Gelöst
Techniker Kosten
vor 3 Jahren
Da ich Umgezogen bin, habe ich mich telefonisch im Kundenservice gemeldet, um mein Internet quasi „mitzunehmen“. Am Telefon hat der Mitarbeiter dann einen Termin mit einem Techniker vereinbart, welcher mein Internet anschließen sollte. Alles schön und gut soweit es hat auch alles geklappt. Als ich dann aber meine Abrechnung für Januar enthalten habe, habe ich feststellen müssen, dass ich 58,78€ zahlen muss für den Anschluss. Diese Kosten wurden mir jedoch vorenthalten, weder der Mitarbeiter am Telefon noch der Techniker selbst hat es erwähnt. Zudem war der Anschluss schon in der Wohnung und musste nicht einmal neu eingebaut werden. Ich verstehe nicht wie das sein kann…
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Stefan
vor 3 Jahren
das sind die normalen Einrichtungskosten.
Pauschalbetrag für neuanschluss und umzug
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Andreas__
vor 3 Jahren
Inwiefern vorenthalten? Die Kosten wurden in der Auftragsbestätigung sicherlich genannt und somit vorab mitgeteilt. Dies ist eine Pauschale für die Ummeldung des Anschluss.
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fdi
vor 3 Jahren
@MmPp
Die Umzugspauschale beträgt immer 69 Euro brutto.
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Anonymous User
Antwort
von
fdi
vor 3 Jahren
69,95 EUR sind die Umzugskosten + Einrichtung.
Da du umgezogen bist, musst du das zahlen. Egal ob Techniker mit oder ohne Techniker.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
fdi
Akzeptierte Lösung
Anonymous User
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MmPp
vor 3 Jahren
69,95 EUR sind die Umzugskosten + Einrichtung.
Da du umgezogen bist, musst du das zahlen. Egal ob Techniker mit oder ohne Techniker.
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Ludwig II
vor 3 Jahren
@MmPp
Du meinst also, dass außerhalb deiner neuen Wohnung keine technischen Arbeiten und Verwaltungsaufwand erforderlich waren?
Wie kann es dann sein, dass du deine Rechnung an die neue Adresse bekommen hast?
Und bei der Telekom arbeiten natürlich alle Beschäftigten ohne Entgelt…
*Ironie aus*
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HAMAPA
vor 3 Jahren
Auf der AB steht
Einmalige Services und Leistungen
Bereitstellung MagentaZuhause X ...................... xx.12.2021 58,78 69,95
Was steht denn genau auf der Rechnung.
Technikerkosten, oder Bereitsellungskosten?
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Carsten_MK2
vor 3 Jahren
Diese Kosten wurden mir jedoch vorenthalten, weder der Mitarbeiter am Telefon noch der Techniker selbst hat es erwähnt.
Bei einem Umzug nach den Vorgaben des TKG darf der Anbieter ein angemessenes Entgelt für den Aufwand verlangen, gesetzlich ist die Höhe auf den Betrag begrenzt, der für einen Neuanschluss vorgesehen ist.
Dein Auftrag "Bereitstellung der Leistung am neuen Standort" hat zu einem Werkvertrag geführt - da gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Selbst wenn du nicht über die entstehenden Kosten informiert worden wärest, müsstest du diese erwarten und auch zahlen.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
MmPp