Gelöst
Rechnung Aufladung Prepaid
vor 9 Monaten
Hallo,
ich benötige Rechnungen für meine Aufladungen.
Die Telekom kommt momentan der Verpflichtung einer gesetzlich einwandfreien Rechnung nicht nach.
Es gibt lediglich eine Bestätigungsmail, was aber nicht rechtens ist.
Auch wenn, durch das ähnliche Verfahren wie bei Gutscheinen, noch keine USt anfällt, muss dem Kunden eine Rechnung zur Verfügung gestellt werden. Im Hintergrund muss diese ja so oder so erstellt werden -> Keine Buchung ohne Beleg.
Im Chat sagte man mir, dass dies nicht möglich ist.
Bitte setzen Sie sich mit mir in Verbindung, um alle Rechnungen nachzureichen, da sie hierzu verpflichtet sind.
Danke.
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Akzeptierte Lösung
Maria R.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
*Paz Vizsla*
vor 9 Monaten
Hallo @Maja_HH,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei Aufladungen sieht es da etwas anders aus.
Der erworbene Auflade-Betrag enthält keine Umsatzsteuer. Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.
Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen (Brutto- / Netto-Darstellung).
Somit können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen.
Gruß
Maria
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Maria R.
Gelöschter Nutzer
vor 9 Monaten
0800 3301000 anrufen oder hier auf ein Teamie warten ->@Telekom-hilft-Team
Ich würde anrufen.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Gelöschter Nutzer
Marcel2605
vor 9 Monaten
Die Telekom kommt momentan der Verpflichtung einer gesetzlich einwandfreien Rechnung nicht nach.
@Maja_HH
Eine Rechnung gibt es nicht wirklich bei Prepaidkarten... Der Kontostand kann u.a. im Kundencenter unter
https://www.telekom.de/kundencenter/startseite
abgefragt werden.
Weitere Möglichkeiten der Abfrage hier:
-Guthaben abfragen-
Oder hier:
https://pass.telekom.de/home
Leistungsnachweis Prepaid:
Für bisher genutzte Leistungen kann kein Nachweis mehr erfolgen. Nach der Einrichtung wird dieser nur dann verschickt, wenn tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen wird. Dazu kann dir ein Teamie behilflich sein.
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Maria R.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Marcel2605
vor 9 Monaten
Hallo @Maja_HH,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bei Aufladungen sieht es da etwas anders aus.
Der erworbene Auflade-Betrag enthält keine Umsatzsteuer. Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.
Auf Kundenwunsch kann ein Leistungsnachweis / Umsatzsteuernachweis über die in Anspruch genommenen Leistungen dem Prepaid-Kunden zur Verfügung gestellt werden. Der Leistungsnachweis enthält keine getätigten Aufladungen, sondern nur genutzte Leistungen (Brutto- / Netto-Darstellung).
Somit können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen.
Gruß
Maria
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcel2605
Smart-und-Clever
vor 9 Monaten
Eine Rechnung bekomme ich doch, wenn ich eine Leistung in Anspruch genommen habe.
Du gibst aber der Telekom vorher Guthabens, damit du es selbst aufbrauchen kannst.
Aber ich würde mir die sogenannte Verpflichtung gerne mal ansehen. kannst du einmal einen Ausschnitt davon hier posten ? oder den Link, wo das steht ?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Smart-und-Clever
st.pabst
vor 8 Monaten
An der "Tanke" oder im "Rewe" bekomme ich einen Kassenbon... da stehen in diesem Fall alle wichtigen Sachen drauf... Bei der Online Aufladung gibt es nichts dahingehendes...
Ich brauche auch einen Nachweis über die Aufladung um es bei der Steuer anzugeben. Bin jetzt aber auf diesen Beitrag gestoßen. Das ist schon echt schwach von der Telekom...
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Kleiner_starker_Kaffee
Antwort
von
st.pabst
vor 8 Monaten
um es bei der Steuer anzugeben
Da auf dem Aufkldebetrag keine Mehrwertsteuer entsteht, kannst du auch nichts bei der Steuer angeben.
Den Kassenbon schon mal angeschaut🤔 @st.pabst echt schwach.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
st.pabst
st.pabst
vor 8 Monaten
Es geht nicht um die Mehrwertsteuer, die ich zurück bekommen könnte.
Es sind Geschäftsausgaben für eine Handynummer, die ich nur wenig nutze... aber halt auch Kosten verursachen. Wenn ich eine Leistung beanspruche und dafür Geld bezahle, brauche ich dafür eine Rechnung bzw. einen Nachweis, fertig.
Und genau diesen Nachweis bekomme ich über die Online Aufladung nicht
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der_Lutz
Antwort
von
st.pabst
vor 8 Monaten
Wenn ich eine Leistung beanspruche und dafür Geld bezahle, brauche ich dafür eine Rechnung bzw. einen Nachweis, fertig. Und genau diesen Nachweis bekomme ich über die Online Aufladung nicht
Wenn ich eine Leistung beanspruche und dafür Geld bezahle, brauche ich dafür eine Rechnung bzw. einen Nachweis, fertig.
Und genau diesen Nachweis bekomme ich über die Online Aufladung nicht
mit der Aufladung erhältst du aber ja gerade keine Leistung und einen Leistungsnachweis bekommst du problemlos von der Telekom, siehe Beitrag von @Maria R.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
st.pabst
st.pabst
vor 8 Monaten
Ja, das habe ich ja verstanden.
Eigentlich erhalte ich ja eine Art Gutschein mit der Aufladung... Und dafür hätte ich gerne eine Quittung 🤷🏻 für was diese Art Gutschein gültig ist...
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Lilia N.
Telekom hilft Team
Antwort
von
st.pabst
vor 3 Monaten
@Gelöschter Nutzer, vielen Dank für deine Zeit und das nette Gespräch. Sollte wieder etwas sein, bin ich hier für dich da.
Viele Grüße
Lilia
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
st.pabst
anjawinkel
vor 6 Monaten
Bitte auch für meine Prepaid-Karte einen Leistungsnachweis einrichten.
Vielen Dank.
MfG
A.W.
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Anonymous User
Antwort
von
anjawinkel
vor 6 Monaten
Ich grüße dich noch mal @anjawinkel.
Danke, dass wir kurz sprechen konnten. Wie gewünscht, habe ich für dich das Leistungsnachweis-Abo eingerichtet.
Viele Grüße
Viktoriia
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
anjawinkel
Uneingeloggter Nutzer
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von
Maja_HH