Gelöst
Inklusivnutzer wiederherstellen
vor 5 Jahren
Hallo Telekom-Team,
mein Master-Nutzer hat die Mailadresse gelöscht und seine Mailadresse zu Freemail übertragen.
Ich bin der Inklusivnutzer und kann nun nicht mehr auf meine E-Mailadresse und Mails zugreifen.
Gibt es die Möglichkeit, meine Mailadresse wieder freizugeben und auf die E-Mails zuzugreifen ?
Herzlichen Dank für eure Hilfe !
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vor einem Jahr
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Hallo und willkommen in der Community, @jago91 ,
dazu heißt es ganz eindeutig:
https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-adresse-nach-kuendigung-nutzen-inklusivnutzer
Zur Freigabe der E-Mailadresse können Sie es mit dem hier verlinkten Formular versuchen:
https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/wann-kann-der-kundenservice-eine-e-mail-adresse-uebertragen
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Det Vertragsinhaber hat die von dir eingeforderte Info ja bekommen!
Antwort
von
vor 5 Jahren
hier muss die Telekom (mich als Inklusivnutzer) doch auch vorab darüber Informieren....
hier muss die Telekom (mich als Inklusivnutzer) doch auch vorab darüber Informieren....
Vertragspartner und somit alleiniger Ansprechpartner ist der Hauptnutzer.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Du standest ja nie in einer Vertragsbeziehung mit der Telekom bezüglich des Inklusivnutzers/Postfachs.
Die Telekom informiert nur den Vertragsinhaber.
Klar ist das doof für Dich - hinsichtlich der Inhalte ist es sogar so, dass die Telekom Dich da ggf. auf den AGB-Passus verweisen würde/könnte, wonach Du für eine Sicherung der Daten sorgen musst.
Selbst wenn die Telekom Dir die Adresse frühzeitig dieser Tage freischalten sollte - die Inhalte sind trotzdem weg.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
es wurde ja schon von unseren Usern geschrieben: Mit Erreichen des Kündigungstermins werden Inklusivnutzer gekündigt und deren gesamter Postfachinhalt unwiderruflich gelöscht. Die E-Mail Adresse befindet sich anschließend in der sog. Sperrfrist. Eine vorzeitiges Freigeben ist leider nicht möglich, tut mir leid. In der Kündigungsbestätigung, die ja an den Vertragsinhaber gegangen ist, wird darauf explizit hingewiesen.
Liebe Grüße
Nicole G.
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Uneingeloggter Nutzer
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