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Auf der Rechnung Fehlerbehebung Heimwerknetz Fehlen die Lohnkosten

vor 3 Monaten

Guten Tag,

ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€

Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

Wieso ist das nicht möglich?

Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.

Mfg

  

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vor 3 Monaten

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Gelöschter Nutzer

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      Gelöschter Nutzer

      akzeptiert von

      vor 3 Monaten

      Evaruppert

      Wieso ist das nicht möglich?

      Guten Tag,

      ich habe eine Rechnung über Fehlerbehebung im Heimwerknetz bekommen mit den bekannten PauschalBetrag 75,85€

      Ich will die Rechnung bei der Steuer einreichen und brauche eine Aufschlüsselung des Betrags in Lohnkosten, Anfahrtskosten etc. 

      Wieso ist das nicht möglich?

      Ich habe mich schon per Mail an die Telekom gewendet und bekomme wieder die gleiche Rechnung zugesandt.

      Mfg

        

      Evaruppert

      Wieso ist das nicht möglich?

      Weil es ein Pauschalbetrag ist, den Du doch komplett in einer Summe ansetzen kannst.

      Die tatsächlichen Kosten wären wahrscheinlich bedeutend höher.

      Hierbei sind allerdings nur die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten und Maschinenzeiten) abzugsfähig. Materialkosten können grundsätzlich nicht abgesetzt werden.“

      https://www.steuerkanzlei-friedrich.de/Steuererklaerung-Handwerkerrechnung.htm

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      von

      Gelöschter Nutzer

      vor 3 Monaten

      Als Ergänzung zur Antwort von @Gelöschter Nutzer 

      Die Fehlerbehebung Heimnetz sind nur Lohnkosten, also ohne ggf. erforderliches Material und ohne Anfahrt.

      Die Anfahrt wird je nach Fall separat berechnet. Das bedeutet, ist der Techniker sowiso beim Kunden, wird für die Fehlerbehebung Heimnetz keine extra Anfahrt berechnet, fährt er dagegen nur wg. der Fehlerbehebung Heimnetz zum Kunden, ist zusätzlich die Anfahrt zu bezahlen.

      Material dürfte klar sein, dass das nur berechnet wird, wenn es auch benötigt wurde.

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      von

      Gelöschter Nutzer

      vor 3 Monaten

      Ok, dann  schaue ich mal, ob das Finanzamt das auch so sieht. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

      Gelöschter Nutzer

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