Außerordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistungen
vor 3 Jahren
Hallo
Ich habe eine Frage zur außerordentlichen Kündigung von nicht erbrachten Leistungen.
Wir würden gerne unseren Festnetz Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen aufgrund von nicht erbrachter Leistungen.
Kurze Erklärung warum:
Ich bin wirklich komplett unzufrieden und fassungslos über diesen Service den wir seit unserem Umzug am 21.07.21 erhalten.
Wir haben das Magenta Zuhause M Paket (seit knapp 2 Jahre) und waren bis zu unsrem Umzug eigentlich immer recht zufrieden mit dem Dienst.
ABER
Seit unserem Umzug am 21.07.21 haben wir permanente Internet ausfälle, Störungen ohne Ende und es funktioniert rein gar nichts wie es soll. Uns wurde eine Leistung von 50Mbit/s zugesagt, jedoch bekommen wir seit fast 1 Jahr maximal 10 bis 15 rein.
Es waren bereits 5 Techniker bei uns im Haus und haben versucht das Problem zu beheben.
Nach Sage und schreiben 50x Anrufen beim Kundenservice wurde uns unhöflich mitgeteilt das eine höhere Leistung an unsrem Standort nicht möglich ist.
Es kann ja nicht angehen das ich den vollen Preis für unseren Festnetz Vertrag zahle und gefühlt NICHTS dafür bekomme.
Sobald z. B der Fernseher läuft und mein Lebensgefährte zeitgleich im Homeoffice tätig ist stürzt alles ab.
Wir sind maßlos enttäuscht und bestehen darauf das der Vertrag sofort aufgelöst wird.
Zu meiner Frage: Genügt dass um den Vertrag Fristlos zu kündigen oder ist es ein Kampf gegen Windmühlen?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.
Grüße
Frau Herzog
1810
0
29
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
1144
0
4
995
0
4
vor 5 Jahren
1604
0
5
vor 4 Jahren
392
0
3
vor 10 Jahren
28830
8
7
Chill erst mal
vor 3 Jahren
@VerenaHerzog kein Problem, dann gehts hier weiter:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Internetgeschwindigkeit/start.html
4
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Chill erst mal
Marcel2605
vor 3 Jahren
@VerenaHerzog
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Ggf solltest du hier leiben:https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/3-Orangene-punkte-auf-dem-Router/m-p/5031488#M1325267Beitrag ist 1 Jahr alt.
Passt nicht
2
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcel2605
der_Lutz
vor 3 Jahren
da bist du ganz sicher? Das steht auch so in der Auftragsbestätigung?
Wie heißt dein Tarif ganz genau? Steht in der Rechnung.
2
1
VerenaHerzog
Antwort
von
der_Lutz
vor 3 Jahren
Wir haben Das Magenta Zuhause M Paket mit Magenta TV smart
Wir haben vom Techniker auch einen neuen Router bekommen
Neu: speed port S3
Davor in der alten Wohnung : speed port pro
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
der_Lutz
Anonymous User
vor 3 Jahren
Hallo @VerenaHerzog
Was ich komisch finde, das es am alten Anschluss (danke @Marcel2605 für den Link) und am neuen Anschluss, fast identische Fehler/Probleme gibt.
Haben Sie denn ihr "altes" Heimnetzwerk mitgenommen?
Sprich PowerLAN (z.B. devolo) sind nicht vorhanden?
2
9
Ältere Kommentare anzeigen
falk2010
Antwort
von
Anonymous User
vor 3 Jahren
Hallo @VerenaHerzog ,
deine Frage war die nach dem Sonderkündigungsrecht.
Davon hättest Du aber auch kein funktionierendes Internet......
Eine andere Möglichkeit wäre es, den Fehler mal hier gemeinsam einzugrenzen.
Wenn Du das möchtest stelle bitte mal ein Bild hiervon ein:
http://speedport.ip/html/login/status.html?lang=de
Und was bedeutet "Internetausfälle", fällt alles aus, also auch Festnetztelefon, was sagen dann die Lämpchen am Router?
5
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Anonymous User
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
Uns wurde eine Leistung von 50Mbit/s zugesagt
Ich nehme an, dass euch lediglich "bis zu" 50 Mbit/s zugesagt wurden.
Auf der Grund der Allgemeinverfügung der BNetzA wurde aus diesem "bis zu" Versprechen eine verdeckte Garantie, dass man vom angegebenen Maximalwert tatsächlich 90% erreichen MUSS.
(Ich halte so eine nachträgliche Umdeutung für extrem verbraucherfreundlich - aber auch wirklichkeitsfremd.)
Du kannst dich also freuen, da dir nun über das Tool der Breitbandmessung ein anerkanntes Verfahren zur Verfügung steht, eine "Minderleistung" nachzuweisen und vom Wahlrecht einer sofortigen, außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
0
9
Ältere Kommentare anzeigen
falk2010
Antwort
von
Carsten_MK2
vor 3 Jahren
Hallo @Jürgen U. ,
Welche Geschwindigkeitswerte werden denn aktuell im Routermenü angezeigt? Dazu reicht es, das Menü aufzurufen, ohne sich mit dem Gerätepasswort einzuloggen. Direkt oben auf "Status" klicken. Auf der folgenden Übersichtsseite können die Werte abgelesen werden.
Welche Geschwindigkeitswerte werden denn aktuell im Routermenü angezeigt? Dazu reicht es, das Menü aufzurufen, ohne sich mit dem Gerätepasswort einzuloggen. Direkt oben auf "Status" klicken. Auf der folgenden Übersichtsseite können die Werte abgelesen werden.
Genau, oder am Stück, einfach hier klicken:
http://speedport.ip/html/login/status.html?lang=de
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Carsten_MK2
CyberSW
vor 3 Jahren
Zu meiner Frage: Genügt dass um den Vertrag Fristlos zu kündigen oder ist es ein Kampf gegen Windmühlen?
Der Zeitraum ist zu lang um jetzt irgendwas sauber Dingfest zu machen.
Der Ablauf selbst ist aber recht einfach.
Zwischenzeitlich: Immer aktiv bei der Entstörung mitarbeiten, angebotene Termine wahrnehmen und einhalten. Sollte das Ticket abgeschlossen werden aber die Störung noch bestehen, auch Folgestörung melden.
Beherzigst du den Ablauf so und nach der 3. Fristsetzung ist der Anschluss immer noch gestört, kommst raus. Selbst wenn sich die Telekom quer stellen sollte (was se dann idR. nicht macht) kämst du mit dem Ablauf auch vor jeder Schlichtungsstelle/Richter raus.
0
3
Ältere Kommentare anzeigen
lejupp
Antwort
von
CyberSW
vor 3 Jahren
Carsten_MK2 Das bezieht sich auf die TWSW-V? Das bezieht sich auf die TWSW-V? Carsten_MK2 Das bezieht sich auf die TWSW-V? Ganz einfaches Vertragsrecht ... kannst ja Google nutzen.
Das bezieht sich auf die TWSW-V?
Ganz einfaches Vertragsrecht ... kannst ja Google nutzen.
Google sagt "Lex specialis derogat legi generali."
Ich sehe das so: Das spezielle Recht ist der §57 TKG und der fragt nicht nach irgendwelcher Mitarbeit des Kunden.
1
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CyberSW
Der Erlöser
vor 3 Jahren
Hallo @VerenaHerzog , genau das hatten wir auch nach unseren Umzug, über ein Jahr lang mitgemacht.
Die endgültige Lösung nach unzähligen Techniker Besuchen war @Florian Sa. , der wie ich hartnäckig, die zuständigen "Experten" hier vor Ort immer schön genervt hat. ( nach jedem neuen Ausfall)
Die Lösung war bei uns, ASSIA für unseren Anschluss dauerhaft zu deaktivieren, unsere Fritzbox 7530 auf die "höchste Störabstandsmarge" einzustellen ( die Techniker haben was von Aussen eingestellt, dass kein Downloadverlusst durch diese Einstellung entsteht ).
Seitdem ist unsere Störabstandsmarge von 12 auf 18 gestiegen und sehr stabil.
Wir haben den gleichen Tarif wie du.
Du solltest dir eine Fritzbox zukommen lassen.
Über eine Kündigung würde ich nochmal nachdenken, es gibt Lösungen.
Vielleicht hilft dir auch der o.g. kompetente Mitarbeiter der Telekom.
VG Tobias G.
1
0
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Der Erlöser
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
VerenaHerzog