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Hausverwaltung verweigert Glasfaseranschluss (FTTH)

1 year ago

Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet. Das Haus hat bereits einen Glasfaseranschluss im Keller. Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen (leider ist nur dies in unserem Haus für den FTTH möglich). Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Hinweise, dass ich als Eigentümer das Recht auf einen Glasfaseranschluss habe - siehe https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/

"Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern"

 

Wie kann ich nun vorgehen?

 

 

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    • 1 year ago

      Thomas La

      Wie kann ich nun vorgehen?

       

      Wie kann ich nun vorgehen?

      Thomas La

       

      Wie kann ich nun vorgehen?


      Lass dich entsprechend beraten wie du ggfs rechtlich dagegen vorgehen kannst.

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    • 1 year ago

      Grüße @Thomas La 

      Steht doch in deinem Link:

       

      Anrecht auf Glasfaser – auch in der WEG

      Wer als Hauseigentümer nicht proaktiv handelt und sich um den Glasfaseranschluss seiner Liegenschaften selbst bemüht, könnte früher oder später von den Bewohnern dazu gezwungen werden. Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern. Das hatten Gerichte auch bereits in der Vergangenheit festgehalten. Danach müssten auch Wohnungseigentümergemeinschaften den Anschluss ans Glasfasernetz und die dazugehörigen Erdarbeiten dulden. Vor diesem Hintergrund lohnt sich die Überlegung, direkt jede Wohneinheit in einem Aufwasch mit einem Glasfaseranschluss auszustatten, damit nicht immer neue Bauarbeiten im Haus die Geduld der Bewohner auf die Probe stellen.

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    • 1 year ago

      Thomas La

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet. Das Haus hat bereits einen Glasfaseranschluss im Keller. Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen (leider ist nur dies in unserem Haus für den FTTH möglich). Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Hinweise, dass ich als Eigentümer das Recht auf einen Glasfaseranschluss habe - siehe https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/ "Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern" Wie kann ich nun vorgehen?

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet. Das Haus hat bereits einen Glasfaseranschluss im Keller. Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen (leider ist nur dies in unserem Haus für den FTTH möglich). Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Hinweise, dass ich als Eigentümer das Recht auf einen Glasfaseranschluss habe - siehe https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/

      "Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern"

       

      Wie kann ich nun vorgehen?

       

      Thomas La

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet. Das Haus hat bereits einen Glasfaseranschluss im Keller. Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen (leider ist nur dies in unserem Haus für den FTTH möglich). Die Hausverwaltung reagiert nicht auf Hinweise, dass ich als Eigentümer das Recht auf einen Glasfaseranschluss habe - siehe https://wohnungswirtschaft.telekom.de/tkg-novelle-was-andert-sich-jetzt-fur-vermieter-und-verwalter/

      "Liegt das Haus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und bestellt auch nur ein Bewohner einen Glasfaseranschluss, darf der Vermieter oder Verwalter ihm dies nicht verweigern"

       

      Wie kann ich nun vorgehen?

       


      Bist du (oder ein Anderer) gegen diesen rechtswidrigen Beschluss vorgegangen?

      Solange die Eigentümergemeinschaft kein grünes Licht gibt, wird der von den Eigentümern gewählte Verwalter da von sich aus nichts machen.

       

      Verklage die Eigentümergemeinschaft.

       

      Und sei dir im Klaren, welche Kosten auf dich zukommen:

      Auch wenn die Leitungsverlegung kostenlos ist, es bleiben mit Sicherheit nicht unerhebliche "Schönheits"-Reparaturen übrig.

       

      Besser aber, du suchst dir Mitstreiter, und ihr überzeugt die Eigentümer von den Vorteilen eines FTTH -Ausbaus.

       

      P.S.

      Ob der Beschluss der Eigentümergemeinschaft tatsächlich rechtswidrig ist, kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden.

      Solange das nicht geschehen (da kein Kläger?), wird sich der Verwalter daran halten (müssen).

       

       

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      1 year ago

      Vertehe ich jetzt nicht ganz... momentan ist das komplette Haus mit dem Vodafone Kabel versorgt. Wenn also alle Bewohner ausschliesslich über dieses Kabel telefonieren, surfen und fernsehen würden, müsste man ja keine Umbauten machen. Und alle Kupfer-Benutzer müssten dann auf das Vodafone Kabel umstellen. Nicht mein Traum, wäre aber doch theoretisch machbar, oder?

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      1 year ago

      Thomas La

      momentan ist das komplette Haus mit dem Vodafone Kabel versorgt

      momentan ist das komplette Haus mit dem Vodafone Kabel versorgt
      Thomas La
      momentan ist das komplette Haus mit dem Vodafone Kabel versorgt

      Ja war bei uns auch - so wie ich es beschrieben hab. Mit Durchgangsdosen. Leitung kam von Wohnung drunter bis zur Durchgangsdose und von selbiger Kabel zur Wohnung drüber. Das war aber keine Stern-Topologie und deshalb war es nix damit, dass jeder im Haus auf Kabelinternet gehen konnte - deshalb wurde auf Stern-Topologie umgebaut. Mit besagter Neuverlegung im Treppenhaus.

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      1 year ago

      Guten Abend @abgroess

       

      ich kann mich den Aussagen von @CobraCane, @Käseblümchen und @olliMD nur anschließen. 

       

      Auch wenn Sie sich eine andere Antwort gewünscht hätten, zu Rechtsfragen kann ich leider keine Auskunft geben. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Rechtsbeistand oder die Verbraucherzentrale zu wenden. 

       

      Viele Grüße, Wiebke Kr. 

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    • 1 year ago

      Thomas La

      Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen

      Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen
      Thomas La
      Es gab einen (rechtswidrigen) Beschluss der Eigentümerversammlung, dass keine Kabelkanäle im Treppenhaus verlegt werden dürfen

      Warum ist der rechtswidrig?

       

      Ich verstehe das so, dass die Eigentümergemeinschaft keine Verlegung Aufputz haben will. D.h. dass Leitungsführungen teurer Unterputz gemacht werden dürfen/müssen.

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    • 1 year ago

      Um die Antwort von @CobraCane  etwas zu präzisieren: Wir dürfen und können hier keine Rechtsberatung durchführen. Du hast schon einige Hinweise erhalten @Thomas La. Mit den Textauszügen kannst Du dich nochmal an den Eigentümerbeirat und die Hausverwaltung wenden, ansonsten solltest Du dir einen Rechtsbeistand, Anwalt, suchen. Die Telekom kann dich dabei nicht unterstützen.

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    • 1 year ago

      Die Eigentümerversammlung kann beschließen, wie die Leitung im Gemeinschaftseigentum verlegt werden soll. 

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    • 1 year ago

      Gibt es zu diesem Link auch einen §? Man findet überall, der Vermieter bzw. Eigentümer darf es nicht verweigern, aber es gibt keine Angabe von § auf die sich ein Mieter berufen könnte. DANKE 

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      1 year ago

      Ich hab leider auch keinen griffigen Paragraphen an der Hand für den Fall eines Glasfaserausbaugebiets.

       

      Da meint ein Jurist, dass man keinen generellen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss hat (also wenn z.B. Koax/TV-Kabel mit 1 GBit/s verfügbar ist, dann hat man u.U. schlechte Karten)

      https://www.anwaltonline.com/mietrecht/tipps/1273/telefon-und-internetanschluss-diese-rechte-haben-mieter

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    • 1 year ago

      Thomas La

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet.

      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet.
      Thomas La
      Ich bin Eigentümer in einer WEG in einem Glasfaserausbaugebiet.

      §20 WEG:

       

      https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html

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      1 year ago

      Espresso doppio

      §20 WEG: https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html

      Espresso doppio

      Allerdings liest es sich so als ob @abgroess Mieter ist - und nicht Eigentümer ist.

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      1 year ago

      Ach, hat da wieder einer den Thread gekapert, statt in seinem zu bleiben 🤔🙄

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    • Accepted Solution

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      1 year ago

      Guten Abend @abgroess

       

      ich kann mich den Aussagen von @CobraCane, @Käseblümchen und @olliMD nur anschließen. 

       

      Auch wenn Sie sich eine andere Antwort gewünscht hätten, zu Rechtsfragen kann ich leider keine Auskunft geben. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Rechtsbeistand oder die Verbraucherzentrale zu wenden. 

       

      Viele Grüße, Wiebke Kr. 

      0

    • 8 months ago

      Hier in Berlin ist es dasselbe,

       

      die WBM (Wohnungsbaugesellschafft Berlin Mitte) vom Land Berlin hält es auch nicht für notwendig und blockiert den Glasfaser-Ausbau. Und das am Berliner Alexanderplatz.

      Der Glasfaserkasten der Telekom steht 5 m neben unserem Haus und bekommt keine Genehmigung.

       

      Zitat:

      Bei zukünftigen komplexen Modernisierungsmaßnahmen wird überprüft, ob der Einbau von Glasfaser (FttH - Fiber to the Home) sinnvoll ist.

       

      Wann wird der sein= In 10 oder 20 Jahren?

       

      Klasse

      lg Klaus

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      8 months ago

      Hallo @Klaus aus B an der S,

       

      es tut mir leid, dass die Hausverwaltung einem Glasfaserausbau nicht zustimmt. Ich drücke die Daumen, dass sich dies in Zukunft doch noch ändert.

       

      Viele Grüße

      Melanie

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      8 months ago

      Klaus aus B an der S

      die WBM (Wohnungsbaugesellschafft Berlin Mitte) vom Land Berlin hält es auch nicht für notwendig und blockiert den Glasfaser-Ausbau.

      die WBM (Wohnungsbaugesellschafft Berlin Mitte) vom Land Berlin hält es auch nicht für notwendig und blockiert den Glasfaser-Ausbau.
      Klaus aus B an der S
      die WBM (Wohnungsbaugesellschafft Berlin Mitte) vom Land Berlin hält es auch nicht für notwendig und blockiert den Glasfaser-Ausbau.

      Eigentümer der WBM ist das Land Berlin.

      Zuständig für solche Angelegenheiten ist m.E. der Christian Gaebler

      https://www.berlin.de/sen/sbw/ueber-uns/leitung/senator-christian-gaebler/

       

      An den würde ich mich mit der Frage wenden wie das mit dem Glasfaserausbau bei der WBM ist, ob er dahinter steht, dass die den Glasfaser-Ausbau blockieren.

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