Gelöst

Ranger haustürvertrag

vor 4 Jahren

Hallo liebe Community, 

ich wurde vorgestern (21.12.21)von einer netten Dame der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH überrascht und bin doch glatt drauf reingefallen.

Ich hab  nicht hinterfragt (offensichtlich) . Ich hab nur  “Telekom” , “Störungen” und “Glasfaser “ gehört und schwups hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben und ne email erhalten mit einer AuftragsNummer . In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.

Jedenfalls hab ich noch keine Kunden Nummer erhalten und keiner bei der Telefon Hotline konnte mir mit dieser auftragsnummer weiterhelfen. Muss ich jetzt erst auf irgendeine Art Bestätigung warten bevor ich das widerrufen kann, weil ich würde das gerne so schnell wie möglich tun . 

Ich weiß, dass ich definitiv nicht so naiv hätte sein sollen aber Belehrung brauch weniger. 
Ich würde mich auf jeden Fall sehr über jede Hilfe freuen 

Letzte Aktivität

vor 4 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

6519

40

    • vor 4 Jahren

      @PizzaFruttiDiMare 

      Schreib der TE doch mal zu diesem Fall

       

      und erkläre doch mal wie der Mitarbeiter an der Haustür zum Schluss einer Störung kam

      33

      von

      vor 4 Jahren

      PizzaFruttiDiMare

      Wir MÜSSEN unseren Dienstausweis sichtbar tragen und die Telekom Jacke (gibt es NICHT zu kaufen gehört dazu)

       

      Wir MÜSSEN unseren Dienstausweis sichtbar tragen und die Telekom Jacke (gibt es NICHT zu kaufen gehört dazu)

       

       

      PizzaFruttiDiMare

       

      Wir MÜSSEN unseren Dienstausweis sichtbar tragen und die Telekom Jacke (gibt es NICHT zu kaufen gehört dazu)

       

       


      Der ist klasse, wenn hier wieder einer im Haus rumlungert und nach Störungen bei der Oma nebenan fragt und an den Router möchte schauen sie mich immer komisch an, faseln was von Telekom und sagen dann" Hier ist mein Dienstausweis" .

      Antwort von mir .... So schaut ein richtiger Dienstausweis der Telekom aus. Und der hat auf der Rüclseite im zweiten Facheinschub keine Karte vom Energiefritzen sondern meine Tür und Systemzugriffskarte für unsere Rechner und Türen im Gebäude.

      0

      von

      vor 4 Jahren

      Stefan

      Wie muss die VI denn vom Kunden genehmigt werden? Beim Kontrollanruf oder schriftlich? Das würde mich ernsthaft interessieren, wie hier das TKG umgesetzt wurde.

      Wie muss die VI denn vom Kunden genehmigt werden? Beim Kontrollanruf oder schriftlich?

      Das würde mich ernsthaft interessieren, wie hier das TKG umgesetzt wurde.

      Stefan

      Wie muss die VI denn vom Kunden genehmigt werden? Beim Kontrollanruf oder schriftlich?

      Das würde mich ernsthaft interessieren, wie hier das TKG umgesetzt wurde.


      Nach dem Gesetz muss das in in Textform passieren, da reicht ein Kontrollanruf alleine nicht aus:

       

      (3) Bevor ein Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt, stellt der Anbieter dem Verbraucher eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung unter Verwendung des Musters in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2243 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Festlegung eines Musters für die Vertragszusammenfassung, das von den Anbietern öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste gemäß der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden ist (ABl. L 336 vom 30.12.2019, S. 274), kostenlos zur Verfügung. Die Vertragszusammenfassung muss die Hauptelemente der Informationspflichten darlegen und umfasst mindestens folgende Informationen:
      1.
      Name, Anschrift und Kontaktangaben des Anbieters sowie Kontaktangaben für Beschwerden, falls diese sich von ersteren unterscheiden,
      2.
      die wesentlichen Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste,
      3.
      die jeweiligen Preise für die Aktivierung der Telekommunikationsdienste und alle wiederkehrenden oder verbrauchsabhängigen Entgelte, wenn die Dienste gegen direkte Geldzahlung erbracht werden,
      4.
      die Laufzeit des Vertrages und die Bedingungen für seine Verlängerung und Kündigung,
      5.
      die Nutzbarkeit der Produkte und Dienste für Endnutzer mit Behinderungen und
      6.
      im Hinblick auf Internetzugangsdienste auch eine Zusammenfassung der gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d und e der Verordnung (EU) 2015/2120 erforderlichen Informationen.
      Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht dem Anbieter, wenn er gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wertersatz zu.


      0

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Na ja, es ist halt deren Dienstausweis, der Mensch hat ja nun nicht wirklich Einfluss darauf wie die Telekom den für diese 

      aussehen lässt. Der Ausweis ist ja zweifelsfrei zur Identifikation gemacht

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      mirko12

      Ich hab nur “Telekom” , “Störungen” und “Glasfaser “ gehört und schwups hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben

      Ich hab nur  “Telekom” , “Störungen” und “Glasfaser “ gehört und schwups hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben
      mirko12
      Ich hab nur  “Telekom” , “Störungen” und “Glasfaser “ gehört und schwups hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben

      Du hörst nicht richtig und unterschreibst einfach? Warum denn? 

       

       

      mirko12

      Muss ich jetzt erst auf irgendeine Art Bestätigung warten bevor ich das widerrufen kann, weil ich würde das gerne so schnell wie möglich tun .

      Muss ich jetzt erst auf irgendeine Art Bestätigung warten bevor ich das widerrufen kann, weil ich würde das gerne so schnell wie möglich tun . 
      mirko12
      Muss ich jetzt erst auf irgendeine Art Bestätigung warten bevor ich das widerrufen kann, weil ich würde das gerne so schnell wie möglich tun . 

      Wäre der einfachste Weg einfach mal abzuwarten denn dort steht dann auch alles drin für den Widerruf.

       

       

      mirko12

      In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.

      In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.
      mirko12
      In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.

      Den Vetrag hättest dann aber behalten wenn es ein Telekom-Mitarbeiter war und dich stört jetzt nur dass es kein Telekom-Mitarbeiter war sondern einer aus dem Vertrieb?

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      @falk2010 Nach der neuen Regelung ist das so. Am Telefon kannst du das zeitgleich machen und per Mail im Gespräch retour schicken. Ansonsten musst du es wie schon erwähnt nachträglich einreichen. Ohne deine Rückeinwilligung kein Vertrag.

       

      0

    • vor 4 Jahren

      mirko12

      hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben und ne email erhalten mit einer AuftragsNummer .

      hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben und ne email erhalten mit einer AuftragsNummer .
      mirko12
      hab ich einen neuen Vertrag unterschrieben und ne email erhalten mit einer AuftragsNummer .

      @der_Lutz 

      Die mail mit der Zusammenfassung ist da.

      Ob das TKG gerecht ist, keine Ahnung

      0

      1

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer

       

      Wenn der Kunde gegenüber dem „Agenten“ nicht ausdrücklich bestätigt hat, dass die Zusammenfassung 

      vorgelegen hat, ist der Vertrag bis zur Bestätigung schwebend unwirksam.

      Die Telekom wird ihn nach 28? Tagen ohne diese Zustimmung stornieren.

       

      Die Frage stellt sich wie die Telekom rechtssiche beweisen will, dass der Kunde  das vorliegen bestätigt hat, wenn es nur mündlich geäußert wurde. Am Telefon kann man es freilich aufnehmen. An der Haustür aber nicht.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo @mirko12,

       

      tut mir leid, aber irgendwie verstehe ich noch immer nicht so recht Dein eigentliches Problem.

      Du hast einer Tarifänderung zugestimmt, also muss es doch irgendwas gegeben haben, was Dich dazu bewogen hat.

      Wieso bist Du so plötzlich anderer Meinung?

      Und das, obwohl Du noch nicht einmal die Auftragsbestätigung vorliegen hast. 

       

      Warte doch einfach ab, bis Du die Auftragsbestätigung gelesen hast und wenn Dir dann an dem Tarifwechsel etwas nicht gefällt, dann kannst Du doch immer noch widerrufen. 

       

      In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.

      In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.
      In der email hab ich auch zum ersten Mal erfahren, dass es sich hierbei gar nicht um eine Telekom-Mitarbeiterin, sondern eine Aussendienstmitarbeiterin handelt.

      Was macht das für einen Unterschied?

      Den Anschluss bekommst Du doch von der Telekom, egal ob konzerneigenes Personal oder Personal eines Auftragnehmers.

      1

      von

      vor 4 Jahren

      Die "Ranger" sind doch im Prinzip das Gleiche wie auch Check24 oder Verivox oder andere Plattformen da zur Vermittlung von Verträgen. Die "Methodik" ist halt ein wenig schärfer in Richtung Drücker, aber das Ergebnis für den Kunden ist eigentlich gleichartig. Und wenn das passt, dann kann der Weg dahin ja egal sein, oder? Wenn nicht, Stornierung oder Widerruf, je nach Stand der Dinge.

       

      Ich verstehe auch diese "Überrumpelung" nicht immer so richtig, wenn man wie ich grundsätzlich keine Geschäfte an der Tür abschließt, das ist das gar nicht möglich. Oder sind da wieder die "niederen" Instinkte im Spiel?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Gelöst

    in  

    2102

    0

    6

    Gelöst

    in  

    4132

    2

    5

    in  

    232

    0

    5

    Gelöst

    in  

    522

    0

    3

    Gelöst

    in  

    1499

    0

    1

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...