2 Internetverträge bei Zusammenzug
vor 2 Jahren
Hey, hoffentlich könnt Ihr mir hier helfen.
Ich habe von Telekom eine 250k Internet-Leitung.
Da ich mit meiner Frau zusammenziehe, sie aber selber einen einen schlechteren Vertrag hat bei 1&1, würde ich gerne ihren Vertrag kündigen lassen.
In einem Forum habe ich das dazu gefunden:
„dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird“
Ist das so richtig und ich kann ohne Probleme ihren Vetrag kündigen?
Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend
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vor 4 Jahren
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vor 6 Jahren
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CyberSW
vor 2 Jahren
Nope.
Das TKG besagt, dass du ein Recht hast deinen Tarif mitzunehmen und die Telekom den 1:1 bereitstellen muss - wenn du das wünscht. Geht das nicht, hast du eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.
Was für ein Vertrag da über 1&1 schon besteht, spielt keine Rolle.
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*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
Hey, hoffentlich könnt Ihr mir hier helfen. Ich habe von Telekom eine 250k Internet-Leitung. Da ich mit meiner Frau zusammenziehe, sie aber selber einen einen schlechteren Vertrag hat bei 1&1, würde ich gerne ihren Vertrag kündigen lassen. In einem Forum habe ich das dazu gefunden: „dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird“ Ist das so richtig und ich kann ohne Probleme ihren Vetrag kündigen? Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend
Hey, hoffentlich könnt Ihr mir hier helfen.
Ich habe von Telekom eine 250k Internet-Leitung.
Da ich mit meiner Frau zusammenziehe, sie aber selber einen einen schlechteren Vertrag hat bei 1&1, würde ich gerne ihren Vertrag kündigen lassen.
In einem Forum habe ich das dazu gefunden:
„dass in derartigen Fällen der "höherwertige" Vertrag bestehen bleibt, und der andere Vertrag analog § 46 Abs. 8 TKG mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet wird“
Ist das so richtig und ich kann ohne Probleme ihren Vetrag kündigen?
Vielen herzlichen Dank und einen schönen Abend
wenn ihr beide Verträge bei der Telekom hättet wäre das eine Haushaltszusammenführung wo das gehen würde und damit kein Problem.
Hier musst du einfach einen Umzug nach TKG stellen, nach Prüfung bekommst du deinen Anschluss umgezogen oder halt ein Sonderkündigungsrecht.
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WerWeißWas
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
@jonas.schuster :
Seit wann besteht der Anschluss deiner Frau bei bei 1u1 ?
aktuell hast Du nach Ablauf der Mindestlaufzeit eine Monatliche Kündigung.
Damit würde es ggf. Sinn machen den Tarif deiner Frau auf Telekom umzustellen.
Kündigung durch die Telekom, damit die Telekom den Port übernehmen kann.
Im Anschluss die Haushaltszusammenführung, machen.
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holzher24
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
Damit würde es ggf. Sinn machen den Tarif deiner Frau auf Telekom umzustellen.
Wieso das denn? Wenn sie zusammenziehen, und sie aus der MVL raus ist einfach kündigen und fertig.
Weiterhin schreibt er, dass er mit seiner Frau zusammen ziehen möchte. Wir wissen ja nicht mal, ob sie zu ihm in die Wohnung zieht, oder ob sie beide in eine neue Wohnung ziehen werden.
Wenn sie den Vertrag bei 1 & 1 loswerden will muss sie sich ohnehin an 1 & 1 wenden.
Wenn es ein Einzug in eine neue Wohnung ist, muss er ohnehin einen Umzug nach TKG beauftragen, ob es in der neuen Wohnung, falls es denn eine sein wird, seinen 250k Internetleitung mitnehmen kann ist auch ungewiss. Hier sind einfach zu viele Fragen offen, daher sind die meisten hier gegebenen Tips ohnehin nicht zutreffend.
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Nico Be.
Telekom hilft Team
Antwort
von
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
Guten Tag @jonas.schuster,
herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.
Wie ich sehe, hast du schon viele hilfreiche Antworten erhalten.
Hast du bereits einen Umzug angemeldet?
Bezüglich des 1&1 Tarifes sind uns die Hände gebunden, da muss 1&1 aktiv werden.
Liebe Grüße
Nico Be.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
*Paz Vizsla*
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
jonas.schuster