Austausch eines defekten Mietgerätes - Mietvertrag
5 years ago
Seit 2015 habe ich einen Hybridanschluss inkl. Mietrouter (Speedport Hybrid). Dieser wurde im Mai 2020 das zweite Mal ausgetauscht aufgrund eines Defektes. Beim ersten Austausch (2017) gab es keine Probleme und keine Veränderung an der vertraglichen Konstellation. Die Absicht bei der Nutzung eines Mietgerätes ist die entgeltliche Nutzung inkl. Service und Support. Dabei bleibt die Telekom Eigentümer des Gerätes und ist eben auch für die technische Wartung zuständig und bei Defekt muss es eben ausgetauscht werden. Dies sollte eine Leistung aus dem bestehenden Mietvertrag sein. Wird ein defektes Gerät im Rahmen des Mietverhältnisses ausgetauscht, kann dies nicht automatisch zur Beendigung des bestehenden Mietvertrages und zu einem neuen Vertrag führen mit einer von vorne beginnenden Mindestlaufzeit. Insbesondere dann nicht, wenn keiner der Vertragspartner eine Kündigung ausgesprochen hat. Macht die Telekom aber so und führt im Ergebnis dazu, dass bei Vertragsbeendigung der Mietvertrag vorzeitig gekündigt wird und somit Schadensersatzansprüche seitens der Telekom erhoben werden. (Die Rücksendung des defekten Gerätes wird dabei wohl als Kündigung gesehen, die bestätigt wird. Das sehe ich nicht so.)
Ich habe seit Austausch mehrfach mit der Telekom über diese Situation gesprochen da absehbar war, dass der Vertrag im Oktober endet. Telefonisch bekommt man dann Zusagen, aber niemals etwas Schriftliches. Jetzt hab ich das wieder angesprochen, da ich Online die Rücksendung nicht veranlassen kann ohne Schadensersatzansprüche zu akzeptieren. Erheblich problematisch ist, dass der Kundenservice das Anliegen inhaltlich weder versteht noch rechtlich bewerten kann. Das der Prozess nicht anders abgebildet werden kann, ist wohl eher eine suboptimale Antwort. Tut mir dann auch Leid, dass ich nur einmal am Jahresende überweise, mein Prozess ist halt auch so 😄
Wie erhalte ich denn nun eine Kündigungsbestätigung für das Mietgerät, so dass dieser Vertrag nach 5 Jahren ohne Schadensersatzansprüche endet? Oder ist die Telekom der Meinung über solche Taschenspielertricks eine neue vertragliche, rechtssichere Situation für das Mietgerät geschaffen zu haben um noch ein paar Monate abzukassieren? Wohl angemerkt, es wurde ein defektes Mietgerät ausgetauscht. Der Austausch erfolgte 5 Monate vor Vertagsende. Die Mindestlaufzeit bei Neuabschluss beträgt 12 Monate.
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