2 Internetverträge bei Zusammenzug

vor 2 Jahren

Hey, hoffentlich könnt Ihr mir hier helfen.

 

Ich habe von Telekom eine 250k Internet-Leitung. 
Da ich mit meiner Frau zusammenziehe, sie aber selber einen einen schlechteren Vertrag hat bei 1&1, würde ich gerne ihren Vertrag kündigen lassen. 

In einem Forum habe ich das dazu gefunden:

„dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird“ 

Ist das so richtig und ich kann ohne Probleme ihren Vetrag kündigen? 

Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend 

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  • vor 2 Jahren

    @jonas.schuster  schrieb:
    „dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird“ 

    Nope. 

    Das TKG besagt, dass du ein Recht hast deinen Tarif mitzunehmen und die Telekom den 1:1 bereitstellen muss - wenn du das wünscht. Geht das nicht, hast du eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.

     

    Was für ein Vertrag da über 1&1 schon besteht, spielt keine Rolle. 

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  • vor 2 Jahren

    jonas.schuster

    Hey, hoffentlich könnt Ihr mir hier helfen. Ich habe von Telekom eine 250k Internet-Leitung. Da ich mit meiner Frau zusammenziehe, sie aber selber einen einen schlechteren Vertrag hat bei 1&1, würde ich gerne ihren Vertrag kündigen lassen. In einem Forum habe ich das dazu gefunden: „dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird“ Ist das so richtig und ich kann ohne Probleme ihren Vetrag kündigen? Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend

    Hey, hoffentlich könnt Ihr mir hier helfen.

     

    Ich habe von Telekom eine 250k Internet-Leitung. 
    Da ich mit meiner Frau zusammenziehe, sie aber selber einen einen schlechteren Vertrag hat bei 1&1, würde ich gerne ihren Vertrag kündigen lassen. 

    In einem Forum habe ich das dazu gefunden:

    „dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird“ 

    Ist das so richtig und ich kann ohne Probleme ihren Vetrag kündigen? 

    Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend 

    jonas.schuster

    Hey, hoffentlich könnt Ihr mir hier helfen.

     

    Ich habe von Telekom eine 250k Internet-Leitung. 
    Da ich mit meiner Frau zusammenziehe, sie aber selber einen einen schlechteren Vertrag hat bei 1&1, würde ich gerne ihren Vertrag kündigen lassen. 

    In einem Forum habe ich das dazu gefunden:

    „dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird“ 

    Ist das so richtig und ich kann ohne Probleme ihren Vetrag kündigen? 

    Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend 


    wenn ihr beide Verträge bei der Telekom hättet wäre das eine Haushaltszusammenführung wo das gehen würde und damit kein Problem.

    Hier musst du einfach einen Umzug nach TKG stellen, nach Prüfung bekommst du deinen Anschluss umgezogen oder halt ein Sonderkündigungsrecht. 

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @jonas.schuster :

    Seit wann besteht der Anschluss deiner Frau bei bei 1u1 ?

    aktuell hast Du nach Ablauf der Mindestlaufzeit eine Monatliche Kündigung.

    Damit würde es ggf. Sinn machen den Tarif deiner Frau auf Telekom umzustellen.

     

    Kündigung durch die Telekom, damit die Telekom den Port übernehmen kann.

     

    Im Anschluss die Haushaltszusammenführung, machen.

     

     

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    WerWeißWas

    Damit würde es ggf. Sinn machen den Tarif deiner Frau auf Telekom umzustellen.

    Damit würde es ggf. Sinn machen den Tarif deiner Frau auf Telekom umzustellen.
    WerWeißWas
    Damit würde es ggf. Sinn machen den Tarif deiner Frau auf Telekom umzustellen.

    Wieso das denn? Wenn sie zusammenziehen, und sie aus der MVL raus ist einfach kündigen und fertig.

    Weiterhin schreibt er, dass er mit seiner Frau zusammen ziehen möchte. Wir wissen ja nicht mal, ob sie zu ihm in die Wohnung zieht, oder ob sie beide in eine neue Wohnung ziehen werden.

    Wenn sie den Vertrag bei 1 & 1 loswerden will muss sie sich ohnehin an 1 & 1 wenden.

    Wenn es ein Einzug in eine neue Wohnung ist, muss er ohnehin einen Umzug nach TKG beauftragen, ob es in der neuen Wohnung, falls es denn eine sein wird, seinen 250k Internetleitung mitnehmen kann ist auch ungewiss. Hier sind einfach zu viele Fragen offen, daher sind die meisten hier gegebenen Tips ohnehin nicht zutreffend.

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Guten Tag @jonas.schuster,

     

    herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community. 

    Wie ich sehe, hast du schon viele hilfreiche Antworten erhalten.

    Hast du bereits einen Umzug angemeldet?

    Bezüglich des 1&1 Tarifes sind uns die Hände gebunden, da muss 1&1 aktiv werden. 

     

    Liebe Grüße

    Nico Be. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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