Gelöst
Rücktritt / Wandlung des Handy wegen Defekt
vor 4 Jahren
Hallo liebe Community, hallo liebes Telekom-Team,
ich habe ein Problem mit meinem Vertragsgerät, dem Nokia 7.1
Das Gerät wurde nun schon zum zweiten Mal ausgetauscht, wegen eines Defekts (Freezes in allen möglichen Apps, plötzliche Reboots während längeren Telefongesprächen). Das bedeutet, ich habe nun schon das insgesamt dritte Gerät hier.
Im Telekom-Shop waren die Probleme - speziell zu diesem Gerät bekannt und man sagte mir, dass nun eine Wandlung möglich wäre, diese allerdings über die Hotline abgewickelt werden muss.
Nun fangen die Probleme an...
Nach Rücksprache mit der Hotline sagte man mir, dass für eine Gerätewandlung sowohl der Kaufbeleg (Lieferschein?!) sowie die Dokumente für die zwei bisher erfolgten (nicht erfolgreichen) Reparaturen (Tauschbelege) notwendig sind.
Hätte man mir das schon während den ersten beiden Reparaturen mitgeteilt, dass die Dokumente später noch zwingend erforderlich sind, hätte ich diese aufbewahrt.
- Gibt es eine Möglichkeit an die beiden verschollenen Reparaturberichte zu gelangen? Ich möchte ungern das Gerät erneut zweimal einsenden, nur um an neue Dokumente zu gelangen, da das Problem - wie mir auch die Mitarbeiter etwas durch die Blume sagten - von Nokia "by design" ist und bekannt.
Zusätzlich wird ja noch der Kaufbeleg / Lieferschein benötigt.
Hier beginnt das zweite Problem. Der Vertrag wurde im November 2020 auf mich umgeschrieben, somit sehe ich natürlich auch erst sämtliche Rechnungen ab dem Datum. Ehemaliger Vertragsinhaber davor war mein Ex-Lebensgefährte. Zu diesem besteht kein Kontakt mehr und ich kann vom Ihm keine Dokumente mehr bekommen.
Könnt Ihr mir helfen? Die Probleme treten nicht nur sporadisch auf, sondern regelmäßig und es ist leider mit dem Gerät kein wirkliches auskommen mehr möglich.
Vielen lieben Dank und Beste Grüße,
Lisa
1004
14
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 2 Jahren
259
0
2
vor 6 Jahren
341
0
2
vor 4 Jahren
249
0
3
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
vor 4 Jahren
Der Kaufbeleg ist einzig eine Rechnung - ein Lieferschein ist kein Kaufbeleg.
Ohne einen Beleg wird es schwer an dein Recht zu kommen.
Da muss das Tema sehen ob sie dir die Belege erneut erstellen kann und vor allem ob sie das die als dritte Partei überhaupt darf.
Gewährleistung gibt es nur gegenüber dem Käufer und nicht gegenüber einem der dies in "zweiter" Hand besitzt
11
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ohne einen Beleg wird es schwer an dein Recht zu kommen.
Im Rahmen der Gewährleistung muss man nicht die Rechnung haben, es genügt den Erwerb irgendwie glaubhaft zu machen.
Wenn natürlich @Lisa187 nicht der direkte Käufer war ist es wie von @Stefan erwähnt.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Gewährleistung gibt es nur gegenüber dem Käufer und nicht gegenüber einem der dies in "zweiter" Hand besitzt
Das glaube ich so nicht.
Entsprechende Belege im Besitz der beanspruchenden Person vorausgesetzt (was hier erst noch geklärt werden muss, ob beschaffbar) muss jeder die Rechte in Anspruch nehmen können.
Gewährleistung/Garantie steht nicht nur dem Käufer zu, sondern auch bei Kauf/Schenkung dem neuen Eigentümer, da Gewährleistung/Garantie für das Gerät besteht.
Alles andere wäre total am Verbraucherrecht vorbei.
Das ist ja bei Verkauf an Fremde genau das Gleiche. Man gibt einen schriftlichen Kauf/Verkaufsvertrag dem Käufer mit (Kleinanzeigenmarkt/E-Bay usw.) und das genügt vollständig, um beim ursprünglichen Verkäufer diese Rechte nachzuweisen.
Das habe ich beim Verkauf mehrere Smartphones bereits praktiziert und weiß, dass das für Vertragsgeräte bei der Telekom als auch bei Käufen über Amazon schon für meine Käufer funktioniert hat.
Und dass @Lisa187 das Gerät ja bereits mehrfach getauscht bekommen hat, spricht doch ebenfalls für meine Darstellung.
Wenn es anders wäre, dürfte sie das Gerät auch nicht getauscht bekommen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
Vielen Dank noch einmal an @Stefan @BigWoelfi2 @der_Lutz für eure Beiträge
Ich bin jetzt gemeinsam mit @Diandra S. zu einer guten Lösung gekommen.
Gruß,
Lisa
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von