Ranger haustürvertrag

Gelöst

Hallo liebe Community, 

ich wurde vorgestern (21.12.21)von einer netten Dame der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH überrascht und bin doch glatt drauf reingefallen.

Ich hab  nicht hinterfragt (offensichtlich) . Ich hab nur  “Telekom” , “Störungen” und “Glasfaser “ gehört und schwups hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben und ne email erhalten mit einer AuftragsNummer . In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.

Jedenfalls hab ich noch keine Kunden Nummer erhalten und keiner bei der Telefon Hotline konnte mir mit dieser auftragsnummer weiterhelfen. Muss ich jetzt erst auf irgendeine Art Bestätigung warten bevor ich das widerrufen kann, weil ich würde das gerne so schnell wie möglich tun . 

Ich weiß, dass ich definitiv nicht so naiv hätte sein sollen aber Belehrung brauch weniger. 
Ich würde mich auf jeden Fall sehr über jede Hilfe freuen 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
Gelöschter Nutzer

@falk2010 Nach der neuen Regelung ist das so. Am Telefon kannst du das zeitgleich machen und per Mail im Gespräch retour schicken. Ansonsten musst du es wie schon erwähnt nachträglich einreichen. Ohne deine Rückeinwilligung kein Vertrag.

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@PizzaFruttiDiMare 

Schreib der TE doch mal zu diesem Fall

 

und erkläre doch mal wie der Mitarbeiter an der Haustür zum Schluss einer Störung kam


@mirko12  schrieb:
Ich hab nur  “Telekom” , “Störungen” und “Glasfaser “ gehört und schwups hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben

Du hörst nicht richtig und unterschreibst einfach? Warum denn? 

 

 


@mirko12  schrieb:
Muss ich jetzt erst auf irgendeine Art Bestätigung warten bevor ich das widerrufen kann, weil ich würde das gerne so schnell wie möglich tun . 

Wäre der einfachste Weg einfach mal abzuwarten denn dort steht dann auch alles drin für den Widerruf.

 

 


@mirko12  schrieb:
In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.

Den Vetrag hättest dann aber behalten wenn es ein Telekom-Mitarbeiter war und dich stört jetzt nur dass es kein Telekom-Mitarbeiter war sondern einer aus dem Vertrieb?

Gelöschter Nutzer

@mirko12 

Wenn die Ausführungen von @PizzaFruttiDiMare  richtig sind, solltest Du von Ranger zuerst einen Kontrollanruf bekommen, um den Vertrag zu bestatigen oder abzulehnen.

Wenn nicht, dann bekommst Du von der Telekom eine Auftragsbestatigung, die Du innerhalb 14 Tagen widerrufen kannst.

Okay also ich hab noch keinen Anruf von denen bekommen . Das einzige was ich bisher bekommen hab ist eine email mit dem Vertrag , der auftragsnnummer und Produktinformationen… mehr nicht . Also deiner Meinung nach sollte ich abwarten bis eine Bestätigung dieses Auftrags kommt ? Ich dachte vielleicht kann man schon jetzt voll auf die Bremse treten dann können die sich auch den papierkram sparen , weil ich mir 100% sicher bin dass sie diesen Auftrag gar nicht erst bearbeiten müssen ..


@mirko12  schrieb:

Okay also ich hab noch keinen Anruf von denen bekommen . Das einzige was ich bisher bekommen hab ist eine email mit dem Vertrag , der auftragsnnummer und Produktinformationen…

Vertrag? Was steht da drin?

Ein Vertrag wird erst geschlossen wenn die Auftragsbestätigung kommt und dann nicht widderufen wird.

Alles andere ist, wie Du schreibst, eher ein Auftrag.

 


@mirko12  schrieb:

Ich dachte vielleicht kann man schon jetzt voll auf die Bremse treten dann können die sich auch den papierkram sparen , weil ich mir 100% sicher bin dass sie diesen Auftrag gar nicht erst bearbeiten müssen ..


Ich denke mal das läuft alles automatisiert ab.....:zwinkerndes_Gesicht:


@Gelöschter Nutzer  schrieb:
Wenn nicht, dann bekommst Du von der Telekom eine Auftragsbestatigung, die Du innerhalb 14 Tagen widerrufen kannst.

Nein, da nach dem 01.12.2021 kommt zuerst die schriftliche Zusammenfassung aller Vertragsbestandteile, diese müsset von @mirko12  erst bestätigt werden und zurück an die Telekom gesendet werden damit der Vertrag wirksam wird.

Gelöschter Nutzer

@Stefan  schrieb:

@PizzaFruttiDiMare 

Schreib der TE doch mal zu diesem Fall

 

und erkläre doch mal wie der Mitarbeiter an der Haustür zum Schluss einer Störung kam


Lernt man dieses Vorgehen auch in ihren zig mal erwähnten Schulungen? Fröhlich

Vielen Dank @der_Lutz .

 

Bedeutet, ohne Rücksendung des Vertrags kommt nie eine Auftragsbstätigung?

Lösung
Gelöschter Nutzer

@falk2010 Nach der neuen Regelung ist das so. Am Telefon kannst du das zeitgleich machen und per Mail im Gespräch retour schicken. Ansonsten musst du es wie schon erwähnt nachträglich einreichen. Ohne deine Rückeinwilligung kein Vertrag.

 


@falk2010  schrieb:

Bedeutet, ohne Rücksendung des Vertrags kommt nie eine Auftragsbstätigung?


Das ist ein Frage der Umsetzung des TKG.

So pauschal ist das nicht richtig.

 

Richtig ist, dass der Kunde eine schriftliche Zusammenfassung der Abschlusses bekommen muss die den Kriterien der einfachen Verständlichkeit gerecht werden. Nur mit einer solchen entsteht ein Vertrag.

 

Es wurde hier irgendwo schon geschrieben, dass dies auch während des Gesprächs per email übermittelt werden kann und der Kunde am Telefon den erhalt bestätigt und genemigt. Prinzipiell wäre dies auch an der Haustür möglich.

Wie es technisch von der Telekom gehandhabt wird ist mir an der Haustür nicht bekannt.

Gelöschter Nutzer

@Stefan 


Es wurde hier irgendwo schon geschrieben, dass dies auch während des Gesprächs per email übermittelt werden kann und der Kunde am Telefon den erhalt bestätigt und genemigt. Prinzipiell wäre dies auch an der Haustür möglich.

Wie es technisch von der Telekom gehandhabt wird ist mir an der Haustür nicht bekannt.


Das mit der Haustür kann ich leider auch nicht beantworten, gehöre nicht zum Druckkommando. Kann das nur vom Telefon bestätigen. Wenn der Kunde sich das erst in Ruhe durchlesen will muss er es nachträglich einreichen. Bin aber nun seit Umstellung durch OP auch raus und evtl nicht mehr tagesaktuell.

Gelöschter Nutzer

@mirko12  schrieb:
hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben und ne email erhalten mit einer AuftragsNummer .

@der_Lutz 

Die mail mit der Zusammenfassung ist da.

Ob das TKG gerecht ist, keine Ahnung

@Gelöschter Nutzer

 

Wenn der Kunde gegenüber dem „Agenten“ nicht ausdrücklich bestätigt hat, dass die Zusammenfassung 

vorgelegen hat, ist der Vertrag bis zur Bestätigung schwebend unwirksam.

Die Telekom wird ihn nach 28? Tagen ohne diese Zustimmung stornieren.

 

Die Frage stellt sich wie die Telekom rechtssiche beweisen will, dass der Kunde  das vorliegen bestätigt hat, wenn es nur mündlich geäußert wurde. Am Telefon kann man es freilich aufnehmen. An der Haustür aber nicht.


@Stefan  schrieb:
der Mitarbeiter an der Haustür zum Schluss einer Störung kam

Das gehört zur "Story".

 

"Guten Tag, die Deutsche Telekom. Es gab ja in der letzten Zeit in dieser Gegend Internetstörungen, da wollte ich einmal fragen, ob bei Ihnen wieder alles läuft." (Baut Vertrauen beim Kunden auf. Jeder Laie hat im Laufe der letzten Wochen sicher mal eine verzögert aufbauende Webseite oder irgendeine Störung gehabt und diese auf den Anschluss geschoben. Schwupps, da kommt "die Telekom" und fragt nach. Super, ehrlicher Laden!)

 

"Ja, schön, wie ich sehe, haben Sie hier ja noch einen alten Anschluss. Wir haben hier ja Glasfaser ausgebaut, da wäre es schon besser, wenn Sie auch umsteigen würden. Das kostet nichts mehr und der Anschluss ist natürlich viel schneller und hat keine Störungen mehr."

 

Falls Interesse: Vertrag verkauft

Falls nicht: "Sie sollten aber schon wissen, dass wir bald die alte Technik abschalten werden. Da wäre es besser, Sie würden jetzt, wo es nichts kostet, umstellen. Nicht, dass Sie bald einfach abgeschaltet werden!"

 

Geht meine Phantasie mit mir durch?

Nein. Ich habe während Arbeiten im Treppenhaus ungefähr fünf mal diese Story anhören müssen.

 

Das "nichts mehr kosten" bezieht sich natürlich auf die ersten paar Monate - und Glasfaser liegt dort bis zum MFG in 200m Luftlinie, FTTH ist dort nicht geplant.

 


@Carsten_MK2  schrieb:
Das gehört zur "Story".

Das war eine ironische Frage meinerseits :Gesicht_mit_Freudentränen:

Stefan_0-1640280411302.png

 


@Stefan  schrieb:
Das war eine ironische Frage meinerseits

War mir klar.

Es ist übrigens ein reiner Zufall, dass diese "Störungen in den letzten Tagen" bundesweit von den Drückern erwähnt werden und ganz sicher kein Zeichen für Überrumpelungs-Taktiken, die in Schulungen gelehrt werden.

 

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich k*** möchte.

Hallo @mirko12,

 

tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich noch immer nicht so recht Dein eigentliches Problem.

Du hast einer Tarifänderung zugestimmt, also muss es doch irgendwas gegeben haben, was Dich dazu bewogen hat.

Wieso bist Du so plötzlich anderer Meinung?

Und das, obwohl Du noch nicht einmal die Auftragsbestätigung vorliegen hast. 

 

Warte doch einfach ab, bis Du die Auftragsbestätigung gelesen hast und wenn Dir dann an dem Tarifwechsel etwas nicht gefällt, dann kannst Du doch immer noch widerrufen. 

 

In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.

Was macht das für einen Unterschied?

Den Anschluss bekommst Du doch von der Telekom, egal ob konzerneigenes Personal oder Personal eines Auftragnehmers.

Die "Ranger" sind doch im Prinzip das Gleiche wie auch Check24 oder Verivox oder andere Plattformen da zur Vermittlung von Verträgen. Die "Methodik" ist halt ein wenig schärfer in Richtung Drücker, aber das Ergebnis für den Kunden ist eigentlich gleichartig. Und wenn das passt, dann kann der Weg dahin ja egal sein, oder? Wenn nicht, Stornierung oder Widerruf, je nach Stand der Dinge.

 

Ich verstehe auch diese "Überrumpelung" nicht immer so richtig, wenn man wie ich grundsätzlich keine Geschäfte an der Tür abschließt, das ist das gar nicht möglich. Oder sind da wieder die "niederen" Instinkte im Spiel?

Gelöschter Nutzer

@Stefan  schrieb:

@PizzaFruttiDiMare 

Schreib der TE doch mal zu diesem Fall

 

und erkläre doch mal wie der Mitarbeiter an der Haustür zum Schluss einer Störung kam


Mal einfach eine der fast täglichen Meldungen aus Facebook bei der Tekelekom. Copy&Paste

 

3x !!! in zwei Wochen, unter anderem 2x abends zu unmenschlich frechen Zeiten, BELÄSTIGEN die Leute von der deutschen Telekom einen an der Wohnungstür.
Tut mir ja echt super Leid, dass ihr kein Privatleben habt, aber es gibt Menschen die haben eins. Und es gibt Eltern, die kleine Kinder / Babys haben, die tatsächlich zwischen 19/20 Uhr schlafen. Es ist eine absolute Frechheit zu dieser Uhrzeit zu klingeln und Leute zu nerven. Und das alles nur wegen eurem sch*** Glasfaser-Gedöns. Nachdem man schon zweimal verneint hat, braucht man nicht noch ein drittes Mal damit rum nerven. Sucht euch bitte einen sinnvolleren Job und lasst die Leute zu Hause in Ruhe. Vielen Dank, Deutsche Telekom AG

Nach Vertragsabschluss bekommt der Kunde eine Auftragsbestätigung und eine VI (Vorvertragliche Information). der Control Anruf dient dazu um den Kunden zu verifizieren und zu bestätigen damit kein Fiktiver Auftrag geschrieben wird.  Wir werden auf Schritt und tritt immer geschult und kontrolliert. Es gibt natürlich auch falsche Ranger also betrüger die sich als Mitarbeiter von uns ausstellen. 

Wir MÜSSEN unseren Dienstausweis sichtbar tragen und die Telekom Jacke (gibt es NICHT zu kaufen gehört dazu)

 

 


@PizzaFruttiDiMare  schrieb:

die Telekom Jacke (gibt es NICHT zu kaufen gehört dazu)


Ich habe auch so ein Jacke bin kein Telekom Mitarbeiter und auch für kein anderes Partnerunternehmen der Telekom tätig.

 


@PizzaFruttiDiMare  schrieb:

Es gibt natürlich auch falsche Ranger also betrüger die sich als Mitarbeiter von uns ausstellen. 

Jetzt verlassen wie Pfad der Diskussion und begeben uns in die Welt der Fabeln und Mythen

Wir reden hier schon von unbestritten echten Mitarbeitern

 


@PizzaFruttiDiMare  schrieb:

 

Wir MÜSSEN unseren Dienstausweis sichtbar tragen


Ja, vorne Telekom und hinten Energieversorger

 

Wieso häufen sich die Dooropener über angebliche Störungen im Gebiet und ominöse Glasfaserausbau.

Das ist immer noch die Frage.

 

Wie muss die VI denn vom Kunden genehmigt werden? Beim Kontrollanruf oder schriftlich?

Das würde mich ernsthaft interessieren, wie hier das TKG umgesetzt wurde.

Gelöschter Nutzer

@PizzaFruttiDiMare  schrieb:

 

Wir MÜSSEN unseren Dienstausweis sichtbar tragen und die Telekom Jacke (gibt es NICHT zu kaufen gehört dazu)

 

 


Der ist klasse, wenn hier wieder einer im Haus rumlungert und nach Störungen bei der Oma nebenan fragt und an den Router möchte schauen sie mich immer komisch an, faseln was von Telekom und sagen dann" Hier ist mein Dienstausweis" .

Antwort von mir .... So schaut ein richtiger Dienstausweis der Telekom aus. Und der hat auf der Rüclseite im zweiten Facheinschub keine Karte vom Energiefritzen sondern meine Tür und Systemzugriffskarte für unsere Rechner und Türen im Gebäude.


@Stefan  schrieb:

Wie muss die VI denn vom Kunden genehmigt werden? Beim Kontrollanruf oder schriftlich?

Das würde mich ernsthaft interessieren, wie hier das TKG umgesetzt wurde.

Nach dem Gesetz muss das in in Textform passieren, da reicht ein Kontrollanruf alleine nicht aus:

 

Mehr Infos
(3) Bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, stellt der Anbieter dem Verbraucher eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung unter Verwendung des Musters in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist (ABl. L 336 vom 30.12.2019, S. 274), kostenlos zur Verfügung. Die Vertragszusammenfassung muss die Hauptelemente der Informationspflichten darlegen und umfasst mindestens folgende Informationen:
1.
Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden,
2.
die wesentlichen Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
3.
die jeweiligen Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte, wenn die Dienste gegen direkte Geldzahlung erbracht werden,
4.
die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung,
5.
die Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen und
6.
im Hinblick auf Internetzugangsdienste auch eine Zusammenfassung der gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und e der Verordnung (EU) 2015/2120 erforderlichen Informationen.
Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht dem Anbieter, wenn er gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wertersatz zu.

@Gelöschter Nutzer 

Na ja, es ist halt deren Dienstausweis, der Mensch hat ja nun nicht wirklich Einfluss darauf wie die Telekom den für diese 

aussehen lässt. Der Ausweis ist ja zweifelsfrei zur Identifikation gemacht