Gelöst

Router berechnet

vor 6 Jahren

Guten Tag 

 

Am 7 Mai kündigte ich vom Ausland einen Router Mietvertrag per Telefon bei der Hotline, weil mir von der Agentin gesagt wurde ich könne das so machen. Ich erwähnte das ich im Ausland sei aber Mitte Mai nach Deutschland käme. Alles kein Problem dann könne ich den Router schicken. Die Kündigungsbestättigung erhielt ich nicht wie abgemacht per email am 7 Mai und danach auch nicht. Am 19 Mai nun in Deutschland rief ich wieder die Hotline an und die Mitarbeiterin erklärte mir was ich zu tun hätte um den Router zurückzuschicken und schickte mir auf Anfrage ein PDF mit der Kündigungsbestättigung per Email. Am 20 Mai schickte ich den Router zurück (mit dem erstellten Retourschein) Wieder im Ausland Ende Mai rief ich erneut bei der Telekom an mir wurde der Erhalt des Gerätes bestätigt, ich erwähnte erneut das sich meine Adresse geändert habe (habe ich angegeben) und bat erneut da ich im Ausland sei darum mir die Rechnungen oder andere Kommunikation per Email zu schicken.

Folgendes:

1 - Weder am 7 Mai, noch am 19 Mai noch Ende Mai (Tag weis ich nicht mehr) wurde mir mitgeteilt das die Rücksendefrist "nur" 7 Tage ist.

2 - Die neue Adresse wurde angenommen aber nicht geändert 

3 - mein Wunsch der Email Kommunikation wurde angenommen, aber dann nicht ausgeführt (bis auf das Kündigungsschreiben am 19 Mai)

4 - Kunde waren wir bzw ich Jahrzehnte. 

5 - Neben Miete für den Router bis Ende Juni (habe ich bezahlt) soll ich auch den Router bezahlen.

Letzteres ist aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, da ich die Information der 7 Tage Frist am Kündigungsdatum 7 Mai weder mündlich noch schriftlich erhielt. Am 19 ten Mai beanstandete auch niemand die überzogene Frist und Ende Mai auch nicht.

 

Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.

 

Inzwischen habe ich in den Foren gelesen das die Telekom sehr wohl einigende Lösungen / Kompromisse finden kann wenn die Frist überschritten wurde und sogar nach einem Monat noch mal eine Aufforderung macht. 

 

Ich überschritt die Frist um 5 natürliche Tage und das weil mir keine ausreichende Information gegeben wurde.

 

Ich würde gern wissen wie sie entscheiden würden und schicke Ihnen gern alle Unterlagen zu 

 

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  • vor 6 Jahren

    Die Kündigungsfrist eines Routers beträgt sechs Werktage.
    Sprich ab dem Datum an dem Du kündigst läuft der Mietvertrag noch 6 Werktage.

    Da würde es ja irgendwie passen, dass der Router am 7. Tag bei der Telekom sein sollte.

    Nur mal so quergedacht.

     

    Hoffentlich hast Du noch die Sendungsnummer des Routers (vermutlich in der E-Mail mit dem Rücksendeetikett drin)

     

    Du solltest am besten Deine Telekom Kundennummer des damaligen Anschlusses im Forenprofil eintragen (findest Du auf der Rechnung) sowie eine aktuell funktionierende Rückrufnummer - nimm den Link in meiner Fußzeile.

    (Gut wäre es auch, wenn Du hier in einer Antwort noch schreiben würdest, in welcher Zeitzone Du Dich befindest / zu welcher mitteleuropäischen Zeit man Dich anrufen kann)

    3

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Lieben Dank für den Tipp und Link werde ich machen.

    Der Punkt ist, das ich bei der telefonischen Kündigung am  7 Mai nicht über die 7 Tage Frist informiert wurde und die Kündigungskopie erst am 19 Mai erhielt. 

    Die Adresse wurde nicht geändert und die Bitte um Kontakt und Korrespondenz über Email nicht eingehalten. Sollte beides für Agenten nicht möglich / machbar sein wurde ich darüber auch nicht informiert.

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Nein, nicht akzeptiert und nicht gelöst wollte das Häkchen gelost wegnehmen und habe es damit leider aktiviert

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    "ent"löst

    Bitte überprüfe, ob die Daten im Profil gespeichert wurden, es gibt bisweilen Probleme, sodass man das u.U. wiederholen muss.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    muckermeier

    Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.

     

    Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.

    muckermeier

     

    Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.


    Zum Rest wurde ja schon geschrieben.


    Wieso solltest du den zurück erhalten?

    Der Schadenersatz ist kein Kaufpreis.

     

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  • vor 6 Jahren

    @muckermeier 

    Es macht keinen Sinn, weitere Threads zum Thema zu eröffnen.

    Wenn Dir die Angelegenheit mittlerweile so auf den Nägeln brennt, dann solltest Du Dich ausschließlich über Hotline oder Chat an die Telekom wenden. Hier im Kunden-helfen-Kundenforum schauen Teamies je nach sonstigen Tätigkeiten und Aufgaben rein - aber am Wochenende eher weniger.

     

    muckermeier

    Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.

    Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.

    muckermeier

    Nebenbei habe ich den Router nie zurück erhalten.


    Auf diese Bemerkund (die Du in den beiden anderen Threads ja auch noch einmal gebracht hast) hat zwar @der_Lutz  schon korrekt geantwortet - aber sicherheitshalber:

     

    Du hast Eigentum von der Telekom gemietet. Du bist nie Eigentümer geworden und deshalb gibt es nach Beendigung des Mietvertrages auch keinerlei Grund für die Telekom, Dir den Router wieder zu schicken. "Schadenersatz" ist nicht ein anderes Wort für "Kaufpreis eines Gebrauchtgeräts" - das verwechseln manche.

    4

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Vielleicht mal das Hauptthema lesen und beantworten.

    Muss ich eine Router bezahen, den ich zu spät abgeschickt habe weil ich am Tage der telefonischen Kündigung nicht über die Rückgabefrist informiert wurde? Und die Kündigungskopie von besagtem Telefonat bekam ich auch erst 5 Tage nach der Frist. 

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @muckermeier 

    Schadenersatz bedeutet nicht Kauf. Es steht dir natürlich frei den Nachweis zu erbringen dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

     

    Zur Rücksendung die Modalitäten waren dir mit Vertragsabschluss bekannt, das steht alles in den Unterlagen zum Endgeräteservicevertrag.

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    ja klar, finde ich toll das sich jeder alles immer genau merken kann, so bei jedem Vertrag und vorallem immer alles bei der Hand hat zum nachlesen. Im Router Mietvertrag stand nichts von einer 7 Tage Frist in der Kündigung schon, nur wie gesagt die bekam nach verstreichen der Frist ........ da braucht man dann eigentlich gar nicht bei der telekom anrufen....

    nur wozu wird mir angeboten per telefon zu kündigen wenn ich sage das ich ca 2 wochen später schicken kann, da

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @muckermeier,

    danke für Ihren Beitrag.

    Die Mindestvertragslaufzeit für das Mietgerät beträgt 12 Monate ab Bereitstellungstermin des Gerätes. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung bis zum Kündigungstermin.

    Eine Kündigung vor dem Ende der Mindestvertragslaufzeit verursacht die Berechnung eines Schadensersatzes.

    Sollte die Rücksendung eines Geräts nach der Kündigung nicht bei uns eintreffen wird der Restwert erhoben.

    Natürlich überprüfe ich für Sie gerne den Fall. Wie @muc80337_2 bereits erklärte benötige ich dazu Ihre Kundendaten im Profil. Schreiben Sie mir hier anschließend eine Nachricht wenn meine Hilfe gewünscht ist.

    Gruß Sonja K.

    14

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo @muckermeier,

    in jeder Bestätigung zu einem Mietgerät steht folgender Passus: "Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 6 Werktage (Mo-Fr.)". Klar hätte man dies an der Hotline noch erwähnen können, aber nicht müssen - dafür ist die schriftliche Auftragsbestätigung da. Es tut mir leid, dass es gelaufen ist, wie es gelaufen ist, aber hier kann ich leider nichts tun.

    Viele Grüße
    Nicole G.

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Hallo Nicole

    Klar was kann man von einer AG und Callcentersystem auch anderes erwarten... Wenn ich mich recht erinnere hatte mein Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten. Von einem Kunden wird allerdings erwartet das er alles parat hat, sich an alles erinnert und der Hotline misstraut. Wenn die Hotline nur informieren sollte aber nicht muss und wie in meinem Fall einen Irtum / Vertragsbruch induziert weil die Agenten sogar sagen das geht was dann doch nicht geht... und Angaben nicht ausführen worum man sie bittet dann sollte das Kommuniziert werden und zwar gleich bei der Ansage wenn man die Hotline anruft. Wir weisen Sie daruf hin das unsere Agenten nicht verpflichtet sind sie genau zu informieren etc. etc. Meine Adresse wurde auch nicht geändert etc. Es gibt in diesem Forum Fälle die das Gerät weit später abgeschickt haben als ich und wo die Telekom kulant war. Ergo schein ja ein gewisser Handlungsspielraum zu bestehen. Die Gespräche müssen ja gespeichert werden.

    Wenn ich diese Auseinandersetzung nicht mit einem System sondern mit einem GmbH Chef mit Handlungsbefugnis ausgestattetem Angestellten führen würde wäre der Fall schon längst vom Tisch oder gar nicht erst entstanden.

    Es ist aus meiner Sicht ein Armutzeugnis eine Firma wenn sie in einem Fall wie meinem nur auf das Kleingedruckte verweisen kann und für das Informations-Versäumnis von 3 Agenten sprich des eigenen Systems nicht zu sagen hat und vorallem nichts zu handeln. 

    Werde den Fall woanders vorstellen. 

     

     

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren


    @muckermeier  schrieb:

    Klar was kann man von einer AG und Callcentersystem auch anderes erwarten...
    ...

    Wenn ich diese Auseinandersetzung nicht mit einem System sondern mit einem GmbH Chef mit Handlungsbefugnis ausgestattetem Angestellten führen würde wäre der Fall schon längst vom Tisch oder gar nicht erst entstanden.


    Dein Vertragspartner ist keine AG sondern eine GmbH. Hilft aber nichts.

     

    Dass es ein "Informationsversäumnis" gab ist Deine Meinung. Keine juristisch gesicherte Tatsache.

    Ich gehe mal davon aus, dass es sowieso nur nett war, dass die Telekom nicht auf die diesbezüglichen AGB bestanden hat, dass sie die Kündigung mündlich entgegengenommen hat wo gem. AGB ziemlich sicher zumindest die Textform erforderlich war.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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