Gelöst

Vertragsänderung nach Umzug

vor 3 Jahren

Ich bin nun seit längerer Zeit Telekom Kunde und habe meinen Festnetz Vertrag vor meinem Umzug gekündigt, da ich mir bessere Konditionen gewünscht habe. Allerdings konnte ich frühstens 2022 aus dem Vertrag raus. Also musste ich den Vertrag erstmal in meine neue Wohnung mitnehmen. Habe telefonisch bescheid gegeben und mir wurde gesagt ich müsse eine gebühr zahlen und sonst NICHTS! Naja das umschalten ging dann auch sehr schnell und unkompliziert. Allerdings fiel mir dann einen Monat später auf das meine Kündigungsfrist nun 2023 ist. Nach einem sehr unangenehmen support Gespräch wusste ich dann, das ich einen NEUEN Vertrag bekommen hab und meine Kündigung hinfällig ist und dies auch nicht mehr rückgängig zu machen sei… Das ist das aller letzte. So ein vorgehen hätte ich nicht von der Telekom erwartet.

 

 

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    • vor 3 Jahren

      MadCatz

      Das ist das aller letzte. So ein vorgehen hätte ich nicht von der Telekom erwartet.

      Das ist das aller letzte. So ein vorgehen hätte ich nicht von der Telekom erwartet.
      MadCatz
      Das ist das aller letzte. So ein vorgehen hätte ich nicht von der Telekom erwartet.

      Hast doch selber verschuldet warum es jetzt ein neuer Vertrag ist 

      0

    • vor 3 Jahren

      @MadCatz

       

      Die Frage ist, ob du explizit einen Umzug nach TKG beantragt hast.... 

       

       

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ich kann da keinen Fehler seitens der Telekom erkennen.

      Durch den Umzug wurde die Kündigung zuerst aufgehoben. Da aber kein Umzug gem. §46 TKG beauftragt wurde, kam es dann zu einem Neuvertrag.

      Bei der Gebühr die du zahlen sollst, handelt es sich um den Bereitstellungspreis von 69,95 EUR.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Nein, da dies mein erster Umzug war wusste ich das nicht, aller dings habe ich explizit nachgefragt ob es Änderungen da durch gebe und mir wurde gesagt dass dies nicht der fall wäre. Mein Umzug war im Oktober.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      MadCatz

      So ein vorgehen hätte ich nicht von der Telekom erwartet.

      So ein vorgehen hätte ich nicht von der Telekom erwartet.
      MadCatz
      So ein vorgehen hätte ich nicht von der Telekom erwartet.

      Du hast einen Umzug bestellt und der kostet 69,95 €. Was ist daran falsch und zu beanstanden?

       

       

      MadCatz

      Das ist das aller letzte.

      Das ist das aller letzte.
      MadCatz
      Das ist das aller letzte.

      Du hast eine Auftragsbestätigung (Umzugsbestätigung bekommen und da steht alles genau aufgeführt drin.

      Einmalige Services und Leistungen: 69,95 €

      Beauftragte Leistngen: Preis xx,xx €

      Laufzeit: xx.xx.2023

      Widerrufsbelehrung: Ab Vertragsabschluss 14 Tage

       

       

      Das Allerletzte ist, dass du dir das nicht durchgelesen hast.

      Jetzt überlege mal wo der Fehler liegt.

      Bei dir und deiner Geiz ist Geil Mentalität.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      MadCatz

      Wo steht das denn?

      Wo steht das denn?
      MadCatz
      Wo steht das denn?

      entweder auf der Auftragsbestätigung oder auch im Kundencenter, da steht direkt der genaue Tarif, wie zum Beispiel MagentaZuhause L(2)

       

      Noch einmal die Frage

      der_Lutz

      Oder hattest du vorher DSL und jetzt Glasfaser oder umgedreht?

      Oder hattest du vorher DSL und jetzt Glasfaser oder umgedreht?
      der_Lutz
      Oder hattest du vorher DSL und jetzt Glasfaser oder umgedreht?

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ist beides über VDSL.

      Geschwindigkeit Internet-Zugang über VDSL
      Die minimale Geschwindigkeit beträgt 54 MBit/s im Download und 20 MBit/s im Upload. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 100 MBit/ s im Download und 40 MBit/s im Upload. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit beträgt 83,8 MBit/s im Download und 33,4 MBit/s im Upload. Voraussetzung ist ein Router bzw. Modem geeignet für die VDSL-Vectoring-Schnittstelle der Telekom.(2018)

       

      Geschwindigkeit Internet-Zugang VDSL 100
      n Download: Max. 100 MBit/s, Normal 83,8 MBit/s, Min. 54 MBit/s Upload: Max. 40 MBit/s, Normal 33,4 MBit/s, Min. 20 MBit/s Voraussetzung ist ein für die VDSL-Vectoring-Schnittstelle
      der Telekom geeigneter Router bzw. Modem. Messung der Datenüber- tragungsrate möglich unter www.breitbandmessung.de(2021)

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Bei der Auftragsbestätigung steht auch nur MagentaZuhause L.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      MadCatz

      Habe telefonisch bescheid gegeben

      Habe telefonisch bescheid gegeben
      MadCatz
      Habe telefonisch bescheid gegeben

      Wann war denn das? Nach Deiner Schilderung noch nicht im Dezember, sprich das alte Telekommunikationsgesetz ist da noch anzuwenden.

       

      Es ist wohl so, dass die Telekom aus internen IT-Gründen manche Aufträge nur dann abwickeln kann, wenn eine bestehende Kündigung aufgehoben wird. Dann erst kann der Vertrag angefasst werden.

      Das heißt aber nicht unbedingt, dass der Umzugsvorgang damit abgeschlossen ist und bereits die Gesetzeslage abbildet.

      Je nachdem müsste m.E. die ursprüngliche Kündigung ggf. wieder aufleben, wieder eingestellt werden.

       

      Allerdings gibt es durchaus auch Gründe weshalb ein Vertrag nicht unverändert an der neuen Adresse fortgesetzt werden kann, was dann bedeutet, dass eine neue Mindestvertragslaufzeit beginnt - da hättest Du allerdings alternativ ein außerordentliches Kündigungsrecht gehabt. Beispielsweise wenn an der alten Adresse DSL vorhanden war und an der neuen Adresse Glasfaser - auch beim selben Tarifnamen ist das ein völlig anderer Vertrag.

       

      Ich kenne nicht den Inhalt des Telefonats - aber gewisse Antworten/Wünsche Deinerseits auf Fragen der Hotline bedeuten ggf. automatisch, dass Du keine außerordentliche Kündigung willst.

      Rein hypothetisch - wenn Du willst, dass (bei Umzug im selben Vorwahlbereich) Deine bisherige Rufnummer schnellstmöglich an der neuen Adresse verfügbar ist, dann schließt das eine außerordentliche Kündigung vermutlich de facto aus. Denn mit der außerordentlichen Kündigung klebt Deine Rufnummer auf Monate an der alten Adresse.

       

      Bei der außerordentlichen Kündigung hättest Du den Anschluss an der alten Adresse übrigens für die Kündigungsfrist von drei Monaten weiter bezahlen müssen.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @MadCatz 

       

      Vielen Dank für das freundliche, spontane Gespräch. Wie besprochen habe ich ein Ticket an die Fachabteilung weitergeleitet, sobald ich eine Antwort habe, melde ich mich wieder.

       

      Danke @der_Lutz fürs Rufen 👍

       

      Viele Grüße & einen schönen Abend.

      Nadine H.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Guten Abend @MadCatz 

       

      Das Vertragsbeginn-Datum wurde wieder auf das gewünschte Datum geändert. Durch dein Anrecht auf einen Umzug nach TKG hat die Fachabteilung die Änderung vorgenommen.

       

      Ich freue mich, dass ich dir weiterhelfen konnte & wünsche noch einen schönen Abend.

       

      Lieben Gruß 

      Nadine H.

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      Uneingeloggter Nutzer

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