Gelöst
Neuer Vertragsnehmer bei Anbieterwechsel von 1&1 zur Telekom möglich?
vor 2 Jahren
Hallo Telekom Community Team,
wir möchten gerne nach einer anstehenden saftigen Grundgebührerhöhung von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und von 1&1 zur Telekom wechseln und den DSL XL Tarif 250 buchen. Angedacht ist, dass der Anbieterwechsel (Kündigung etc.) von der Telekom übernommen wird.
Derzeit ist bei 1&1 meine Ehefrau Vertragsnehmerin, bei dem Neuabschluss mit der Telekom möchte ich nun als Vertragsnehmer eingetragen werden, ist dies möglich?
Danke für eure hilfreichen Antworten.
Gruß
Micha
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Ludwig II
akzeptiert von
Hobbybahner
vor 2 Jahren
Wenn du die Rufnummern mitnehmen willst, funktioniert das nicht.
Wenn du auf die Rufnummern verzichten kannst und mit neuen Rufnummern klar kommst, kannst du auch direkt einen Neukundenauftrag mit allen Vorteilen/Boni starten.
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muc80337_2
Antwort
von
Ludwig II
vor 2 Jahren
nur zur Info: ein ähnlicher Fall der Vergangenheit wo es geklappt hat
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Rufnummer-von-anderem-Anbieter-anderer-Vertragspartner/m-p/4948877/highlight/true#M1309017
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Marcel2605
Antwort
von
Ludwig II
vor 2 Jahren
nur zur Info: ein ähnlicher Fall der Vergangenheit wo es geklappt hat https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Rufnummer-von-anderem-Anbieter-anderer-Vertragspartner/m-p/4948877/highlight/true#M1309017
nur zur Info: ein ähnlicher Fall der Vergangenheit wo es geklappt hat
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Rufnummer-von-anderem-Anbieter-anderer-Vertragspartner/m-p/4948877/highlight/true#M1309017
Letzendlich ist aber dennoch das Thema Sonderkündigung wegen Preiserhöhung.
Und das kann die Telekom nicht.
Eine Sonderkündigung kann man nur selber aussprechen. So kenne ich das überall.
Wenn ein normaler Anbieterwechsel stattfindet, dann erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit und nicht nach 1 Monat
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muc80337_2
Antwort
von
Ludwig II
vor 2 Jahren
Ja, das gibt es auch noch. Dazu hatte ich gar nichts geschrieben.
Das hindert meines Wissens allerdings nicht das, was ich geschrieben habe.
Das ist jetzt keine soo große Komplikation.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Ludwig II
Akzeptierte Lösung
Marcel2605
akzeptiert von
Hobbybahner
vor 2 Jahren
Eine Frage vorweg.
Besteht bei 1&1 noch Mindestvertragslaufzeit?
Wenn ja, geht das mit Anbieterwechsel garnicht.
Eine Sonderkündigung kann die Telekom nicht übernehmen. Das müsst ihr machen.
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Anonymous User
Antwort
von
Marcel2605
vor 2 Jahren
1&1 DSL 250 (49,99 Euro)
Da ist die Preiserhöhung schon berücksichtigt.
Gültig ab 08.05.2023
Magenta Zuhause XL (54,95 Euro)
Bei einer "saftigen Grundgebührerhöhung" würde ich ein Tarifdowngrade empfehlen, egal bei welchem Anbieter. Wer konsumieren will, soll dafür auch bezahlen.
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Hobbybahner
Antwort
von
Marcel2605
vor 2 Jahren
"saftige" Erhöhung ist sicherlich eine etwas übertriebene Formulierung von mir, hat mit dem Erlebten mit diesem Verein lediglich nur noch die Krone aufgesetzt. Muss mich hier im Telekom Forum auch nicht rechtfertigen, warum ich von 1&1 weggehe. Da spielt die Erhöhung nur eine untergeordnete Rolle, in Summe mit anderen Erlebnissen war das dann halt das i Tüpfelchen.
Wir sind übrigens seit 17 Jahren dort Kunde, ein "Hopping" zum jeweils besten Angebot kann man da beim besten Willen nicht unterstellen. Mehr möchte ich zu dem Thema auch nicht sagen/ schreiben.
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holzher24
Antwort
von
Marcel2605
vor 2 Jahren
Da spielt die Erhöhung nur eine untergeordnete Rolle, in Summe mit anderen Erlebnissen war das dann halt das i Tüpfelchen.
Ich weiß ja nicht welche Probleme es gegeben hatte, aber wenn es z. B. DSL Abbrüche, sprich eine instabile Leitung, oder eine schlechtere Datenrate war als der Tarif hergeben soll, so bedenke, dass alle die gleiche Infrastruktur nutzen und eventuelle Fehler bleiben, egal bei welchem Anbieter.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcel2605
Anonymous User
vor 2 Jahren
Die "saftige Grundgebührerhöhung" ist doch ein Witz.
Vergleich mal den Listenpreis. 😄
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jm2c
vor 2 Jahren
Sonderkündigen durfte ich wegen Übergabepunkt Problemen bei Vodafone auch mal 😆, es lief genau wie hier beschrieben.
Selbst gekündigt, die hinterlegten die Kündigung und die Telekom fragte Anbieterwechsel an. Das wer anders die Nummer auf sich portieren kann, kenn ich nicht. Vielleicht so Spezialfall, eigentlich kann nur portieren, wem die Nummer auch zugewiesen. Aber da hilft @Lorenz S.
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Lorenz S.
Telekom hilft Team
Antwort
von
jm2c
vor 2 Jahren
Hallo @Hobbybahner,
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Ein Anbieterwechsel ist auch bei Sonderkündigung möglich.
Der einzige Unterschied ist, dass Sie dem Anbieter Ihren Sonderkündigungswunsch mitteilen müssen, jedoch ohne ein Kündigungsdatum anzugeben. Teilen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben mit, dass Sie den Anbieter wechseln möchten und der neue Anbieter das Kündigungsdatum anfragen wird.
Voraussetzung ist, dass Ihre Frau uns einen Auftrag zum Anbieterwechsel erteilt.
Ihre Frau wird dabei die Rechte an ihren Rufnummern an Sie abtreten.
Wenn Sie Ihren Auftrag online erteilt haben, geben Sie mir bitte kurz Bescheid, damit ich die nächsten Schritte einleiten kann.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
jm2c
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
Hobbybahner