Gelöst
Auftragsbestätigung stimmt nicht mit den vortraglichen Informationen/Vertragszusammenfassung überein
vor 2 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei einem über check24 (der Bonus in Höhe von 70,00€ wird hier "Telekom-Bonus" genannt) bestellten DSL-Vertrag wurde von Ihnen (der Telekom) auf den vorvertraglichen Informationen und der Vertragszusammenfassung eine "Routergutschrift" in gleicher Höhe vermerkt. Nachdem ich dann von der Wechselberaterin (die noch einmal bestätigt haben wollte, dass ein geeigneter Router vorhanden ist) angerufen wurde, kam per E-Mail prompt die "Auftragsbestätigung", nur dass dieses Mal die "Routergutschrift" nicht enthalten war.
Auf check24 ist der "Telekom-Bonus" im gesamten Bestellvorgang nicht an Bedingungen geknüpft. Gleiches gilt für die vorvertraglichen Informationen und die Vertragszusammenfassung. Und ich bin mir dessen bewusst, dass für Bestellungen, die online direkt bei der Telekom getätigt werden, eine Routergutschrift nur dann gewährt wird, falls auch ein Router gemietet wird. Dies ist allerdings für Bestellungen über diverse Vermittler nicht üblich, da die Telekom hier in den Tarifvergleichen preislich weiter vorne gerankt sein möchte.
Sie können sich vorstellen, dass ich verärgert darüber bin, dass hier wieder einmal ein Fehler unterlaufen ist. Nicht zuletzt hat man schon vor einigen Jahren, als ich schon einmal Telekom-Kunde war, vergessen eine Gutschrift gutzuschreiben.
Soweit ich weiß, ist es Ihnen nicht möglich eine zweite Auftragsbestätigung zu senden. Allerdings möchte ich eine Bestätigung darüber erhalten, dass dieser Bonus gewährt wird. Die Widerrufsfrist begann mit der Zusendung der Auftragsbestätigung (die Sie für rechtlich maßgeblich erachten) ab 22.02.2023 zu laufen. Daher wünsche ich mir eine einvernehmliche Lösung bis 07.03.2023.
User ohne die Befugnis eine offizielle Aussage hierzu zu tätigen dürfen sich gerne mit ihren Kommentaren zurückhalten.
Die Kundennummer finden sie im erweiterten Profil. Vielen Dank.
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vor 2 Jahren
Wieso sollte dir etwas geschenkt werden was kein Vertragsbestandteil ist?
Klär das mit Check24 wo du das Geld herbekommst - die versprechen dir mehr, also müssen se auch mehr liefern.
Bei der Telekom gilt die Auftragsbestätigung - gefällt dir nicht was da drin steht, kannst nur dein Widerrufsrecht nutzen.
User ohne die Befugnis eine offizielle Aussage hierzu zu tätigen dürfen sich gerne mit ihren Kommentaren zurückhalten.
Hast irgendwie das Konzept des Kunden zu Kundenforum nicht verstanden.
Willst du NUR mit dem Telekom Kundenservice war klären: www.telekom.de/kontakt/
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vor 2 Jahren
Grüße @RoflZuckowski
Nachdem ich dann von der Wechselberaterin (die noch einmal bestätigt haben wollte, dass ein geeigneter Router vorhanden ist) angerufen wurde, kam per E-Mail prompt die "Auftragsbestätigung", nur dass dieses Mal die "Routergutschrift" nicht enthalten war.
Weil es keine Onlinebuchung war, kann die Routergutschrift nicht enthalten sein.
Durch die Wechselberaterin, ist der Onlinevertrag nichtig geworden, da man über diese dann abgeschlossen hat.
Sie können sich vorstellen, dass ich verärgert darüber bin, dass hier wieder einmal ein Fehler unterlaufen ist.
Ja leider wohl dir, da du den Vertrag dann mit der Wechselberaterin gemacht hast.
Die Widerrufsfrist begann mit der Zusendung der Auftragsbestätigung (die Sie für rechtlich maßgeblich erachten) ab 22.02.2023 zu laufen.
Am besten in Anspruch nehmen und in den Widerruf gehen.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Weil es keine Onlinebuchung war, kann die Routergutschrift nicht enthalten sein.
Habe ich am Telefon beim Umstieg auf Gf aber auch bekommen, also nicht grundsätzlich auszuschließen
Antwort
von
vor 2 Jahren
Danke für die Ideen, so könnte ein Schuh daraus werden.
Zum Ablauf:
18.02.: Bestellung bei check24, Bestellbestätigung von check24
18.02.: 6 Minuten später: automatisierte Telekom Eingangsbestätigung (inkl. ohne Unterschrift gültigem Wechselauftrag) + diverse andere Dokumente wie Leistungsbeschreibung, 70€ Routergutschrift ist enthalten
20.02.: Telekom E-Mail: "Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail Adresse" - habe ich erledigt
20.02.: Telekom E-Mail mit den "Vorvertraglichen Informationen" inkl. Routergutschrift, Vertragszusammenfassung inkl. Routergeschrift (das sind Dokumente von der Telekom! Ohne rechtlich bindende Wirkung, ich weiß)
20.02.: Bitte um Erlaubnis zum "InfoService" - habe ich übrigens nie angenommen
20.02.: Telekom E-Mail (Auftragseingangsbestätigung): "Es fehlt noch Ihre Unterschrift beim Anbieterwechselauftrag. Dazu bekommen Sie später noch eine E-Mail." - Das kam mir ein wenig komisch vor, da der Wechselauftrag von check24 doch ohne Unterschrift gültig sein sollte.
20.02.: Telekom E-Mail mit DocuSign-Link zur Aufforderung zur Unterschrift des Wechselauftrags
20.02.: Bestätigung des alten Anbieters über den Wechseltermin
20.02.: Abends unterzeichne ich den DocuSign-Wechselauftrag (dies wäre ja notwendig laut E-Mail oben)
21.02.: Bestätigung des alten Anbieters über den Wechseltermin (ja, nochmal!)
22.02.: Anruf der Wechselberaterin (das war kein Verkaufsgespräch, sondern nur eine Frage, ob ich denn einen geeigneten Router habe)
22.02.: Telekom E-Mail (wenige Minuten nach Anruf) -> Auftragsbestätigung ohne Routergutschrift
Im Nachhinein vermute ich, dass hier die Wechselberaterin nochmal einen Wechselauftrag rausgeschickt hat und so der Online-Auftrag überschrieben wurde. Die Provision lockt wohl.
@Karin Kr. : ich glaube daher nicht, dass check24 hier einen Fehler gemacht hat, sondern dass die Wechselberaterin eigene Motive hatte und das zu verantworten hat. Es ist außerdem üblich, dass die Routergutschrift über check24 ohne Routergutschrift gewährt wird. Die Weiterleitung der check24 Bestellung bis zur Auftragseingangsbestätigung von der Telekom! (6 Minuten später) ist doch ein automatisierter Prozess. Wie wenn das seit Jahren nicht aufgefallen wäre ....
Es wäre wirklich schön, wenn man das ohne Widerruf klären und den alten Auftrag wieder in Kraft setzen könnte, falls dieser überschrieben wurde. Das kann denke ich nur die Telekom. Die Antwort von check24 kann ich mir vorstellen: "Dass die Telekom das zu fixen hätte"
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Wenn es Diskrepanzen zwischen den vorvertraglichen Infos und der Auftragsbestätigung gibt, dann solltest Du den Auftrag widerrufen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Guten Morgen @RoflZuckowski,
herzlich Willkommen in der Community.
Leider sind wir hier tatsächlich die falschen Ansprechpartner, denn wenn der Vertrag über Check24 gemacht wurde, sind diese auch der Ansprechpartner für Dich. Auch wenn hier ein Telekom Vertrag abgeschlossen wurde.
Bei uns ist es tatsächlich eine reine Router Gutschrift. Sprich, wenn ein Router vorhanden ist, dann gibt es auch diese Gutschrift nicht. Wenn darüber aber in dem Angebot nicht aufgeklärt wurde, bitte einmal Check24 fragen, wie man das klären kann.
Liebe Grüße
Karin Kr.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Ihr schreibt hier von VVL . Wenn das stimmen sollte, dann passen Begriffe, wie Wechselauftrag, Wechselberaterin etc., nicht zum Kontext.🤔 Hier geht es um einen Anbieterwechsel.
Edit: Vergesst es! Ich habe mich verguckt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
@KabelDigifreak: Die anderen hatten auch von VVI (vvi) gesprochen, den vorvertraglichen Informationen als PDF Dokument. Nicht von einer VVL
Antwort
von
vor 2 Jahren
Oh Gott! Stimmt. @RoflZuckowski Knick in der Optik, bei mir!😧
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Uneingeloggter Nutzer
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von