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Sonderkündigungsrecht !!

10 years ago

Hallo Leute

Bitte hilft mir diese unlogische reihenfolge zu verstehen; siehe unten.

 

Habe eine Festnetz Anschluss mit Internet und Kabel.

Hatte eine Neue Wohnung gefunden im Januar. Einzug in die neue Wohnung Februar. Somit habe ich auch mein Festnetz und Co. Anschluss im Januar kündigen müssen, bzw. Sonderkündigungsrecht benutzen, weil ja in der neuen Wohnung kein Telekom Anschluss vorhanden ist. Jetzt habe ich auch noch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, bezahle schon seit 2 Monaten die 54€ ohne das ich ja nicht mehr in der alten Wohnung wohne. Durch den Umzug weil wir ja in der neuen Wohnung kein Internet Anschluss haben konnten, hatte ich mir auch noch ein Ipad mit Flat bei der Telekom ein Vertrag gemacht.

Aber was ich jetzt hier nicht verstehe, warum habe ich trotzdem ein Kündigungsfrist von 3 Monaten, obwohl es doch nicht meine Schuld ist das Telekom in dem Gebiet kein Internet Anschluss hat.

Was ist wenn ich sterbe, muss ich nach dem Tod, die 3 Monate immernoch bezahlen ?

Oder soll ich 3 Monate vorher bescheid geben bevor ich sterbe ?

Oder soll ich das nächste mal einen Mietvertrag 3 Monate vorher abschließen bevor ich in die neue Wohnung einziehe ? - Wer macht das ??

Bitte um Antwort. Die von der Helpline konnten mir nicht helfen, entweder wollen die mir so ein Surfstick verkaufen oder machen irgendwelche Umfragen welche Nationalität, Hautfarbe, Schuhgrösse etc.

Danke und Gruss

 

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    • 10 years ago

      Es ist deine Schuld, dass du du umziehst und den geschlossenen Vertrag somit brichst (Versorgung an einem bestimmten Ort).

       

      Letztendlich sind die drei Monate aber so vom Gesetzgeber vorgegeben. Lies halt mal das Telekommunikationsgesetz.

       

      Im Sterbefall gibt es keine Kündigungsfrist. Aber was hat das mit einem Umzug zu tun?

      0

    • 10 years ago

      Hallo Engin Avcilar,

       

      schade, dass wir Ihnen Ihren Anschluss am neuen Wohnort nicht mehr anbieten können. 

      Allerdings ist es so, wie Tony Montana schon geschrieben hat. Wir halten uns hierbei an das Telekommunikationsgesetz, welches die Kündigungsfrist von drei Monaten vorsieht. Im Sterbefall (über den wir gar nicht erst nachdenken wollen), greift keine Kündigungsfrist. 

      Ich hoffe, dass wir Sie in Zukunft vielleicht auch am neuen Wohnort wieder in unser magenta Netz aufnehmen können. Fröhlich 

       

      Viele Grüße

      Melanie W. 

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      Answer

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      10 years ago

      Hallo JuliaRaMiRez,

       

      Kugic hat Ihnen schon die richtige Antwort dazu gegeben. Nochmal herzlichen Dank an Kugic. 

      Ich wünsche Ihnen noch einen tollen Start in das kommende Wochenende.

       

      Herzliche Grüße

       

      Tabea K. 

      Answer

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      8 years ago

      das klappt aber nur, wenn man nicht ins ausland zieht, denn dort gelten diese gesetze ja nicht,....

      Answer

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      8 years ago

      Oh ein Leichenfledderer und dann noch mit Fehlinformationen...

       

      Selsbtverständlich gilt das Sonderkündigungsrecht auch bei Umzug ins Ausland denn der Vertrag wurde nach deutschem Recht abgeschlossen, was im Ausland gilt ist für das Vertragsverhältnis irrelevant.

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    • Accepted Solution

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      10 years ago

      Das mit den 3 Monaten ist gesetzlich so geregelt in diesem Paragraphen

      TKG /46.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">http://dejure.org/gesetze/ TKG /46.html

       

      Siehe unter ( 8 )

      "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."

      0

    • 10 years ago

      Oder das nächste Mal einfach Google bemühen und die gängigen Praktiken und gesetzlichen Regelungen im Falle eines Umzugs/SKRG selber prüfen?!

      0

    • 10 years ago

      Nu ist er weg und somit keine Lösung gewünscht.

      0

    • 10 years ago

      Jup, wie meistens wenn die Antwort nicht so ausfällt wie man es gerne hätte.

       

      Aber Reisende soll man nicht aufhalten.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      10 years ago

      Wenn die Telekom in den Haushalt ihren Anschluss parallel bereitstellen kann, dann hat man kein Recht zur Sonderkündigung.

      Kann die Telekom keinen Anschluss bereitstellen, dann hat hat man das Recht auf eine Sonderkündigung MIT Einhaltung der gesetzlichen Frist von 3 Monaten.

      0

    • 9 years ago

      Mir geht es gerade genauso! Ich finde es ebenfalls eine Frechheit. Sie können mir die vorher genutzte Leistung nicht weiter anbieten für die neue Anschrift und trotzdem muss ich als über 20-jähriger Kunde brav 3 Monate weiterzahlen. Das ergibt doch keinen Sinn!!!  Und ich finde 150,00 € sind auch keine Kleinigkeit!

       

      So einen Service kann man nicht wirklich weiterempfehlen! Bin total enttäuscht

       

      27

      Answer

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      9 years ago

      Mir ist nicht klar, warum ich grundsätzlich umziehen kann. Auch wenn ich heute den Verfügbarkeitscheck durchführe. 

      Mir wurde gesagt, dass ich an meinem neuen Wohnort nur schnellere Verbindungen beziehen kann und die "langsame" 16000-Leitung umzuziehen nicht möglich sei. 

       

      Ich kapiers echt nicht, nein. Entweder kann ich mit meiner Leitung umziehen oder nicht. Soweit verstehe ich das. Wenn ich nicht umziehen kann, sollte doch aber zumindest eine rufweiterschaltung (gibt es sowas auch für dsl?) möglich sein oder? Dafür muss ja kein Endgerät an der alten Adresse installiert sein.  

      Und vielleicht noch eine Zusatzfrage: wenn der dsl-Zugang an der alten Adresse geschaltet bleibt: wird dann nicht für einen Nachmieter in meiner alten Wohnung der Anschluss blockiert?

       

      Answer

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      9 years ago

      @dontgo Ich glaube Du verwechselst oder vermischt da ein paar Punkt.

       

      1. Du schreibst, Du hast selber die Verfügbarkeit am neuen Standort geprüft. Wann hast Du denn den Umzug gemeldet und beauftragt? Es gibt ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten. Du schließt daraus, dass Du ab jetzt 3 Monate zahlen wirst. Die Telekom datiert aber auf den Zeitpunkt der Umzugsmeldung mit Vorlage aller erforderlichen Unterlagen zurück.
      2. Du hast selber die Verfügbarkeit geprüft und siehst, dass am neuen Standort ein DSL Anschluss möglich ist. Das hat aber nichts damit zu tun, ob ein Anschluss 1:1 übernommen werden kann. Ein Wechsel von analog auf IP wäre nicht 1:1. Es gibt bei DSL 16000 und geringeren DSL Geschwindigkeiten noch unterschiedliche Profile, was maximal ankommt. DSL 16000, wo volle 16000 ankommen, ist nicht 1:1 mit einem DSL 16000, wo nach Profil nur maximal 12000 ankommen. Das siehst Du nicht bei einer Verfügbarkeitprüfung, aber aus der Auftragsbestätigung.
      3. Die Umzugsregelung hat der Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz festgelegt. Bitte mal TKG /46.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /46.html lesen.

      Answer

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      9 years ago

      Ergänzung: Das gleiche gilt auch, wenn am neuen Standort eine schnellere Leitung zur Verfügung steht. Also z.B. Wechsel von 6000 auf 16000. Ja es ist eine gleiche DSL Leitung. Aber kein 1:1 Umzug.

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