Gelöst

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

vor 11 Jahren

Hallo...

 

Ich habe zur Zeit einen VDSL-25 Anschluss mit Entertain.

Nun ziehe ich am 1.8. in einen anderen Ort um, in dem gem. Verfügbarkeitscheck nur ein16000er Anschluss angeboten wird.

 

Besteht in diesem Falle für mich ein Sonderkündigungsrecht und was muss ich in diesem Falle tun

 

MfG Holger

Letzte Aktivität

vor 8 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Jahren

      Ja, Du kannst aufgrund des Sonderkündigugnsrechts kündigen.

      Du musst eine Umzug beauftragen (ausrücklich im gleichen Tarif und Geschwindigkeit - ersatzweise die Sonderkündigung gleich rein schreiben) , wenn die Telekom dann eine andere Geschwindigkeit oder Tarif bestätigt als aktuell, dann knnast Du mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.

      0

    • vor 11 Jahren

      Ruf die kostenfreie Hotline 0800 33 01000. Sage bitte im Auswahlmenü der Hotline „Umzug“. Du werden dann sofort an das entsprechende Service-Team weitergeleitet.

      Dort dann sagen, dass Du deinen Tarif behalten möchtest.

      Wenn Dein Anschluss nicht 1 zu 1 geschaltet werden kann bekommst Du ein Sonderkündigungsrecht.

      2

      von

      vor 10 Jahren

      Sehe ich das richtig, dass durch den Umzug dann die Kosten für den Umzug des Anschlusses gezahlt werden müssen? Obwohl ja klar ist, dass 3 Monate später eine Sonderkündigung erfolgen wird?

      0

      von

      vor 10 Jahren

      Hallo monica.oliveira,

      bei einem Sonderkündigungsrecht wird der Anschluss am neuen Standort nicht geschaltet, sondern nach 3 Monaten am alten Standort gekündigt. Es fallen in diesem Fall keine Kosten für einen Umzug an.

      Viele Grüße
      Daniela B.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 8 Jahren

      Hallo,

       

      ich ziehe um und habe einen Magenta M Tarif mit 50mbits. In meiner jetzigen Wohung ist nur ein 25mbits. Nun habe ich gehofft in meiner neuen Wohung kann iche ndlich meine schnellere Leitung nutzen, die ich ja schließlich auch bezahle. Dort ist aber auch nur 25mbits möglich. Nun möchte ich gerne von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Ist das in diesem Fall möglich?

       

      Lieben Gruß

       

      Nadine

      0

      28

      von

      vor 8 Jahren

      Ich besorge mir jetzt ein anderen Anbieter mit einer Lauftzeit von 3 Monaten und wenn Telekom nicht reagiert, übergebe ich das ein Anwalt. Telekom kann ein krank machen!

      Ich besorge mir jetzt ein anderen Anbieter mit einer Lauftzeit von 3 Monaten und wenn Telekom nicht reagiert, übergebe ich das ein Anwalt. Telekom kann ein krank machen!

      Ich besorge mir jetzt ein anderen Anbieter mit einer Lauftzeit von 3 Monaten und wenn Telekom nicht reagiert, übergebe ich das ein Anwalt. Telekom kann ein krank machen!



      Damit der die Fristen schriftlich setzt?

      Das kannst du doch auch ellein machen, ganz formlos mit klaren Worten und fertig. Erst nach fruchtlosen verstreichen der Nachfrist und keiner Reaktion der Telekom würde ich einen Anwalt einschalten, vorher kann man sich das Geld problemlos sparen.

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer,

      es wurde ein Umzug mit Anschlussmitnahme gebucht, insofern besteht wegen des Umzugs an sich hier kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag ist so wie er ist auch am neuen Standort realisierbar.

      Der Schaltauftrag wurde auch gestern abgeschlossen, sodass der Tarif schon am neuen Standort im Bestand ist.

      Ich sehe nun zwei Dinge: Einerseits besteht ein Störungsticket, über das ein Technikertermin für Samstag gesetzt wurde.

      Andererseits hat jemand einen Auftrag in die zuständige Fachabteilung weitergeleitet, demzufolge bei der Buchung die Leitungszuordnung nicht korrekt erfolgt sei. Wenn das tatsächlich so ist, dann muss der Umzug noch mal rückabgewickelt und neu gebucht werden. Das wäre dann tatsächlich eine Sache, die mindestens eine Woche Zeit in Anspruch nimmt, denn auch mit einem Eiltermin braucht man immer einige Tage Vorlaufzeit bis zur erneuten Schaltung.

      Das muss aber erst noch mal genauer geprüft werden. Hat der Techniker bei der Schaltung irgendetwas Genaueres gesagt, weshalb er Schwierigkeiten hat? Stimmten die Leitungsdaten, die er dabei hatte, nicht? Oder war es etwas anderes? Er hat leider im Ticket keinen Vermerk dazu gemacht.

      Viele Grüße Inga Kristina J.

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Es ist an die Fachabteilung gegangen und mir wurde gesagt das eine Sonderkündigung wohl das einzige ist was bleibt . Eine Vorstandsbeschwerde soll ich tätigen. Mir wurde gesagt, Mittwoch am 13.06. wurde der Anschluß bereits schon freigeschalten, aber leider war garnichts passiert. Immernoch alles Tod das bestätigte auch die Messung. Beim letzten zweiten Besuch vom Techniker wurde mir gesagt , da kann man im Haus bei mir garnichts aufschalten , das hat mit einer Verteileranlage in der Stadt zu tun , da wurde etwas falsch geschalten. Er kann mir überhaupt nicht helfen. Ich brauchte ewig um jemanden zu finden der mir sagt , was nun passieren soll.. niemand wusste etwas. Mir wurde gesagt das ich ein Wackelkontakt in der Telefondose habe und es muss schon irgendwie funktionieren.  Ich bin geheilt , habe über 100 Euro an Prepaid mobile Datenvolumen verbraten weil ich mitten im Umzug bzw. Einzug stecke und alles Online kaufe , bestelle und kommuniziere. Ich hoffe das ich das Recht auf Sonderkündigung bekomme. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @n.estermann,

      leider haben wir Sie mehrfach telefonisch nicht erreicht.

      Ich habe nun den einen Router, den Sie nicht erhalten haben gekündigt und eine Gutschrift erstellt. Diese sehen Sie spätestens auf Ihrer übernächsten Rechnung. Bitte senden Sie den zweiten Router mit einem Retourenschein zurück, sodass auch dieser gekündigt wird.

      Viele Grüße
      Melanie S.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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