crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
crumb.isLink crumb.isFinalCrumb crumb.getClass crumb.css crumb.separatorCss crumb.getCss crumb.finalCrumb crumb.getText crumb.getIsLink crumb.getWrapperCss crumb.type crumb.url crumb.getUrl crumb.getType crumb.hashCode crumb.equals crumb.toString crumb.wrapperCss crumb.text crumb.getSeparatorCss crumb.class
Hallo!
Folgendes: ich habe im Mai 2021 meinen Telekomvertrag gekündigt. Dies wurde mir am 14.05.2021 auch schriftlich bestätigt (per Post).
Dann habe ich im Juni einen Umzug angemeldet, welcher zum 01.09.2021 vollzogen wurde (gehe davon aus, dass Umzüge im Jahre 2021 gesetzeskonform nach TKG ablaufen). Jetzt habe ich aber nicht schlecht gestaunt, als ich meiner aktuellen Rechnung vom September eine neue, um 24 Monate verlängerte, Vertragslaufzeit entnahm.
Der Anschluss wurde 1:1 umgezogen, keine neue Datenrate oder irgendetwas anderes wurde gebucht, also so wie es das TKG vorsieht.
Was soll das denn? Will man so Kunden dauerhaft vergraulen? Noch in der Augustrechnung stand die ursprüngliche Laufzeit.
Hier mal zum nachlesen § 46 Abs. 8 des Telekommunikationsgesetzes:
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."
Gelöst! Gehe zu Lösung.
So, ging dann doch schneller wie gedacht. Mein Anwalt hat heute ein Schreiben der Telekom erhalten, in der diese sich entschuldigt und auf einen Systemfehler verweist. Das der gewollt ist, sei mal so dahin gestellt.
Jedenfalls wird nicht nur die Laufzeit korrigiert, sondern man räumt mir auch ein Sonderkündigungsrecht per sofort ein. Das habe ich soeben wahr genommen.
Damit hat sich das für mich erledigt.
Hallo @eliosp,
vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!
@eliosp schrieb:
Online.
Und genau das war der Fehler. Umzüge nach TKG können nur über den Kundenservice beauftragt werden. Wenn du das Ganze online machst, beauftragst du einen normalen Wechsel mit Vertragsverlängerung um 24 Monate. Auch wenn du den gleichen Tarif wieder wählst, muss explizit ein Umzug nach TKG beauftragt werden. Das ist in deinem Fall nicht geschehen!
Und zusätzlich hast du für den Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. Dort hättest du die Info rausnehmen können, dass der Vertrag um 24 Monate verlängert wird. Ab Erhalt der Auftragsbestätigung hattest du auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Wie und wo hast du den Umzug beauftragt?
Ein Umzug nach TKG ist bei der Telekom nur telefonisch oder im Shop möglich.
30.09.2021 09:36
Online.
Aber genau genommen ist es doch völlig egal, was der Telekom genehm ist. Wenn ich einen Umzug ohne jegliche Änderung beantrage, dann ist es ein Umzug nach TKG. Sagt das Gesetzt so und sagen diverse Gerichtsurteile so (habe gerade mal etwas Google bemüht). Also was soll das?
Ein Vertrag sieht ja eine Willensbestätigung meinerseits vor. Die gab es nie! Umziehen wollte ich, und keinen neuen Vertrag.
Vielleicht äußert sich ja mal jemand von der Telekom hier dazu. Telefonisch wurde ich mit einem Rückruf vertröstet (der noch nicht kam).
Hallo @eliosp,
vielen Dank für deinen Beitrag hier in der Community!
@eliosp schrieb:
Online.
Und genau das war der Fehler. Umzüge nach TKG können nur über den Kundenservice beauftragt werden. Wenn du das Ganze online machst, beauftragst du einen normalen Wechsel mit Vertragsverlängerung um 24 Monate. Auch wenn du den gleichen Tarif wieder wählst, muss explizit ein Umzug nach TKG beauftragt werden. Das ist in deinem Fall nicht geschehen!
Und zusätzlich hast du für den Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. Dort hättest du die Info rausnehmen können, dass der Vertrag um 24 Monate verlängert wird. Ab Erhalt der Auftragsbestätigung hattest du auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
30.09.2021 09:56
@eliosp schrieb:
Online.
Da steht es explizit dabei dass du so nicht den bisherigen Vertrag umziehen kannst
Alles weiter konntest du auch deiner Auftragsbestätigung entnehmen.
30.09.2021 09:58
Naja, das sehe ich anders.
Nach TKG muss der Anbieter einen Umzug ohne Vertragsänderung anbieten, völlig unabhängig davon, wie man den Umzug beantragt. Von nur telefonisch steht da nichts.
Zumal ich nur wenige Tage vorher eine Kündigungsbestätigung erhalten habe, was mehr als deutlich zum Ausdruck bringt, das ich eben keinen neuen Vertrag wollte.
30.09.2021 10:02
30.09.2021 10:04
Hätte das dort so gestanden, hätte ich es ja auch so gemacht. Ich habe zudem direkt danach angerufen und noch einmal explizit nachgefragt.
Und bei der Telekom scheint man auch ganz gut zu wissen, dass da etwas im Argen ist. Man muss ja nur mal hier "Umzug" eingeben.
30.09.2021 10:04
@eliosp schrieb:
Naja, das sehe ich anders.
Klar, ändert aber nichts.
Alternativ zeige doch bitte den Passus im TKG wo steht dass der Umzug nach TKG über jeden Vertriebsweg möglich ist.
Du hast einfach einen Fehler gemacht, erst nicht gelesen und dann wieder nicht gelesen. Man kann dann einfach auch mal dazu stehen statt nur dem Vertragspartner die Schuld zu geben.
Passt dir das nicht ist dir ja jederzeit der Rechtsweg freigestellt.
30.09.2021 10:06
@eliosp schrieb:
Und bei der Telekom scheint man auch ganz gut zu wissen, dass da etwas im Argen ist. Man muss ja nur mal hier "Umzug" eingeben.
Und wird feststellen dass bei berechtigten Beschwerden die Laufzeit angepasst wird aber die Mehrzahl einfach falsch beauftragt hat oder sich erst Monate später meldet und dann ein Fass aufmacht.
30.09.2021 10:10
Muss auch garnicht im TKG stehen. Zumal es einen Umzug nicht nach TKG so garnicht gibt. Jeder Umzug bei dem es nicht zu Änderungen des Angebotes kommt, ist IMMER ein Umzug nach TKG.
"(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat."
Noch immer warte ich auf ein Statement der Telekom selbst, denn damit konfrontiert, hat man mich ja auf einen Rückruf verwiesen. Nur lässt der auf sich warten.
30.09.2021 10:19
30.09.2021 10:24
Alles klar, da habe ich wohl den Sinn des Forums fehlinterpretiert. Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung.
30.09.2021 10:28
@eliosp schrieb:
Zum Glück habe ich eine Rechtschutzversicherung.
Na dann nur zu.
Bin mal gespannt ob es überhaupt eine Deckungszusage gibt.
30.09.2021 10:33
30.09.2021 10:49 Zuletzt bearbeitet: 30.09.2021 11:09 durch den Autor
Ich denke das ist in Wirklichkeit das echte Problem. Im Computer kann man ohne Probleme primär einen Weg implementieren, ansonsten landet man in einem Gewimmel von wenn dann Bedingungen. Der Computer kann bei der Online Abfrage einfach nicht wissen, was der Kunde haben will. Also hat man den Weg implementiert der fast immer paßt (Neuanmeldung) und für andere Fälle den Hinweis dort hinterlegt, dass ein echter Umzug so nicht möglich ist.
Damit ist es rechtlich sauber und im Notfall gibt es ja immer noch die Auftragsbestätigung. Und an der Stelle wird wohl auch jede Klage scheitern, denn das Recht schützt dich nicht davor den neuen Vertrag nicht lesen zu müssen, der bei einem Umzug zwangsweise zustande kommt.
30.09.2021 11:19
Also das ist ein Paradethread voller Uneinsicht
Kunde macht Fehler, Telekom wird verklagt.
![]()
30.09.2021 11:43
@Gelöschter Nutzer
Ich habe seinerzeit mal zu einer Kundin gesagt (ich weiß leider nicht mehr, in welchem Zusammenhang), das dieses "der Gesetzgeber" so vorsieht!
Die Antwort war spontan: "Was interessiert mich der Gesetzgeber!"
Dann wunderst du dich über mangelnde Einsicht?
schöne Grüße
30.09.2021 11:53
@der_Lutz schrieb:Na dann nur zu.
Bin mal gespannt ob es überhaupt eine Deckungszusage gibt.
Wieso sollte es die nicht geben?
Der Anwalt hat gerade bestätigt, dass er die Zusage anfragt und meinte, er wüsste nicht warum diese nicht erfolgen sollte. Ist ein Standardfall meinte er, das TKG sei da eindeutig, also Umzug = keine Vertragsverlängerung und Umzugsbestätigung mit einseitig verlängerten Fristen sei kein rechtmäßig zustande gekommener Vertrag.
Also schauen wir mal. Um keine Zeit zu verlieren geht die Abmahnung heute noch raus.
30.09.2021 11:54
@Gelöschter Nutzer schrieb:
Kunde macht Fehler, Telekom wird verklagt.
Noch lange nicht, Kunde droht vorerst seine Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Da dort, im Regelfall, immer erst eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt stattfindet bevor eine Deckungszusage erfolgt ist erst diese Hürde zu nehmen.
30.09.2021 11:55
@eliosp schrieb:
Wieso sollte es die nicht geben?
weil Rechtsschutzversicherungen ungern für aussichtslose Fälle das Geld rausschmeißen.
30.09.2021 12:23
@eliosp schrieb:
Naja, das sehe ich anders.
Nach TKG muss der Anbieter einen Umzug ohne Vertragsänderung anbieten, völlig unabhängig davon, wie man den Umzug beantragt. Von nur telefonisch steht da nichts.
Zumal ich nur wenige Tage vorher eine Kündigungsbestätigung erhalten habe, was mehr als deutlich zum Ausdruck bringt, das ich eben keinen neuen Vertrag wollte.
Wenn du meinst, dass deine Rechtsauffassung richtig ist, solltest du den Rechtsanwalt deines Vertrauens mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen.
mal zur Sache selbst zurück, ob ein Umzug nach TKG überhaupt möglich gewesen wäre:
Falls kein 1:1-Umzug von vornherein möglich gewesen wäre, dann hätte auch nach TKG die Laufzeit neu beginnen müssen, wenn man am neuen Wohnsitz Telekom-Internet hätte nutzen wollen, und wenn es nur für kurze Zeit gewesen wäre, auch dann.
Dann ist manches an der Diskussion, welche hier stattgefunden hat, sowieso ein Nebenschauplatz.
Also stellen wir erst mal fest, ob so ein 1:1-Umzug möglich gewesen wäre, wenn man telefoniert hätte, da man den Hinweis auf der entsprechenden Telekom-Webseite (siehe Screenshot davon in dortiger Antwort) beachtet hätte, dass man telefonieren soll und mit welcher Rufnummer.
30.09.2021 13:06
Schauen wir mal, die Maschinerie ist angelaufen.
Und ich wiederhole mich gerne, dass der RA (der jetzt auch die Anfrage gestellt hat) auf TKG und ganz normal auf BGB verweist, wo ja eine Willenserklärung seitens der Vertragsparteien gefordert wird. Eine einseitige Bestätigung, egal ob mit oder ohne Widerspruch, sei wohl keine Willenserklärung. Wen dem Ganzen sogar noch eine Kündigung vorausgegangen ist, dann ist es wohl eindeutig, dass es keinen Willen gab den Vertrag zu verlängern.
Ich halte die Gemeinschaft auf dem Laufenden!
30.09.2021 13:07
@eliosp Prima
Damit ist ja dann das Team hier raus
Wenn der RA, Bundesnetzagentur oder Vorstand im Boot sind kann dir hier leider nicht weitergeholfen werden. Viel Erfolg.
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.