erinnern, Kontakt zu diesem Anbieter gehabt zu haben. Die Schreiben wären damit unzulässig, so die Verbraucherschützer.

 

 

 

 

https://www.celleheute.de/post/verschickt-1n-telecom-gmbh-unzul%C3%A4ssig-schreiben

 

 

Verbraucherzentrale offizielle Meldung 

 

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/achtung-schreiben-der-1n-te...

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Diese können sie aus dem Telefonbuch haben wenn ein Eintrag vorhanden ist .

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Community Manager

Die 1N GmbH ist ein Wettbewerber aus Düsseldorf, der mit Methoden auf Kundenwerbung geht, die bereits zu mehreren, auch gerichtlichen, Verboten geführt haben, die allerdings noch nicht alle rechtskräftig sind. Das jüngste Anschreiben prüfen wir und werden versuchen, unsere Kunden vor Irreführungen zu bewahren. Zu keinem Zeitpunkt hat die Telekom der 1N Kundendaten zur Verfügung gestellt, um Kunden der Telekom anschreiben zu lassen.

 

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Moin @suerbier771 ,

 

mittlerweile sollte der eigentliche Sachverhalt ja geklärt sein.

 

Allerdings gibt es tatsächlich von unserer Seite weder ein Versäumnis noch eine fehlende Beratung. Wir sind weder eine Behörde, die hier Informationen für die Bürger bereitstellen sollte, noch können wir von Ihnen geschlossene Verträge beurteilen, geschweige denn kündigen oder rückgängig machen.

 

Ich habe keine Ahnung, wie wir uns in diesem Fall hätten "kulant" verhalten können. Traurig

 

Dennoch freue ich mich, dass letztlich die Fragen geklärt und auch das Anliegen gelöst werden konnte.

 

In diesem Sinne wünsche ich allen einen entspannten Sonntag .

 

Claudia Bö.


@suerbier771  schrieb:

Was mich aufregt, noch einmal, damit es auch wirklich jeder versteht: Der Kundenservice der Telekom ist schlecht. Erst im vierten Anlauf hat man mir genau die Auskunft gegeben, die jeder Bürger von jeder Behörde erwartet, nämlich, das einem Kunden, sofern eine Stornierung nicht möglich ist, zumindest dies mitgeteilt wird und ggf. auch die gesetzliche Grundlage genannt wird, ich jedenfalls wusste nicht, dass ein Vertrag zwischen Kunden und Unternehmen von einem Dritten gekündigt werden kann.


- die telekom ist kein Behörde

- solange Du keine Kundigungsbestätifgung hast kann es sein dass der ganze Vorgang bei der hotline nicht einsehbar und bekannt ist.

- dass ein Dritter deinen Vertrag mit der telekom kündigen kann wusstest Du , denn genau dem hast Du doch zugestimmt in deinem neuen Vertrag.

 


@suerbier771  schrieb:

Sagt mal, geht es noch?  Ich kann nichts dafür und bin mehr als heilfroh, dass der Anbieter ohne weiteres storniert hat, zugegeben bei einem irreführenden Vertragsangebot.


Was war den daran irreführend? Ich fand die Angebote klar und auch sinnvoll.

 


@suerbier771  schrieb:

Und das war es jetzt endgültig, ich kniee vor den Weisen in diesem Forum in Ehrfurcht nieder und bitte um eine harte Bestrafung, weil ich am Heiligtum kratzte. Gehabt Euch wohl, ich lese nicht mehr mit, ist mir zu dumm.


Es ist doch auch alles zu deiner Zufriedenheit erledigt, hoffe ich?

Ist denn Dein Wechsel bei der telekom trotz des Durcheinanders gut über die Bühne gegenagen?

 

Gelöschter Nutzer

@Gabriel__  schrieb:

Hallo Callandra,

> Bin bei dir, Werbetroll

Den Link zu den Spielregeln suche ich jetzt nicht, die dürften Dir bekannt sein. Überdenke doch bitte einmal, ob Du so behandelt werden möchtest - Stichwort "Tonalität".

Grüße
gabi


@Gabriel__ 

Mit Deiner langjährigen Forenerfahrung weisst Du wie zitiert wird und wie User angepingt werden, damit Dein Beitrag auch ankommt?

@Claudia Bö.  schrieb:
Ich habe keine Ahnung, wie wir uns in diesem Fall hätten "kulant" verhalten können. Traurig

 

Hallo Claudia,

 

so ganz stimmt die Aussage oben nicht. Bei einer Portierung kann der abgebende Carrier (in diesem Fall die Telekom Deutschland GmbH) sehr wohl einem Portierungswunsch widersprechen. Richtig ist aber auch, das dies in der Regel nicht nachträglich geschehen kann. Die wenigen Ausnahmen sind hier irrelevant.

 

Ansonsten: Ich bin entsetzt, in was für eine Diskussion das ausgeartet ist. Es ging doch ursprünglich mal darum, dass eine Firma ein gegen diverse Regelungen verstoßendes Werbeschreiben verschickt hat. Das zu allem Überfluss auch noch auffallend vielen Fällen an bereits Verstorbene adressiert war und bei den Angehörigen teilweise für Entsetzen oder Aufbrechen alter Wunden sorgte. Diese Firma erweckte im Schreiben den Eindruck, man habe bereits einen Vertrag vereinbart. Es wurde aber zu keinem Zeitpunkt der Eindruck erweckt, das man die deutsche Telekom sei. Das Logo 1N Telecom unterscheidet sich deutlich vom Logo der deutschen Telekom.

 

Was mich interessiert: Es haben einige Leute eine Auskunft gemäß DSGVO verlangt und wohl nicht bekommen.  Haben sich denn hier Mitglieder in dieser Sache an die LDI NRW gewandt und bereits mehr als eine Eingangsbestätigung erhalten?

 

Ansonsten schließe ich mich Claudias Wunsch nach einem entspannten Sonntag an. Der Wetterfrosch sagt bei uns im Norden trockenes Wetter an - macht was draus.

Danke Claudia Bö und falk 2010 für die sachliche Antwort, auf die ich gerne noch einmal antworten will. Natürlich hätte ich aufpassen müssen, das ist doch völlig klar, der Fehler lag bei mir und nur bei mir. Noch einmal zur Erklärung: Ich habe eine Vertragserweiterung bei der Telekom vorgenommen und bekomme dieses Vertrag auf den Schreibtisch. Ich denke, aha, das ist die Vertragserweiterung und unterschreibe in Zeitnot, weil ich denke, es kommt von der Telekom. Es kam aber von der N1 Telecom, eine irreführende Werbung, wie schon hinlänglich beschrieben. Und nun zu dem, was ich kritisiere: Ich erwartete nie, dass nun die Telekom mein Problem löst.  Ich habe in der Kundenhotline genau zweimal genau das geschildert, was ich eben geschrieben habe. In keinem Fall wurde mir gesagt, dass der Vertrag rechtsgültig ist (was ich mir ja nun schon vorher denken konnte), sondern ich wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass man einen Eintrag im System machen würde, dass ich den Vertrag nicht kündigen will, was man natürlich sehr wohlwollend kommentierte. Diese Beratung war und ist falsch gewesen. Und als Zugabe rief dann noch irgendein Telekom-Mitarbeiter an und wollte meinen Vertrag erweitern, mit dem süffisanten Zusatz, dass ich doch auch mal was tun könne,  wo die Telekom doch so großzügig sei und den Vertrag nicht kündige. Genau eine Woche später hatte ich die Kündigungsbestätigung der Telekom und erst dann, im vierten Anlauf, wurde mir ziemlich unhöflich mitgeteilt, ebenfalls auf der Hotline, dass man gesetzlich verpflichtet sei, die Kündigung des Vertrages durch einen Drittanbieter zu akzeptieren. Das wusste man nicht vorher, in drei Gesprächen? Dann stimmt irgendetwas bei der Schulung der Mitarbeiter nicht. Und nein, ich wusste es auch nicht, ich ging in Treu und Glauben gem. BGB davon aus, dass genau zwei Vertragsparteien existieren, die Telekom und meiner einer. Und natürlich hatte ich bis dahin alles unternommen, um den Vertrag bei der N1 Telecom zu kündigen/rückgängig zu machen gem. § 119 BGB (Vertragsirrtum). Das hat für mich sehr lange gedauert, aber letztendlich hat die N1 Telecom mir nun doch zurückgeschrieben, dass sie den Auftrag zur Kündigung stornieren. Das fand und finde ich, auch nach allem, großzügig, da ansonsten ein Rechtstreit entstanden wäre, es ist doch eher problematisch, sich auf einen Vertragsirrtum zu berufen, das kostet Zeit und Geld. Ich habe nunmehr eine Kopie des Schreibens der N1 Telecom gefertigt, an die Deutsche Telekom geschrieben und gehe nun davon aus, dass die Kündigung zurückgenommen wird, worüber ich sehr erleichtert wäre. Und nun, never the less, noch einmal zur Begrifflichkeit "Behörde". Ich habe beruflich unzählige rechtsmittelfähige Bescheide gefertigt, da bezieht man sich als Behörde auf Rechtsquellen. Das braucht ein Unternehmen nicht, völlig klar, es existiert das BGB, für jeden Bürger ist es ersichtlich, was auf beide Seiten zukommt. Aber, wenn es, wie im Fall, um so ein spezielles Gesetz geht bzw. gesetzliche Regelungen vorhanden sind, die wahrscheinlich vor 10 Jahren noch nicht existiert haben, dann erwarte ich, wahrscheinlich zu Unrecht, das man mir die Rechtsquelle zumindest nennt. Diese gesetzliche Grundlage weiß ich bis heute nicht. Ich danke allen, die sich sachlich geäußert haben, ich habe nun alles erläutert, was mich bewegt hat. Allen, die unsachlich geantwortet haben, das ist jetzt egal, es ist alles gesagt und ich werde weder von N1 noch von der Telekom bezahlt, ich bin ein ganz normaler Kunde, der sich eben geirrt hat, was garantiert nie wieder vorkommt. 

Hallo ,

 


@Suerbier77  schrieb:
[...]

 sondern ich wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass man einen Eintrag im System machen würde, dass ich den Vertrag nicht kündigen will, was man natürlich sehr wohlwollend kommentierte. Diese Beratung war und ist falsch gewesen.

so falsch ist/war das gar nicht. Das hat früher tatsächlich so geklappt und in der Theorie müßte das noch immer klappen. Denn die Portierung ist eine Willenserklärung (wird in den Fachabteilungen auch so genannt) und Dein späterer Wunsch, doch nicht portieren zu wollen, ist ebenfalls eine Willenserklärung. Und weil das die neuere Willenserklärung ist, sollte die auch zum Zuge kommen. 

Aber: Portierungen werden seit einigen Jahren im Regelfall elektronisch bearbeitet und beantwortet und da reicht ein einfacher Eintrag im CRM-System "Kunde will nicht wechseln" nicht mehr aus, denn der kann nicht automatisiert abgefragt werden. Vielmehr muss vermutlich ein aktiver Vorgang ausgelöst werden, die eine Portierungssperre setzt. Ob und wie das bei der Telekom funktioniert, weiß ich nicht, ich bin auch nur Kunde. Ich habe früher mal für einen kleinen Regionalanbieter gearbeitet, aber das ist 15 Jahre her und damals waren Portierungen noch "Faxsache".

Kurze Zusammenfassung:

 

1N Vertrag leider unterschrieben wurde aber 3 Tage später per Einschreiben widerrufen mit dem beiliegenden Formular keine Reaktion. 1N schickte aber weiter munter Briefe mit der Auftragsbestätigung noch mal per Einschreiben und Rückschreiben widerrufen keine Reaktion. Anwalt eingeschaltet auch da keine Reaktion. Bei der speziellen Telekom Hotline angerufen nicht der (normalen die haben gesagt da kann man nichts machen) danach wurde die Portierung blockiert. Darauf kam die Kündigung von 1N mit Schadensersatz über ca. 468€ das auch gleich vom Konto abgebucht wurde. Das Geld wurde natürlich wieder zurück geholt Auskunft gemäß DSGVO verlangt vom Anwalt und auch schon vorher von uns die Fristen sind abgelaufen und auch da nichts bekommen weder wir noch der Anwalt.

 

Das lassen wir uns auf keinen Fall gefallen dann geht das ganze vors Gericht.

Gelöschter Nutzer

@msasgf Sehr spannend, halte uns bitte weiterhin auf dem Laufenden. 

 

Meine Erfahrungen: Versehentlich Vertrag gesendet, Auftragsbestätigung erhalten. Mich auf Vertragsirrtum berufen, keine Reaktion. Per Einschreiben auf Vertragsirrtum berufen. Zurück kam ein Schreiben mit dem Bedauern, dass man nicht Kunde werden möchte. Danach Schreiben von der Telekom, dass der Anbieter die Übernahme des Anschlusses storniert habe und damit mein Vertrag mit der Telekom weiter besteht. 

2 Briefe von mir keine Reaktion. 

3 Briefe vom Anwalt  keine Reaktion bis heute.

Es existiert schon ein Ordner in dem alle Briefe, Quittungen, Widerruf Kopien usw. gerichtssicher gesammelt werden.

Noch ein  Nachtrag zu meiner Antwort: Laut eines befreundeten Rechtsanwaltes ist die Berufung auf einen Vertragsirrtum rechtlich eher heikel, da ein Richter sich denkt: Wenn jemand einen Vertrag unterschreibt, dann muss er doch wissen, was er tut. Ich konnte jedoch beweisen, dass drei Tage vor dem "Vertrag" der N1 ich meine Leitung bei der Telekom umgestellt hatte,  so dass ich bei der nahezu vollständigen Namensgleichheit im Glauben war, dass es sich um diese Angelegenheit handelte. Vielleicht führte dass bei der N1 Telecom zu einer anderen rechtlichen Einschätzung.

Hallo Thomas, ich habe mich auch schon lange gefragt, wo die ihre Daten herhaben. Könntest du mir einen Screenshot dieser Antwort zukommen lassen?

Eine Bekannte von mir ist jetzt umgezogen. Sie hat ein Schreiben der 1N bekommen. Woher weiß die 1N das der alte Anschluss gekündigt ist? So etwas steht nicht im Telefonbuch

Hallo @Hausmeisterklaus,

 

wird die Kündigung denn in dem Schreiben von 1N auch explizit erwähnt oder handelt es sich um einen Zufall und ein allgemeines "Werbeschreiben"? 

 

Grüße

Sarah S. 

Es ist ein dreiseitiges Anschreiben der 1N Telecom unter Angabe der aktuellen Telefonnummer des Anschlusses. Ein DSL Vertrag mit gleichzeitiger Kündigung bei der Telekom zur Unterschrift.

Es ist eben nur verwunderlich , dass dieses Schreiben genau jetzt erfolgt. Der Anschluss zieht zum 03.05.2023 mit neuer Anschrift unter Beibehaltung der Telefonnummer um. Ich habe den Umzug über Telekom for Friends eingerichtet.


@Hausmeisterklaus  schrieb:

Es ist ein dreiseitiges Anschreiben der 1N Telecom unter Angabe der aktuellen Telefonnummer des Anschlusses. Ein DSL Vertrag mit gleichzeitiger Kündigung bei der Telekom zur Unterschrift.


Eben, da steht also nichts von erfolgter Kündigung bei der Telekom.

Zufall.