Gelöst

Rechnung Aufladung Prepaid

vor 9 Monaten

Hallo,

ich benötige Rechnungen für meine Aufladungen.

Die Telekom kommt momentan der Verpflichtung einer gesetzlich einwandfreien Rechnung nicht nach.

Es gibt lediglich eine Bestätigungsmail, was aber nicht rechtens ist.

Auch wenn, durch das ähnliche Verfahren wie bei Gutscheinen, noch keine USt anfällt, muss dem Kunden eine Rechnung zur Verfügung gestellt werden. Im Hintergrund muss diese ja so oder so erstellt werden -> Keine Buchung ohne Beleg.

Im Chat sagte man mir, dass dies nicht möglich ist.

Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um alle Rechnungen nachzureichen, da sie hierzu verpflichtet sind.

Danke.

310

35

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 9 Monaten

    Hallo @Maja_HH,

     

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

     

    Bei Aufladungen sieht es da etwas anders aus.

     

    Der erworbene Auflade-Betrag enthält keine Umsatzsteuer. Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.

     

    Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen (Brutto- / Netto-Darstellung).

     

    Somit können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen.

     

    Gruß

     

    Maria

     

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    0800 3301000 anrufen oder hier auf ein Teamie warten ->@Telekom-hilft-Team 

    Ich würde anrufen.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    Maja_HH

    Die Telekom kommt momentan der Verpflichtung einer gesetzlich einwandfreien Rechnung nicht nach.

    Die Telekom kommt momentan der Verpflichtung einer gesetzlich einwandfreien Rechnung nicht nach.
    Maja_HH
    Die Telekom kommt momentan der Verpflichtung einer gesetzlich einwandfreien Rechnung nicht nach.

    @Maja_HH 

     

    Eine Rechnung gibt es nicht wirklich bei Prepaidkarten... Der Kontostand kann u.a. im Kundencenter unter

    https://www.telekom.de/kundencenter/startseite

    abgefragt werden.

    Weitere Möglichkeiten der Abfrage hier:

    -Guthaben abfragen- 

    Oder hier:
    https://pass.telekom.de/home

    Leistungsnachweis Prepaid:
    Für bisher genutzte Leistungen kann kein Nachweis mehr erfolgen. Nach der Einrichtung wird dieser nur dann verschickt, wenn tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen wird. Dazu kann dir ein Teamie behilflich sein.

     

     

    4

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    Hallo @Maja_HH,

     

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

     

    Bei Aufladungen sieht es da etwas anders aus.

     

    Der erworbene Auflade-Betrag enthält keine Umsatzsteuer. Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.

     

    Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen (Brutto- / Netto-Darstellung).

     

    Somit können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen.

     

    Gruß

     

    Maria

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    Eine Rechnung bekomme ich doch, wenn ich eine Leistung in Anspruch genommen habe.

    Du gibst aber der Telekom vorher Guthabens, damit du es selbst aufbrauchen kannst.

     

    Aber ich würde mir die sogenannte Verpflichtung gerne mal ansehen. kannst du einmal einen Ausschnitt davon hier posten ? oder den Link, wo das steht ?

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    An der "Tanke" oder im "Rewe" bekomme ich einen Kassenbon... da stehen in diesem Fall alle wichtigen Sachen drauf... Bei der Online Aufladung gibt es nichts dahingehendes...

    Ich brauche auch einen Nachweis über die Aufladung um es bei der Steuer anzugeben. Bin jetzt aber auf diesen Beitrag gestoßen. Das ist schon echt schwach von der Telekom... 

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    st.pabst

    um es bei der Steuer anzugeben

    um es bei der Steuer anzugeben
    st.pabst
    um es bei der Steuer anzugeben

    Da auf dem Aufkldebetrag keine Mehrwertsteuer entsteht, kannst du auch nichts bei der Steuer angeben.

    Den Kassenbon schon mal angeschaut🤔 @st.pabst  echt schwach.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Es geht nicht um die Mehrwertsteuer, die ich zurück bekommen könnte.
    Es sind Geschäftsausgaben für eine Handynummer, die ich nur wenig nutze... aber halt auch Kosten verursachen. Wenn ich eine Leistung beanspruche und dafür Geld bezahle, brauche ich dafür eine Rechnung bzw. einen Nachweis, fertig.

    Und genau diesen Nachweis bekomme ich über die Online Aufladung nicht

     

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    st.pabst

    Wenn ich eine Leistung beanspruche und dafür Geld bezahle, brauche ich dafür eine Rechnung bzw. einen Nachweis, fertig. Und genau diesen Nachweis bekomme ich über die Online Aufladung nicht

    Wenn ich eine Leistung beanspruche und dafür Geld bezahle, brauche ich dafür eine Rechnung bzw. einen Nachweis, fertig.

    Und genau diesen Nachweis bekomme ich über die Online Aufladung nicht

    st.pabst

    Wenn ich eine Leistung beanspruche und dafür Geld bezahle, brauche ich dafür eine Rechnung bzw. einen Nachweis, fertig.

    Und genau diesen Nachweis bekomme ich über die Online Aufladung nicht


    mit der Aufladung erhältst du aber ja gerade keine Leistung und einen Leistungsnachweis bekommst du problemlos von der Telekom, siehe Beitrag von @Maria R. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Ja, das habe ich ja verstanden. 

     

    Eigentlich erhalte ich ja eine Art Gutschein mit der Aufladung... Und dafür hätte ich gerne eine Quittung 🤷🏻 für was diese Art Gutschein gültig ist... 

    17

    Antwort

    von

    vor 3 Monaten

    @Gelöschter Nutzer, vielen Dank für deine Zeit und das nette Gespräch. Sollte wieder etwas sein, bin ich hier für dich da.

     

    Viele Grüße 

    Lilia

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Monaten

    Bitte auch für meine Prepaid-Karte einen Leistungsnachweis einrichten.

    Vielen Dank.

     

    MfG

    A.W.

    4

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    Ich grüße dich noch mal @anjawinkel.

     

    Danke, dass wir kurz sprechen konnten. Wie gewünscht, habe ich für dich das Leistungsnachweis-Abo eingerichtet. 

     

    Viele Grüße

    Viktoriia 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Antwort

von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

in  

583

0

1

Gelöst

in  

1442

2

4

in  

131

0

5