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ausfall des netzes durch kabelbruch
3 years ago
wie kann es sein das wir vom 6.9.2022 bis 6.10.2022 kein netz hatten ein kabelbruch im bürgersteig gemeldet am 10.09.2022
ich meine mir steht ein schadenersatz zu nach TKMoG 2021
- am 3. und 4. Tag: 5 €, alternativ 10% der monatlichen Tarifgebühr
- ab dem 5. Tag: 10 €, alternativ 20 % der monatlichen Tarifgebühr
- ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice
- wir sind ja nur privatkunde
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4 years ago
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3 years ago
@Gerd1904
Willkommen in der Community!
Richtig, Schadensersatz für die Ausfallzeiten regelt das TKG .
Dies ist auch für die Telekom bindend.
Lese ich richtig, dass Sie schon Kontakt zum Service hatten?
Ich würde hier auf einen Teamie warten, der kann Ihnen sicher helfen.
Da Ihr Profil ausgefüllt ist, haben Sie einfach ein wenig Geduld, bis sie vom @Telekom-hilft Team kontaktiert werden.
Dieses Problem lässt sich sicher aus der Welt schaffen.🙂
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3 years ago
wie kann es sein das wir vom 6.9.2022 bis 6.10.2022 kein netz hatten ein kabelbruch
Erkläre doch mal den Sinn der Frage.
Die Antwort gibst du doch schon dabei: "Kabelbruch"
ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice
Du befindest dich hier in einem Kunden helfen Kunden Forum.
Da wird es keine Stellungnahme geben.
Dir kann höchstens das Team helfen.
Heute am Sonntag kann es aber schon mal dauern, bis sich jemand meldet.
Da gibt es nur die nötigste Besetzung.
Vorrangig werden wichtige Fälle behandelt. (z.B. aktuelle Ausfälle).
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3 years ago
Hallo @Gerd1904
ich meine mir steht ein schadenersatz zu nach TKMoG 2021
Aber nicht im Mobilfunk.
Denn diesen Bereich haben sie gewählt.
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3 years ago
Habe es mal nach Festnetz geschoben.
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3 years ago
ich hatte festnetz ausgewählt
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3 years ago
ich hatte festnetz ausgewählt
@Gerd1904
Nein. Zuerst Mobilfunk.
@HAMAPA hat deinen Thread nun zum Festnetz verschoben
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3 years ago
@Gerd1904
Ohne genaue Kenntnisse wo die Störung genau lag, wer oder wie sie verursacht wurde - und vor allem, WANN die Störung gemeldet wurde kann man die Frage nicht beantworten.
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3 years ago
wir haben am 10.09.2022 die störung gemeldet dachten das gibt wieder und kabel bürgersteig verrrottet
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3 years ago
@Gerd1904
Immer noch fehlen die ganzen anderen Angaben.
Es gibt ja Einschränkungen unter welchen Umständen Schadensersatz fällig wird und die sind hier nicht erörtert worden.
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3 years ago
@Gerd1904
Hattest Du selbst eine Störung gemeldet?Ich frage deshalb, weil einige Leute davon ausgehen, aha, mein Anschluss geht nicht, Störung ist ja bereits bekannt, da muss ich nichts weiter machen. Der Schadenserstaz steht einem nur zu wenn man selbst eine Störung gemeldet hat.Frage hat sich erledigt, in der Zeit in der ich geschrieben habe hatte @Gerd1904 schon geschrieben:
wir haben am 10.09.2022 die störung gemeldet dachten das gibt wieder und kabel bürgersteig verrrottet
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3 years ago
ich bitte umstellungnahme warum mir diese nicht zusteht nach aussage des kundenservice
Vielleicht hat der Kundenservice auch nur Mist erzählt.
Störungsmeldung: 10.09.
Störungsbeseitigung: 06.10.
======================
27 Tage Ausfall abzgl. 97% Verfügbarkeit = 16 Tage Erstattungsanspruch.
Mal gucken was das Team dazu sagt. 😄
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3 years ago
Abhängig von der Ursache: ja.
Das ist ja hier schon gut und ausführlich erklärt worden.
(wir hatten damals auch keine Anspruch, weil LKW über die Jahre den Bürgersteig kaputtgefahren hatten, nur so als Beispiel)
Das @Telekom-hilft-Team liest hier jeden Beitrag und wird sich zu deiner Frage melden, etwas Geduld bitte.
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3 years ago
Vielen vielen Dank für die Erklärung. (Obwohl ich das lieber von einem CG gelesen hätte)
ich hätte es dir schon noch geschrieben, aber ich habe gerade 800 höhenmeter Bergwandern hinter mir und konnte daher nicht früher posten.
Es steht doch aber auch im Gesetz, das die 5/10 € pro Tag vollständigem Ausfall anfallen - respektive der Prozentsatz falls er höher ist.
Bei meinem alten Magenta Giga wären es also je 12 € für
tsg 3 und 4 und dann 24¥ ab Tag 5 bis x
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3 years ago
Hier antwortet die BNetzA eindeutig: Ersatzlösung (per LTE ) = keine Entschädigung, nur noch Minderung (weil z.B. weiterhin kein Festnetz).
Die BNetzA interpretiert hier lediglich das Gesetz. Interessant wären Urteile.
Ich spinne mal:
DSL sei ausgefallen, LTE nicht möglich. Aber der netzintegrierte Anrufbeantworter klappt noch, ebenfalls sind Rufumleitungen noch möglich. Wenn man den "kompletten Dienstausfall" so eng definiert, dass dabei nur ein Ausfall aller vertraglichen Leistungsbestandteile zu verstehen ist, dann reicht am Ende das einmal jährlich kostenlos verschickte Kundenjournal, um zu rechtfertigen, es sei ja gar nicht alles ausgefallen.
Hier im Forum habe ich noch keine Entschädigungsvereinbarungen lesen können, da war immer der Mantel des Schweigens drüber.
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3 years ago
hatten ein kabelbruch im bürgersteig gemeldet am 10.09.2022
Du meldest doch keinen Kabelbruch im Bürgersteig sondern höchstens eine Störung!
Wie sind die Umstände des Kabelbruchs, war da möglicherweise ein Bagger im Spiel? Dann gilt das wohl als "höhere Gewalt" - und Du musst Dir woanders Schadenersatz zu holen probieren, beim Verursacher.
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3 years ago
@Gerd1904
aus dem TKG §58 Entstörung:
Unter "höhere Gewalt" fallen einige Dinge, die man auf den ersten Blick nicht einer "höheren Gewalt" zugeschrieben hätte.
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3 years ago
Stellt die Telekom ein MFG mitten auf eine Kreuzung und macht ein Schildchen "bitte nicht umfahren" drauf: Keine Höhere Gewalt, da Telekom nicht sorgfältig war.
Allein schon wegen der Zweideutigkeit des Worts "umfahren".
SCNR
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3 years ago
Guten Morgen @Gerd1904,
vielen Dank für den Beitrag und die Anregung einer kleinen Diskussion.
Was genau im TKG festgelegt ist, wurde hier schon ausreichend erläutert, das werde ich nicht wiederholen.
Es besteht noch ein Zusatz, wenn eine Ersatzleitung in Anspruch genommen wurde:
"Nur bei einem vollständigen Ausfall der TK-Dienstleistung erhält der Kunde eine Entschädigung. Wurde dem Kunden eine Ersatzleistung in Form eines Schnellstartpakets zur Verfügung gestellt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Für restliche Ansprüche erstellen Sie wie bisher eine Erstattung."
Allgemein kann ich sagen: Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen. Der Störungszeitraum wurde erstattet und entsprechend auf dem Buchungskonto gutgeschrieben.
Somit sehe ich hier kein ToDo für weiteren Ansprüche.
Ich hoffe, die Verbindung besteht nun ohne Makel. Sollte noch etwas sein, dann geben Sie mir bitte Bescheid.
Einen stressfreien Start in den Tag wünsche ich allen.
Gruß Jacqueline G.
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3 years ago
Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen.
@Gerd1904 Hast Du uns einfach angelogen oder alternativ stimmt das nicht, was @Jacqueline G. geschrieben hat?
wir hatten kein internet
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3 years ago
Guten Morgen @Gerd1904,
vielen Dank für den Beitrag und die Anregung einer kleinen Diskussion.
Was genau im TKG festgelegt ist, wurde hier schon ausreichend erläutert, das werde ich nicht wiederholen.
Es besteht noch ein Zusatz, wenn eine Ersatzleitung in Anspruch genommen wurde:
"Nur bei einem vollständigen Ausfall der TK-Dienstleistung erhält der Kunde eine Entschädigung. Wurde dem Kunden eine Ersatzleistung in Form eines Schnellstartpakets zur Verfügung gestellt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Für restliche Ansprüche erstellen Sie wie bisher eine Erstattung."
Allgemein kann ich sagen: Hier in diesem Fall wurde eine Ersatzleistung in Anspruch genommen. Der Störungszeitraum wurde erstattet und entsprechend auf dem Buchungskonto gutgeschrieben.
Somit sehe ich hier kein ToDo für weiteren Ansprüche.
Ich hoffe, die Verbindung besteht nun ohne Makel. Sollte noch etwas sein, dann geben Sie mir bitte Bescheid.
Einen stressfreien Start in den Tag wünsche ich allen.
Gruß Jacqueline G.
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