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Minderung nach TKG 2021
3 years ago
Hallo zusammen,
hat aktuell noch jemand Probleme, das neue TKG durchzusetzen?
Mir wurde ein MagentaZuhause L - MagentaTV Smart verkauft, aber leider erhalte ich nun „nur“ 60 Mbit/s. Darauf hin habe ich mich aufgrund des neuen TKG an die Telekom gewandt, aber erhalte nur eine Bandbreiten-Gutschrift von 4,21 €.
Bedauerlicherweise steht das doch in keinem Verhältnis zu dem Gesetz. Hier ein Auszug von der Telekom selbst:
Bandbreitenabweichung
Die Deutsche Telekom arbeitet stets daran, dass Kund*innen auch die Bandbreiten erhalten, die vertraglich vereinbart wurden. Sollten dennoch erhebliche Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Bandbreiten im Festnetz festgestellt werden, haben Verbraucher*innen ab dem 13. Dezember 2021 das Recht auf Minderung oder Vertragskündigung. Für den Nachweis der Bandbreitenabweichung ist es nötig, ein Messprotokoll über eine sogenannte Messkampagne nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur bei dem jeweiligen Anbieter vorzulegen. Dabei müssen an unterschiedlichen Tagen mehrere Messungen erfolgen. Wichtig ist, dass Kund*innen dabei die Vorgaben der Bundesnetzagentur insbesondere zur Messumgebung einhalten. Weitere Details zur Messkampagne bietet der Service Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Das Messprotokoll wird benötigt, um mögliche Fehlerquellen auch im Dialog mit den Kund*innen zu identifizieren und gegebenenfalls schnell Abhilfe zu schaffen.
Für das Jahr 2022 plant die Bundesnetzagentur ebenfalls Vorgaben für eine Minderung wegen unzureichender Mobilfunk-Bandbreiten.
Für mich ist klar, bekomme ich nur die Hälfte der Leistung, muss ich auch nur die Hälfte zahlen. In meinem Fall also nur 60 %, da auch nur 60 Mbit/s von 100 Mbit/s erreicht werden.
Ich verstehe nicht, warum meine Minderung hier nicht akzeptiert wird und ich nun "nur" 4,21 Euro als angebliche Minderung durch die Telekom erhalte? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
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3 years ago
ein Magenta M kostet 5€ weniger als der L und kann voll erfüllt werden.
Die Telekom bietet dir 5€ weniger an bei mehr Leistung als der Magenta M alternativ kannst du auf den Magenta M wechseln oder kündigen
Nirgends im Gesetz steht was von einer linearen Reduktion
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3 years ago
. . . . . Für mich ist klar, bekomme ich nur die Hälfte der Leistung, muss ich auch nur die Hälfte zahlen. In meinem Fall also nur 60 %, da auch nur 60 Mbit/s von 100 Mbit/s erreicht werden.
. . . . .
Für mich ist klar, bekomme ich nur die Hälfte der Leistung, muss ich auch nur die Hälfte zahlen. In meinem Fall also nur 60 %, da auch nur 60 Mbit/s von 100 Mbit/s erreicht werden.
Wo steht etwas in der TKG , das eine derartige Interpretation stützt?
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3 years ago
@steppothek
das ist eine falsche Interpretation des neuen TKG . Dort wird nirgends die Höhe der Minderung festgelegt.
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3 years ago
Vielen Dank für die Antwort. Ich kann das hier im Gesetz herauslesen:
„… ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.“
Ich gebe zu, ob hieraus eine lineare Reduktion abgeleitet werden kann, müssen andere Instanzen klären. Per se sehe ich aber das Recht auf meiner Seite zu mindern.
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3 years ago
Vielen Dank für die Antwort. Ich kann das hier im Gesetz herauslesen: „… ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.“ Ich gebe zu, ob hieraus eine lineare Reduktion abgeleitet werden kann, müssen andere Instanzen klären. Per se sehe ich aber das Recht auf meiner Seite zu mindern.
Vielen Dank für die Antwort. Ich kann das hier im Gesetz herauslesen:
„… ist der Verbraucher unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.“
Ich gebe zu, ob hieraus eine lineare Reduktion abgeleitet werden kann, müssen andere Instanzen klären. Per se sehe ich aber das Recht auf meiner Seite zu mindern.
Dann mach das und berichte uns hier über deine Erfahrung!
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3 years ago
Für mich ist klar, bekomme ich nur die Hälfte der Leistung, muss ich auch nur die Hälfte zahlen.
Du bekommst aber nicht nur eine halbe Sprachflatrate und nicht nur einen halben Internetzugang und nicht nur ein halbes E-Mail-Postfach etc. - sondern Du erhältst "nur" im Bereich der Geschwindigkeit "nur 60 Mbit/s".
Du kannst außerordentlich kündigen.
Die Telekom möglicherweise auch.
In meinem Fall also nur 60 %, da auch nur 60 Mbit/s von 100 Mbit/s erreicht werden.
Wie hoch ist denn Dein Upload? Wie rechnest Du dessen Prozentsatz in die Minderung ein?
Bei der Minderung hast Du die Option, das was die Telekom Dir angeboten hat als Minderung anzunehmen - oder es abzulehnen.
Falls Du es ablehnst, dann kannst Du entweder einen Anwalt konsultieren (mit einem erheblichen Kostenrisiko für Dich) oder halt kündigen. Die außerordentliche Kündigung bekommst Du leicht durch, wenn du das alles formell richtig gemacht hast, auch der Telekom die "Störung" zuvor gemeldet und ggf. eine Frist gesetzt hast zur Behebung der "Störung".
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3 years ago
@falk2010
Glaube ich nicht, denn wie von @muc80337_2 hier schon geschrieben wurde, besteht der Anschluß nicht nur aus dem Internetanteil mit Up- und Download, sondern auch noch dem Festnetzanschluß mit der Flatrate und evtl. TV.
Es müßte also erst mal festgestellt werden, wieviel Prozent Anteil das Internat am DSL-Anschluß hat.
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3 years ago
Das würde bedeuten dass das tatsächlich nur 60% gezahlt werden müssten?
Auch bei dieser Auslegung nicht, denn es sind nicht immer 100 % geschuldet.
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3 years ago
@falk2010 Glaube ich nicht, denn wie von @muc80337_2 hier schon geschrieben wurde, besteht der Anschluß nicht nur aus dem Internetanteil mit Up- und Download, sondern auch noch dem Festnetzanschluß mit der Flatrate und evtl. TV. Es müßte also erst mal festgestellt werden, wieviel Prozent Anteil das Internat am DSL-Anschluß hat.
@falk2010
Glaube ich nicht, denn wie von @muc80337_2 hier schon geschrieben wurde, besteht der Anschluß nicht nur aus dem Internetanteil mit Up- und Download, sondern auch noch dem Festnetzanschluß mit der Flatrate und evtl. TV.
Es müßte also erst mal festgestellt werden, wieviel Prozent Anteil das Internat am DSL-Anschluß hat.
Stimmt, hatte ich erst auch so gesehen, deswegen habe ich den ersten Absatz des Textes mitzitiert,
da wird ausdrücklich auf die Geschwidigkeit abgehoben.
Das ist die Allgemeinevrfügung.
aber im erwähneten § 57 Abs. 4 Satz 2 TKG steht :
(4) Im Falle von
..... Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Das bedeutet aber (für mich) Es gibt auch andere Leistungen, hier wird gar nicht speziell auf die Geschwindigkeit abgehoben.
Der Vertrag beinhaltet verschiedene Leistungen, nur die nicht erbrachten können gemindert werden.
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3 years ago
Hallo @steppothek
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Mit dem L Tarif erhälst du einen höheren Upload. Zudem hast du nun 10Mbit mehr Downloadrate..
Solltest du deine Forderung durchsetzen, für einen Minderpreis, würde die Telekom eher auf den M Tarif zurückstufen.
Ich würde, aufgrund HomeOffice, Streaming etc, nicht auf 10 Mbit verzichten..
Der Preisunterschied zw M und L, beträgt 5 €. Du hast einen höheren Download und einen höheren Upload.. Da würde ich nicht gegen angehen.
Ggf deine inhouse Verkabelung prüfen, ob du noch etwas optimieren kannst..
Die Minderung von nur 4,21 €, bekommst du den L Tarif fast geschenkt.. Mit dem höheren Upload und Download.
Statt 5 € für diesen Mehrpreis des L Tarifes, zahlst du für den L Tarif 0,79€ mehr, gegenüber M Tarif.
Ist doch super.
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3 years ago
Die 4,21 € sind netto, mit 19% USt 5,00 € Minderung!
@pamperlapescu
Ok.. Dann bekommt er den L Tarif sogar ganz geschenkt....
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3 years ago
Ist nur schwer, einen Anwalt zu finden, der für den geringfügigen Streitwert überhaupt seine Finger krumm macht.
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from
3 years ago
Ist nur schwer, einen Anwalt zu finden, der für den geringfügigen Streitwert überhaupt seine Finger krumm macht.
Ist nur schwer, einen Anwalt zu finden, der für den geringfügigen Streitwert überhaupt seine Finger krumm macht.
...und Erfolgsaussichten sieht, ohne die es keine Kostenübernahme von der Rechtsschutzversicherung gibt.
Unlogged in user
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3 years ago
@steppothek Verdammt, bei mir kommen permanent 103 M/Bit an... muss ich damit rechnen das ich etwas an die Telekom nachzahlen muss? Ist ja wie beim Stromverbrauch und der Nebenkostenabrechnung.
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3 years ago
@Gelöschter Nutzer
Verdammt, bei mir kommen permanent 103 M/Bit an... muss ich damit rechnen das ich etwas an die Telekom nachzahlen muss?
Läuft bei Dir dann als geldwerter Vorteil in der Gehaltsabrechnung.
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3 years ago
Bevor hier wegen einer Minderung spekuliuert wird, wäre doch erst einmal interessant, was bei der Störungsmeldung, einer ersten Fristsetzung und einer weiteren Störungsbearbeitung raus kam. Hier hat der Kunde Mitwirkungspflicht bei der Störungsbeseitigung. Einfach sagen, es kommt nur das und das an, jetzt erstelle ich ein Protokoll welches mir Recht gibt, deshalb mindere ich geht schon mal gar nicht.
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3 years ago
"Au Backe!" sehr schön @NoOneElse. Ja, du kannst mal von ausgehen, das es auf jeden nicht einfacher für die werden würde 😀. Schon heute wird jede Änderung zum Projekt, drum bin ich immer glücklich, wenn ein Auftrag ohne Nachbearbeitung fertig "abgeschlossen" werden kann. Naja, es ist wie es ist.
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from
3 years ago
@jm2c
DSL in all seinen Ausprägungen ist eben eine Krückenlösung. Insbesondere mit den "bis zu" Verträgen. Eine feste Interface-Speed, wie sie die GF bietet ist da klar im Vorteil. Dass das WAN dahinter mit all seinen Switches, Routern, Bridges und nicht zu vergessen die Server selber nicht unbedingt immer gleichbleibende und insbesondere Interface-Speed bringen können sollte jedem, der sich mit der Technik mal auseinandergesetzt hat, klar sein. Ist auch im LAN so.
Wir benötigen ein WANetz, das auf Übertragung von digitalen Signal hin konzipiert wurde. Und kein Tonträger Hilfskonstrukt.
Answer
from
3 years ago
Gehe ich mit @NoOneElse, im Zweifel gucken die Meisten aber doch erstmal ins Portemonnaie. Und dann ist die Glasfaser auf einmal doch nicht so wichtig, wenn wieder (V)DSL Angebotspreise winken. Ich habe zumindest nicht so richtig eine Idee, wenn dann noch ergänzend individuelle Preisminderung ausgehandelt werden könnte.
Aber mein Magenta Mitleid ist überschaubar geworden, liegt vielleicht daran, das die sich bei mir meist nicht so besonders clever anstellen. Ich bezahle den, wo mir schnelles Internet nach Hause liefert. Bin die Tage von Vectoring zu Funk gewechselt - und begeistert. Bei Funk gibt's keine Minderung, egal. Bisher ist es um ein Vielfaches schneller, kostet weniger und in den ersten Monaten sogar nur den Hardware Preis, Tarif wird zwingend nur mit Hardware vermarktet/verkauft.
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Accepted Solution
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3 years ago
Guten Abend @steppothek,
vielen Dank für das sehr nette und ausführliche Gespräch soeben am Telefon. Wie gemeinsam besprochen, wurde Ihr Anliegen an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Die zuständigen Kolleg/innen werden sich zeitnah bei Ihnen melden. Bei Zwischenfragen können Sie sich gerne jederzeit wieder melden. Ich wünsche Ihnen erstmal einen schönen Sonntag an dieser Stelle.
Viele Grüße,
Damra S.
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3 years ago
Tatsächlich steht im Messprotokoll der Bundesnetzagentur "Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte
Entgelt nach § 57 Abs. 4 Satz 2 TKG in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche
Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht." Ich verstehe allerdings, dass die Berechnung aus Minderung Download und Minderung Upload in ein Verhältnis nicht so geradlinig ist.
Wohin muss ich denn das Messprotokoll schicken? Immerhin hast du ja schon eine Minderung durchgesetzt.
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from
3 years ago
nicht so geradlinig ist.
Das ist maximal untertrieben. Im TKG wird auf die gemäß "Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebene Leistung" verwiesen. Diese lautet so:
die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen
Es sind demnach ACHT Werte, die als "angegebene Leistung" definiert wurden.
Wie soll man denn da nun EIN Verhältnis berechnen?
Und noch viel schlimmer: Was ist denn die "normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit im Download und Upload"? Da gibt es keine Messvorschrift. Die BNetzA wurde lediglich ermächtigt, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die feststellt, wie der Begriff "erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit" definiert wird.
Die BNetzA Allgemeinverfügung führt also zur Aussage: "Ja, es gibt eine solche Abweichung" oder "Nein, alles im Rahmen."
Wie man dann genau bei ACHT Sollwerten rechnen soll, wie man die Istwerte bestimmt: Das wurde vergessen zu regeln.
Answer
from
3 years ago
Wie man dann genau bei ACHT Sollwerten rechnen soll
Es sind mehr.
Man beachte im TKG auch dies:
Damit bestätigt das TKG doch, dass die vertragliche Leistung nicht nur aus der Geschwindigkeit/Dienstequalitätsparametern besteht sondern auch aus (Teil)Leistungen, die mit dem Internetzugang gar nichts zu tun haben. Telefonie, E-Mail, Cloud, PC-Fax-Dienst, ... Und die bleiben von der zu geringen Internetgeschwindigkeit unberührt.
Manchmal sollte man namentlich veröffentlichen mit Privatadresse und Rufnummer, wer an einem solchen Gesetz mitgearbeitet hat - auch von Lobbyistenseite.
Answer
from
3 years ago
auch von Lobbyistenseite.
Es gibt da eine Firma, die gesagt hat, dass pauschale Entschädigungszahlungen und Minderungsregelungen nicht in Ordnung sind und man solche Zahlungen besser an nachgewiesene Schäden knüpfen solle.
Nachzulesen in der DTAG Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 09.12.2020
In den Änderungsvorschlägen schreibt die DTAG :
Zudem ist vollkom-men unklar, worauf sich ein „proportionales Minderungsrecht“ beziehen soll. Die Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Bandbreitenkorridor vertraglich mit Verbrauchern zu verein-baren. Es wird also gerade nicht nur eine Bandbreite vereinbart, sondern eine maximale, norma-lerweise zur Verfügung stehende und eine minimale Bandbreite. Eine proportionale Minderung kann sich rechnerisch nur auf einen konkreten Einzelwert beziehen. Die Minderungsregel ist somit in der Praxis nicht handhabbar.
Im Prinzip dasselbe was ich hier schon seit langem dazu sage.
Zum Thema "Nachbesserung" bei Minderversorgung:
Das in Absatz 4 letzter Halbsatz enthaltene Kündigungsrecht nimmt den Anbieter das Recht zur Nachbesserung, weshalb es ebenfalls zu streichen ist.
Der Halbsatz wurde aber nicht gestrichen. Daher hat die Telekom selber schon eingestanden, dass nach dem TKG keine Nachbesserung vorgesehen ist. Hier im Forum wird ja gerne das Gegenteil behauptet - na ja.
Der gesamte Gesetzgebungsprozess ist recht interessant und umfangreich - die Stellungnahmen und Änderungsvorschläge betroffener Firmen und Branchenverbände zudem sehr aufschlussreich.
Mein Fazit ist immer noch gleich - aber ich denke, ich ändere auch mal Meinung! - und leider vernichtend für den Gesetzgeber:
Das TKG in der jetzt gerade novellierten Form ist "gut gemeint", aber schlampig umgesetzt.
So sollte der damals noch §55 Abs. 4 TKG nach den Wünschen der DTAG aussehen (ja, richtig: ersatzlos gestrichen):
deutsche-telekom-aenderungsvorschlaege.pdf
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from
3 years ago
Hallo @steppothek , wohin hast du denn das Messprotokoll geschickt? Ich finde es bemerkenswert, dass du zumindest eine Minderung erhalten hast. Kommt das vom normalen Kundendienst und wie lange hat das gedauert?
Vielen Dank
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Answer
from
3 years ago
Da ich die rund 5 € Minderung der Telekom nicht akzeptiert habe, konnten wir uns auf eine Kündigung des Vertrages einigen.
Da ich die rund 5 € Minderung der Telekom nicht akzeptiert habe, konnten wir uns auf eine Kündigung des Vertrages einigen.
Hast Du jetzt einen Internetzugang eines anderen Anbieters erhalten oder beauftragt? Falls ja mit welcher Zugangstechnik - auch DSL?
Answer
from
3 years ago
Hi muc80337_2,
ich nutze nun ein Kabelangebot mit 1000 Mbit/s, welches auch in entsprechender Geschwindigkeit anliegt.
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from
3 years ago
ich nutze nun ein Kabelangebot mit 1000 Mbit/s, welches auch in entsprechender Geschwindigkeit anliegt.
ich nutze nun ein Kabelangebot mit 1000 Mbit/s, welches auch in entsprechender Geschwindigkeit anliegt.
Schön, dass es geklappt hat und Du eine für Dich passende Alternative gefunden hast.
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