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Techniker Kosten
8 years ago
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach telefonischer Absprache kam heute ein Techniker zur Prüfung unserer Telefonleitung.
Es kam weniger als 50% der zugesagten und bezahlten Leistung an. Das wurde nun geprüft und bestätigte sich auch.
Der Techniker ging in meinen Hauswirtschaftsraum und öffnete den Verteiler der Telekom, dort war eine angebliche Parallelschaltung ( 1997 wurde der Anschluss von Ihrer Firma installiert ), welche verboten ist...auch 1997 schon.
Sofort wurde mir mitgeteilt, dass die Reparatur kostenpflichtig ist und ich einen 2 Jahreswartungsvertrag abschließen kann.
Oder halt die 80 € bezahlen muss.
Damit bin ich nicht einverstanden.
Für die nicht einmal 5 Minuten Kabel entfernen eine Pauschale zu veranschlagen, ist nicht gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ines Hentschel
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Sören M.
Telekom hilft Team
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Sören M.
8 years ago
vielen Dank, dass Sie direkt Ihre Daten hinterlegt haben.
Ich habe mir das Störungsticket angeschaut. Die Messung der Leitung und Prüfung bis zum APL war/ist tatsächlich kostenlos gewesen. Die Entfernung der Parallelschaltung allerdings nicht. Der Techniker hat Ihnen den Auftrag ausgedruckt, auf dem alle Kosten aufgeschlüsselt wurden und diese haben Sie mit Ihrer Unterschrift auch bestätigt.
In diesem Fall sind die kosten also berechtigt. Wären Sie mit den kosten nicht einverstanden gewesen, hätten Sie nicht unterschreiben dürfen.
Gruß
Sören M.
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muc80337_2
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Sören M.
8 years ago
@Gelöschter Nutzer
Weder Du noch ich haben etwas zu beweisen. Aber ich behaupte auch nicht etwas, wo ich nicht weiß wie die Sache ist.
Du solltest Dir vielleicht einen anderen Namen im Forum zulegen - außer der ist ironisch gemeint.
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Anonymous User
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Sören M.
8 years ago
Die Frage bezog sich auf Kunde vs. Telekom, nicht du oder ich.
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Lena W.
Telekom hilft Team
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Sören M.
8 years ago
ich habe mir eben, wie meine beiden anderen Kollegen den Servicemontagenachweis angeschaut.
Der Fehler lag in Ihrem Heimnetz und wurde von unserem Techniker behoben.
Dieser Service gehört nicht zu unserer Vertragsleistung und ist kostenpflichtig.
Sie haben den Nachweis unterschrieben und konnten es schriftlich nachvollziehen.
Liebe Grüße Lena W.
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Sören M.