Altvertrag wiederbekommen
vor 2 Tagen
am 15.04.2025 habe ich über Ihre Website einen Umzug meines bestehenden Telekom-Vertrags beantragt – ausdrücklich mit dem Hinweis, dass der bestehende Vertrag mit allen Konditionen und der bisherigen Laufzeit übernommen werden soll.
In meiner Rechnung vom April 2025 wird auch korrekt eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 14.05.2026 aufgeführt, was meinem ursprünglichen Vertrag entspricht.
Heute habe ich jedoch eine neue Rechnung erhalten, aus der hervorgeht, dass offenbar ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Dies ist nicht korrekt, da ich zu keinem Zeitpunkt telefonisch oder schriftlich einem neuen Vertrag zugestimmt habe. Hätte ich einen neuen Vertrag abschließen wollen, hätte ich dies direkt getan und mir dabei auch die Umzugskosten erspart.
Wie bekomme ich meinen Vertrag zurück ?
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vor 2 Tagen
War das auch wirklich ein Umzug nach TKG ?
Nur dann bleibt die MVLZ gleich, wie vorher.
0
vor 2 Tagen
@lina90 du hast doch zum Umzug eine Auftragsbestätigung erhalten, was steht denn in der drin.
Hattest du im Rahmen des Umzuges noch einmal Kontakt mit der Telekom?
0
vor 2 Tagen
über Ihre Website einen Umzug meines bestehenden Telekom-Vertrags beantragt
am 15.04.2025 habe ich über Ihre Website einen Umzug meines bestehenden Telekom-Vertrags beantragt – ausdrücklich mit dem Hinweis, dass der bestehende Vertrag mit allen Konditionen und der bisherigen Laufzeit übernommen werden soll.
In meiner Rechnung vom April 2025 wird auch korrekt eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 14.05.2026 aufgeführt, was meinem ursprünglichen Vertrag entspricht.
Heute habe ich jedoch eine neue Rechnung erhalten, aus der hervorgeht, dass offenbar ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Dies ist nicht korrekt, da ich zu keinem Zeitpunkt telefonisch oder schriftlich einem neuen Vertrag zugestimmt habe. Hätte ich einen neuen Vertrag abschließen wollen, hätte ich dies direkt getan und mir dabei auch die Umzugskosten erspart.
Wie bekomme ich meinen Vertrag zurück ?
ausdrücklich mit dem Hinweis
am 15.04.2025 habe ich über Ihre Website einen Umzug meines bestehenden Telekom-Vertrags beantragt – ausdrücklich mit dem Hinweis, dass der bestehende Vertrag mit allen Konditionen und der bisherigen Laufzeit übernommen werden soll.
In meiner Rechnung vom April 2025 wird auch korrekt eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 14.05.2026 aufgeführt, was meinem ursprünglichen Vertrag entspricht.
Heute habe ich jedoch eine neue Rechnung erhalten, aus der hervorgeht, dass offenbar ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Dies ist nicht korrekt, da ich zu keinem Zeitpunkt telefonisch oder schriftlich einem neuen Vertrag zugestimmt habe. Hätte ich einen neuen Vertrag abschließen wollen, hätte ich dies direkt getan und mir dabei auch die Umzugskosten erspart.
Wie bekomme ich meinen Vertrag zurück ?
wie soll das gehen ? du wählst während der Onlinebestellung den Vertrag aus den du bekommst.
0
vor 22 Stunden
Moin @lina90,
vielen Dank für deine Nachfrage, ich verstehe, dass es hier zu Unklarheiten kommen kann.
Ist die Tarifbezeichnung dieselbe geblieben? Generell ist es so, dass bei einem Umzug die Mindestvertragslaufzeit von vorne beginnt, da es sich hier um eine "Kündigung" am alten Standort und um eine "Bereitstellung" am neuen Standort handelt.
Viele Grüße
Lin
4
Antwort
von
vor 20 Stunden
Generell ist es so, dass bei einem Umzug die Mindestvertragslaufzeit von vorne beginnt, da es sich hier um eine "Kündigung" am alten Standort und um eine "Bereitstellung" am neuen Standort handelt.
Moin @lina90,
vielen Dank für deine Nachfrage, ich verstehe, dass es hier zu Unklarheiten kommen kann.
Ist die Tarifbezeichnung dieselbe geblieben? Generell ist es so, dass bei einem Umzug die Mindestvertragslaufzeit von vorne beginnt, da es sich hier um eine "Kündigung" am alten Standort und um eine "Bereitstellung" am neuen Standort handelt.
Viele Grüße
Lin
Auch bei Umzug nach TKG ?
Damit soll ja gerade gewährleistet werden, dass der alte Vertrag mit gleicher MVLZ weiterläuft.
Dafür muss der Umzug aber über die Hotline veranlasst werden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Beispiel, wie es bei mir war.
Ich bin Anfang Oktober 2022 umgezogen von PLZ 29410 nach 31515.
Meine älteste, noch vorhandene Rechnung ist von Januar 2023.
Auszug: "Vertragsbeginn: 20.10.21 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 19.10.23".
Also ist meine MVLZ eindeutig beim Umzug nach 31515 in 10/2022 bestehen geblieben.
Antwort
von
vor 20 Stunden
Damit soll ja gerade gewährleistet werden, dass der alte Vertrag mit gleicher MVLZ weiterläuft.
Generell ist es so, dass bei einem Umzug die Mindestvertragslaufzeit von vorne beginnt, da es sich hier um eine "Kündigung" am alten Standort und um eine "Bereitstellung" am neuen Standort handelt.
Moin @lina90,
vielen Dank für deine Nachfrage, ich verstehe, dass es hier zu Unklarheiten kommen kann.
Ist die Tarifbezeichnung dieselbe geblieben? Generell ist es so, dass bei einem Umzug die Mindestvertragslaufzeit von vorne beginnt, da es sich hier um eine "Kündigung" am alten Standort und um eine "Bereitstellung" am neuen Standort handelt.
Viele Grüße
Lin
Auch bei Umzug nach TKG ?
Damit soll ja gerade gewährleistet werden, dass der alte Vertrag mit gleicher MVLZ weiterläuft.
Dafür muss der Umzug aber über die Hotline veranlasst werden, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Beispiel, wie es bei mir war.
Ich bin Anfang Oktober 2022 umgezogen von PLZ 29410 nach 31515.
Meine älteste, noch vorhandene Rechnung ist von Januar 2023.
Auszug: "Vertragsbeginn: 20.10.21 - Aktuelles Ende der Mindestvertragslaufzeit: 19.10.23".
Also ist meine MVLZ eindeutig beim Umzug nach 31515 in 10/2022 bestehen geblieben.
Natürlich, genau so wie Du es beschreibst.
Hoffen wir mal dass @Lin J. oder jemand anders vom @Telekom-hilft-Team das nochmal erklärt und vor allem sichj mit dem Problem von @lina90 auseinandersetzt.
Antwort
von
vor 19 Stunden
Generell ist es so, dass bei einem Umzug die Mindestvertragslaufzeit von vorne beginnt, da es sich hier um eine "Kündigung" am alten Standort und um eine "Bereitstellung" am neuen Standort handelt.
Moin @lina90,
vielen Dank für deine Nachfrage, ich verstehe, dass es hier zu Unklarheiten kommen kann.
Ist die Tarifbezeichnung dieselbe geblieben? Generell ist es so, dass bei einem Umzug die Mindestvertragslaufzeit von vorne beginnt, da es sich hier um eine "Kündigung" am alten Standort und um eine "Bereitstellung" am neuen Standort handelt.
Viele Grüße
Lin
das ist so natürlich falsch und wäre gesetzeswidrig, generell und ganz ohne Diskussion
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