Gelöst

Neuer Vertragsnehmer bei Anbieterwechsel von 1&1 zur Telekom möglich?

vor 2 Jahren

Hallo Telekom Community Team,

 

wir möchten gerne nach einer anstehenden saftigen Grundgebührerhöhung von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und von 1&1 zur Telekom wechseln und den DSL XL Tarif 250 buchen. Angedacht ist, dass der Anbieterwechsel  (Kündigung etc.) von der Telekom übernommen wird.

Derzeit ist bei 1&1 meine Ehefrau Vertragsnehmerin, bei dem Neuabschluss mit der Telekom möchte ich nun als Vertragsnehmer eingetragen werden, ist dies möglich?

 

Danke für eure hilfreichen Antworten.

 

Gruß

Micha

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Wenn du die Rufnummern mitnehmen willst, funktioniert das nicht.

    Wenn du auf die Rufnummern verzichten kannst und mit neuen Rufnummern klar kommst, kannst du auch direkt einen Neukundenauftrag mit allen Vorteilen/Boni starten.

    4

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    von

    vor 2 Jahren

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    muc80337_2

    nur zur Info: ein ähnlicher Fall der Vergangenheit wo es geklappt hat https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Rufnummer-von-anderem-Anbieter-anderer-Vertragspartner/m-p/4948877/highlight/true#M1309017

    muc80337_2

     

     

    Letzendlich ist aber dennoch das Thema Sonderkündigung wegen Preiserhöhung.

    Und das kann die Telekom nicht.

    Eine Sonderkündigung kann man nur selber aussprechen. So kenne ich das überall.

     

    Wenn ein normaler Anbieterwechsel stattfindet, dann erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit und nicht nach 1 Monat

     

     

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    von

    vor 2 Jahren

    @Marcel2605  schrieb:
    Letzendlich ist aber dennoch das Thema Sonderkündigung wegen Preiserhöhung.

    Ja, das gibt es auch noch. Dazu hatte ich gar nichts geschrieben.

    Das hindert meines Wissens allerdings nicht das, was ich geschrieben habe.

     

     

    @Marcel2605  schrieb:

    Und das kann die Telekom nicht.

    Eine Sonderkündigung kann man nur selber aussprechen. So kenne ich das überall.

    Das ist jetzt keine soo große Komplikation.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Eine Frage vorweg.

     

    Besteht bei 1&1 noch Mindestvertragslaufzeit?

    Wenn ja, geht das mit Anbieterwechsel garnicht.

     

    Eine Sonderkündigung kann die Telekom nicht übernehmen. Das müsst ihr machen.

     

     

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    von

    vor 2 Jahren

    @Marcel2605  schrieb:
    Nicht für den XL., welcher @Hobbybahner bestellen möchte

    1&1 DSL 250 (49,99 Euro)

    Da ist die Preiserhöhung schon berücksichtigt.

    Gültig ab 08.05.2023

     

    Magenta Zuhause XL (54,95 Euro)

     

     

    Bei einer "saftigen Grundgebührerhöhung" würde ich ein Tarifdowngrade empfehlen, egal bei welchem Anbieter. Wer konsumieren will, soll dafür auch bezahlen.

    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    Der Wunschtarif setzt völlig falsche Maßstäbe.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    @Marcel2605  schrieb:
    Nicht für den XL., welcher @Hobbybahner bestellen möchte

    1&1 DSL 250 (49,99 Euro)

    Da ist die Preiserhöhung schon berücksichtigt.

    Gültig ab 08.05.2023

     

    Magenta Zuhause XL (54,95 Euro)

     

     

    Bei einer "saftigen Grundgebührerhöhung" würde ich ein Tarifdowngrade empfehlen, egal bei welchem Anbieter. Wer konsumieren will, soll dafür auch bezahlen.

    @Gelöschter Nutzer  schrieb:
    Der Wunschtarif setzt völlig falsche Maßstäbe.

    "saftige" Erhöhung ist sicherlich eine etwas übertriebene Formulierung von mir, hat mit dem Erlebten mit diesem Verein lediglich nur noch die Krone aufgesetzt. Muss mich hier im Telekom Forum auch nicht rechtfertigen, warum ich von 1&1 weggehe. Da spielt die Erhöhung nur eine untergeordnete Rolle, in Summe mit anderen Erlebnissen war das dann halt das i Tüpfelchen.

     

    Wir sind übrigens seit 17 Jahren dort Kunde, ein "Hopping" zum jeweils besten Angebot kann man da beim besten Willen nicht unterstellen. Mehr möchte ich zu dem Thema auch nicht sagen/ schreiben.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Hobbybahner

    Da spielt die Erhöhung nur eine untergeordnete Rolle, in Summe mit anderen Erlebnissen war das dann halt das i Tüpfelchen.

    Da spielt die Erhöhung nur eine untergeordnete Rolle, in Summe mit anderen Erlebnissen war das dann halt das i Tüpfelchen.
    Hobbybahner
    Da spielt die Erhöhung nur eine untergeordnete Rolle, in Summe mit anderen Erlebnissen war das dann halt das i Tüpfelchen.

    Ich weiß ja nicht welche Probleme es gegeben hatte, aber wenn es z. B. DSL Abbrüche, sprich eine instabile Leitung, oder eine schlechtere Datenrate war als der Tarif hergeben soll, so bedenke, dass alle die gleiche Infrastruktur nutzen und eventuelle Fehler bleiben, egal bei welchem Anbieter.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @Hobbybahner  schrieb:
    nach einer anstehenden saftigen Grundgebührerhöhung von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen

    Die "saftige Grundgebührerhöhung" ist doch ein Witz.

    Vergleich mal den Listenpreis. 😄

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  • vor 2 Jahren

    Sonderkündigen durfte ich wegen Übergabepunkt Problemen bei Vodafone auch mal 😆, es lief genau wie hier beschrieben.

     

    Selbst gekündigt, die hinterlegten die Kündigung und die Telekom fragte Anbieterwechsel an. Das wer anders die Nummer auf sich portieren kann, kenn ich nicht. Vielleicht so Spezialfall, eigentlich kann nur portieren, wem die Nummer auch zugewiesen. Aber da hilft @Lorenz S. 

    1

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    von

    vor 2 Jahren

    Hallo @Hobbybahner,

     

    vielen Dank für unser freundliches Gespräch.

     

    Ein Anbieterwechsel ist auch bei Sonderkündigung möglich.

     

    Der einzige Unterschied ist, dass Sie dem Anbieter Ihren Sonderkündigungswunsch mitteilen müssen, jedoch ohne ein Kündigungsdatum anzugeben. Teilen Sie in Ihrem Kündigungsschreiben mit, dass Sie den Anbieter wechseln möchten und der neue Anbieter das Kündigungsdatum anfragen wird.

     

    Voraussetzung ist, dass Ihre Frau uns einen Auftrag zum Anbieterwechsel erteilt. 

    Ihre Frau wird dabei die Rechte an ihren Rufnummern an Sie abtreten.

     

    Wenn Sie Ihren Auftrag online erteilt haben, geben Sie mir bitte kurz Bescheid, damit ich die nächsten Schritte einleiten kann.

     

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

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