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Hallo!
Folgendes: ich habe im Mai 2021 meinen Telekomvertrag gekündigt. Dies wurde mir am 14.05.2021 auch schriftlich bestätigt (per Post).
Dann habe ich im Juni einen Umzug angemeldet, welcher zum 01.09.2021 vollzogen wurde (gehe davon aus, dass Umzüge im Jahre 2021 gesetzeskonform nach TKG ablaufen). Jetzt habe ich aber nicht schlecht gestaunt, als ich meiner aktuellen Rechnung vom September eine neue, um 24 Monate verlängerte, Vertragslaufzeit entnahm.
Der Anschluss wurde 1:1 umgezogen, keine neue Datenrate oder irgendetwas anderes wurde gebucht, also so wie es das TKG vorsieht.
Was soll das denn? Will man so Kunden dauerhaft vergraulen? Noch in der Augustrechnung stand die ursprüngliche Laufzeit.
Hier mal zum nachlesen § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes:
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."
Gelöst! Gehe zu Lösung.
So, ging dann doch schneller wie gedacht. Mein Anwalt hat heute ein Schreiben der Telekom erhalten, in der diese sich entschuldigt und auf einen Systemfehler verweist. Das der gewollt ist, sei mal so dahin gestellt.
Jedenfalls wird nicht nur die Laufzeit korrigiert, sondern man räumt mir auch ein Sonderkündigungsrecht per sofort ein. Das habe ich soeben wahr genommen.
Damit hat sich das für mich erledigt.
Hallo @eliosp,
vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!
@eliosp schrieb:
Online.
Und genau das war der Fehler. Umzüge nach TKG können nur über den Kundenservice beauftragt werden. Wenn du das Ganze online machst, beauftragst du einen normalen Wechsel mit Vertragsverlängerung um 24 Monate. Auch wenn du den gleichen Tarif wieder wählst, muss explizit ein Umzug nach TKG beauftragt werden. Das ist in deinem Fall nicht geschehen!
Und zusätzlich hast du für den Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. Dort hättest du die Info rausnehmen können, dass der Vertrag um 24 Monate verlängert wird. Ab Erhalt der Auftragsbestätigung hattest du auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
30.09.2021 13:21
@eliosp schrieb:
Eine einseitige Bestätigung, egal ob mit oder ohne Widerspruch, sei wohl keine Willenserklärung.
Aber sicher, sogar eine eindeutige.
Mit der Auftragsbestätigung erklärt die Telekom ihren Willen zu welchen Konditionen sie den Vertrag erfüllen möchte.
@eliosp schrieb:
Wen dem Ganzen sogar noch eine Kündigung vorausgegangen ist, dann ist es wohl eindeutig, dass es keinen Willen gab den Vertrag zu verlängern.
Völliger Mumpitz, wie viele Kunden kündigen einfach um ein besseres Angebot zu erhalten.
Lassen wir die Juristen einfach machen.
30.09.2021 13:27
@der_Lutz schrieb:
@eliosp schrieb:
Eine einseitige Bestätigung, egal ob mit oder ohne Widerspruch, sei wohl keine Willenserklärung.Aber sicher, sogar eine eindeutige.
Mit der Auftragsbestätigung erklärt die Telekom ihren Willen zu welchen Konditionen sie den Vertrag erfüllen möchte.
Eine einseitige Aussage auf S.3 der Umzugsbestätigung soll eine Willenserklärung zur Vertragsaufnahme meinerseits sein ? Das müssen Sie mir genauer erklären.
30.09.2021 13:29
@Gelöschter Nutzer schrieb:
PrimaDamit ist ja dann das Team hier raus
Wenn der RA, Bundesnetzagentur oder Vorstand im Boot sind kann dir hier leider nicht weitergeholfen werden. Viel Erfolg.
Bundesnetzagentur, Vorstand?
Wovon reden Sie? Ich habe einen RA konsultiert, der sich der Sache annimmt und seine erste Einschätzung sieht gut aus (für mich). Nicht mehr und nicht weniger.
30.09.2021 13:41
@eliosp schrieb:
Das müssen Sie mir genauer erklären.
Offensichtlich, lies zuerst meinen Beitrag nochmals, vielleicht fällt es dir dann auf ![]()
30.09.2021 13:42
@eliosp schrieb:
@Gelöschter Nutzer schrieb:
PrimaDamit ist ja dann das Team hier raus
Wenn der RA, Bundesnetzagentur oder Vorstand im Boot sind kann dir hier leider nicht weitergeholfen werden. Viel Erfolg.
Bundesnetzagentur, Vorstand?
Wovon reden Sie? Ich habe einen RA konsultiert, der sich der Sache annimmt und seine erste Einschätzung sieht gut aus (für mich). Nicht mehr und nicht weniger.
Und danach meinen
Wenn der Begriff RA einem nichts sagt.....
30.09.2021 13:47
@eliosp schrieb:
und seine erste Einschätzung sieht gut aus (für mich).
Unabhängig des hier vorliegenden Sachverhaltes, diese Einschätzung dürfte der Regelfall sein und wird auch erwartet, liegt einfach in der Natur der Sache.
Der erste Hürde ist deshalb immer die Deckungszusage.
30.09.2021 13:55
@der_Lutz schrieb:
Offensichtlich, lies zuerst meinen Beitrag nochmals, vielleicht fällt es dir dann auf
Hat nicht geholfen, also noch einmal: wann und wie habe ich meinen Willen zum Abschluss eines neuen Vertrages mit der Telekom ausgedrückt?
30.09.2021 13:59
@eliosp schrieb:
@der_Lutz schrieb:
Offensichtlich, lies zuerst meinen Beitrag nochmals, vielleicht fällt es dir dann aufHat nicht geholfen, also noch einmal: wann und wie habe ich meinen Willen zum Abschluss eines neuen Vertrages mit der Telekom ausgedrückt?
Ich gebe es auf.....du liest eh nur das was du lesen magst.
30.09.2021 14:01
Indem du den Hinweis des Computers ignoriert hast, das er den Umzug eines laufenden Vertrags nicht handeln kann. Damit hast du den Computer angewiesen: Mach was möglich ist damit ich beim neuen Ort einen Anschluss habe.
30.09.2021 14:05
@eliosp schrieb:
wann und wie habe ich meinen Willen zum Abschluss eines neuen Vertrages mit der Telekom ausgedrückt?
Genau zu dem Zeitpunkt, an dem du über das Internetportal, über das es wie vermerkt, nicht möglich ist, einen Umzug nach TKG zu beauftragen, der Telekom deinen Wunsch zum Umzug mit dem ausgewählten Vertag bekannt gegeben hast.
Du hast am Ende eine Zusammenfassung bekommen, in welcher die Laufzeit stand und später noch eine Auftragsbestätigung mit der neuen Laufzeit zu diesem Vorgang!
Du hast beides ignoriert!
Und jetzt soll die Gemeinschaft der Rechtschutzversicherungsnehmer für dich zahlen!?
30.09.2021 14:18
@eliosp schrieb:
Hat nicht geholfen,
Nicht schlimm, vielleicht morgen noch einmal versuchen ![]()
01.10.2021 19:47
hier wird ja ganz schön auf ihn rumgehackt. ich kann ihn da vollkommen verstehen. auf den link ganz weit vorne steht nicht, das man das über die hotline machen muss. da steht nur, das man ihn dort weiterhelfen kann. die AB mit neuer vertragslaufzeit ist zwar ein indiz und hätte widerrufen werden müssen, trotzdem hat er das bestellte ja nicht gewünscht. sein wunsch war ein umzug ohne verlängerung. warum muss ein vertrag überhaupt automatisch verlängert werden? automatische verlängerungen sind eine pest. wieso kann man 1 tag vor ende des vertrages noch verlängern, nicht aber kündigen?
alternativ könnte man auch den ganzen umzug widerrufen und auf die vorherige kündigung bestehen. ohne anwalt wird da aber wohl kaum was passieren, weil kulanz mittlerweile nicht mehr drin ist.
01.10.2021 19:56
@zahltag79 schrieb:
warum muss ein vertrag überhaupt automatisch verlängert werden?
Weil man es so vereinbart hat.
Wie wäre es einfach mal die Inhalte der Verträge zu lesen die man abschließt.
01.10.2021 20:04
ganz so einfach ist das nicht. es gibt da dieses magische wort "willenserklärung". der wille des threadstarters war ein umzug ohne vertragsverlängerung, welche zuerst auch so angezeigt wurde.
eine auftragsbestätigung ist zwar quasi ein "wir haben deinen willen wie folgt aufgeasst und würden das wie folgt machen...", aber im zweifel ist diese gar nicht eingangen. (in diesem fall wird das natürlich nichts mehr)
verträge liest eigentlich niemand. dadrüber wurden in diversen serien und filmen bereits witze drüber gemacht, das zb noch nie jemand die AGB von apple gelesen hat vor jeden update... häufig wird es den endkunden auch schwer gemacht, weil solche infos wie die neue vertragsdauer gar nicht direkt ersichtlich dort steht und man auch nicht mit einer neuen dauer rechnet, wenn man doch vorher klar sagte, das man keine verlängerung will. wie ich ja schon sagte, ist eine verlängerung aus kundensicht eigentlich NIE sinnvoll. warum sollte also ein kunde diesem zustimmen? (eine automatische verlängerung ist eigentlich eine einseitige benachteiligung, weshalb es da auch ein neues gesetz zu gibt...)
01.10.2021 20:13
@der_Lutz schrieb:
Da steht es explizit dabei dass du so nicht den bisherigen Vertrag umziehen kannst
BTW, hast Du nen Link zu der Seite, wo das steht?
Ich hab den Hinweis zwar auch schonmal selbst gesehen, finde aber irgendwie die entsprechende Seite nicht (mehr).
01.10.2021 20:51
@Gelöschter Nutzer
Nach unten scrollen
https://www.telekom.de/hilfe/umzug/allgemein/internetanschluss-umzug
01.10.2021 20:53
08.10.2021 08:25
ist die Deckungszusage schon erfolgt?
08.10.2021 08:41
Ja, ist sie.
Anwalt hat ein Schreiben aufgesetzt und versandt, geht jedoch davon aus, dass es 2-3 Wochen dauern wird, bis sich da jemand äußern wird.
Im Schreiben hat er einen Nachweis über die Willenserklärung zur Vertragsverlängerung gefordert. Das einfache Auflisten der neuen Laufzeit, ob nun mit oder ohne Widerspruch, sei eben keine Willenserklärung im Sinne des BGB.
Zumal die Email selbst keinerlei Hinweis auf einen neuen Vertag enthält. Der Emailtext ist ja identisch zu der Umzugsbestätigung im Anhang (bis hin zur Schriftgrösse), nur fehlt da eben die Seite 3. Ein Schelm, wer eine Absicht darin vermutet.
Also schauen wir mal.
08.10.2021 11:21
@eliosp schrieb:
Das einfache Auflisten der neuen Laufzeit, ob nun mit oder ohne Widerspruch, sei eben keine Willenserklärung im Sinne des BGB.
das ist immer noch nicht korrekt, aber lassen wir mal die Juristen ihrer Arbeit nachgehen.
So, ging dann doch schneller wie gedacht. Mein Anwalt hat heute ein Schreiben der Telekom erhalten, in der diese sich entschuldigt und auf einen Systemfehler verweist. Das der gewollt ist, sei mal so dahin gestellt.
Jedenfalls wird nicht nur die Laufzeit korrigiert, sondern man räumt mir auch ein Sonderkündigungsrecht per sofort ein. Das habe ich soeben wahr genommen.
Damit hat sich das für mich erledigt.
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