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Schadenersatz von Telekom verweigert
05.11.2016 14:02
Als Geschäftskunde bin ich mehrere Tage vom Telefonnetz und Internet abgeschnitten gewesen. Das Verschulden liegt nachweislich bei der Telekom.
Meine Schadenersatzforderung wird größtenteils abgelehnt, da meine Eigenleistungen und Schadenminderungskosten zur Vermeidung eines Betriebsausfalls nicht entschädigungspflichtig seien.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Und als Unternehmer müsstest du dir doch ohnehin Gedanken um einen Ausfall machen - die Telekom hat keine Verträge mit 100% Verfügbarkeit.
Als ich noch ein Unternehmen hatte, gab es 2 Anschlüsse - jeweils von nem anderen Anbieter (DSL vs. Kabel) und zum Not-Notfall LTE.
Machst du dir über sowas erst Gedanken wenn die Störung schon da ist, sehe ich da das Problem eher bei dir. Und die Kosten um einen Betriebsausfall zu vermeiden hättest du ja ohnehin mal in die Hand nehmen müssen.
Und als Unternehmer müsstest du dir doch ohnehin Gedanken um einen Ausfall machen - die Telekom hat keine Verträge mit 100% Verfügbarkeit.
Als ich noch ein Unternehmen hatte, gab es 2 Anschlüsse - jeweils von nem anderen Anbieter (DSL vs. Kabel) und zum Not-Notfall LTE.
Machst du dir über sowas erst Gedanken wenn die Störung schon da ist, sehe ich da das Problem eher bei dir. Und die Kosten um einen Betriebsausfall zu vermeiden hättest du ja ohnehin mal in die Hand nehmen müssen.
05.11.2016 19:12
Hallo!
@schulz-theirich schrieb:(...) Meine Schadenersatzforderung wird größtenteils abgelehnt (...)
Das ist normal. Du kannst den Schaden unmöglich nachweisen. Das jemand der Kunde hätte werden können auch Kunde geworden wäre, und in welcher Höhe er bei Dir eingekauft hätte, lässt sich nicht nachweisen. Könnte man einfach etwas behaupten ohne es nachweisen zu können hätten viele Geschäftsleute eine Möglichkeit "abzusahnen".
@CyberSW schrieb:
(...) Als ich noch ein Unternehmen hatte, gab es 2 Anschlüsse - jeweils von nem anderen Anbieter (DSL vs. Kabel) und zum Not-Notfall LTE (...)
Das kann sich aber nicht jeder leisten. Schließlich kosten Servicerufnummern, bei denen es egal ist wo in Deutschland sich der Zielanschluß befindet, nicht gerade wenig. Bei 0800er Nummern z.B. muss man als Inhaber alle Kosten tragen, also auch die Kosten bei Mobilfunkanschlüssen bei denen eine Minute durchaus mal 49 Eurocent kosten kann.
Gruß, René
05.11.2016 22:59
08.11.2016 11:30 Zuletzt bearbeitet: 08.11.2016 11:31 durch den Autor
Eine 0700-Nummer darf aber rechtlich nicht ins Impressum, eine 032-Nummer übrigens auch nicht. Ins Impressum dürfen nur solche Rufnummern die der Anrufer auch zu den Kosten seines Telefonvertrages erreichen kann. 0700 und 032 sind aber nicht zum "Normaltarif" erreichbar, und somit von einer Flatrate nicht abgedeckt. Sonderrufnummern fallen somit als Impressumangabe aus.
08.11.2016 14:14
Und wo ist nun das Problem?
Niemand sagt, dass eine Nummer für das Impressum für den Kundenkontakt sein muss?
08.11.2016 15:05
Mit kostenpflichtigen Nummern kann man Seitenbesucher/Kunden davon abhalten anzurufen. Lästige Kunden kann man so fernhalten. Das kann auch nicht im Interesse des Verbraucherschutzes sein.