Gelöst
Ausserordentliche Kündigung
vor 6 Jahren
Hallo Service-Team!
Eine Bekannte hat mich gebeten, ihr bei der Lösung des Problems zu helfen:
Ihr Mann ist vor zwei Jahren verstorben. Er war Vertragspartner der Telekom.
Sie hat im Dezember 2018 einen Anbieterwechselauftrag zu einem regionalen Anbieter gestellt.
Die TK hat den Wechseltermin zum regulären Vertragsende im Juni 2019 bestätigt.
Inzwischen hat die Kundin erfahren, dass eine außerordentliche Kündigung wegen Todesfall möglich ist.
Um den Anbieterwechsel schneller möglich zu machen, erfolgte die Kündigung per Online-Formular "Außerordentliche Kündigung wegen Todesfall" vor zwei Wochen. Bisher erhielt sie von der TK weder eine Kündigungsbestätigung noch Informationen zum Bearbeitungsstand. Die Kundendaten sende ich Ihnen gern zu.
MfG Uwe
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vor 6 Jahren
Dann wird gekündigt und der Anschluss abgeschaltet.
Ein Anbieterwechsel mit Beibehaltung der Rufnummer ist dann nicht mehr möglich.
Ist das so gewollt?
3
Antwort
von
vor 6 Jahren
Wenn die Bekannte den Vertrag übernommen hat, ist eine Kündigung wegen des Todesfalls nicht mehr möglich.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Der Vertrag lief ohne Übernahme einfach weiter weiter!
Antwort
von
vor 6 Jahren
Ich bitte die Telekom-Spezies vom TK-hilft-Team um Hilfe!
Die erforderlichen Daten sende ich auf Anfrage gern zu.
Gruß Uwe
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 6 Jahren
schön, dass du dich in unserer Community gemeldet hast.
Lass uns am besten telefonieren und dann verschaffe ich mir einen Überblick. Wann kann ich dich dazu morgen telefonisch erreichen?
Liebe Grüße, Steffi B.
14
Antwort
von
vor 6 Jahren
ist jetzt alles Ok, du/ihr braucht nichts mehr machen, der Anbieterwechsel bleibt bestehen.
Liebe Grüße, Steffi B.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo Steffi,
jetzt ist alles okay!
Danke für den Top-Service!
Herzlich Grüße nach Kiel
Uwe
Antwort
von
vor 6 Jahren
klasse, dass alles läuft. Immer wieder, sehr gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel D.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
ist jetzt alles Ok, du/ihr braucht nichts mehr machen, der Anbieterwechsel bleibt bestehen.
Liebe Grüße, Steffi B.
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vor 3 Jahren
Hallo Ich muss meinen Zweitwohnsitz wegen ernsten gesundheitlichen Gründen aufgeben, und meinen Vertrag vor Ablauf der des Vertragsende kündigen. Ist dieses möglich?
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
Guten Morgen @Maniac1960 vielen Dank für den Beitrag.
Es tut mir Leid, dass Du gesundheitliche Einschränkungen hast und nun den Zweitwohnsitz aufgeben musst. Um das mal klipp und klar zu sagen, bei einem Zweitwohnsitz gibt es keine Sonderkündigung und der Vertrag muss bis zum Laufzeitende eingehalten werden. Auch im neuen TKG (Telekommunikationsgesetz) wurde dies nicht geändert.
Ob sich ggf. eine andere Lösung finden lässt, kann und möchte ich pauschal nicht sagen, aber gerne ein unverbindliches Telefonat anbieten. Wann könnten wir uns hierzu einmal telefonisch melden? Am besten immer ein Zeitfenster angeben, da wir nicht immer gewährleisten können eine Punktlandung zu erzielen.
Grüße Anne W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von