Solved
Bauherren Service Gutschrift Hausanschluss bei Umzug
1 year ago
Hallo,
leider konnte mir bisher telefonisch niemand weiterhelfen.
Bei mir liegt ein relativ ähnlicher Fall zu diesem hier vor: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/300-Gutschrift-Bauherren-Service-Umzug-MagentaZuhause-M/m-p/5443644#M1767939
Ende 2020 hatte ich die Bereitstellung eines Hausanschlusses beantragt. Dieser wurde im April 2021 fertiggestellt. Da der Hausanschluss in einer frühen Phase des Baus (genauer: Umbau) erstellt wurde, war zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, dass der tatsächliche Umzug des bestehenden Festnetz-Anschlusses erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen würde. Auf telefonische Nachfrage beim Bauherren Service wurde mir mitgeteilt, dass dies kein Problem darstelle und ich mich lediglich telefonisch melden und den Umzug über den BHS beauftragen müsse, dann würde ich die damals gültige Gutschrift i.H.v. 300 € erhalten.
Im Dezember letzten Jahres meldete ich mich beim BHS, um den Umzug zu beauftragen und die versprochene Gutschrift sicherzustellen. Dort wurde die Existenz einer solchen Gutschrift pauschal abgestritten. Bei einem weiteren Telefonat vergangene Woche erhielt ich die Auskunft, dass die Gutschrift i.H.v. 300 € zum damaligen Zeitpunkt tatsächlich für mich gültig gewesen wäre und ich diese auch bekäme, wenn im Vorgang ein entsprechender Vermerk über die damalige telefonische Aussage enthalten wäre. Da dies nicht der Fall sei, wären dem BHS die Hände gebunden und ich müsste mich an den regulären Kundenservice für eine interne Prüfung wenden. Dieser bestritt wiederum vollständig, dass die Gutschrift überhaupt möglich wäre.
- Das Objekt war zu jedem Zeitpunkt zur Eigennutzung bestimmt.
- Seit Herstellung des Hausanschlusses bestand weder durch mich noch durch andere Personen ein Vertrag an diesem Anschluss.
- Die Absicht, den bestehenden Vertrag mit Fertigstellung des Bauvorhabens umzuziehen wurde gegenüber des BHS kommuniziert und ich erhielt, wie geschildert, die telefonische Aussage, dass die Gutschrift auch zu einem späteren Zeitpunkt kein Problem darstelle.
- Darauf, was Mitarbeiter intern im Vorgang vermerken / vermerkt haben, habe ich keinen Einfluss und ich wurde zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass für eine spätere Gutschrift ein Vermerk erforderlich ist, den ich explizit einfordern muss.
Aus meiner Sicht habe ich alle Voraussetzungen zum Erhalt der damals gültigen Gutschrift erfüllt. Dass mir diese entgegen der damaligen telefonischen Aussage nun auf Grundlage von, aus meiner Sicht, internen Versäumnissen verweigert wird und bei jedem Telefonat absolut widersprüchliche Aussagen getroffen werden, ist leider alles andere als zufriedenstellend...
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir weiterhelfen, über welchen Kontakt ich in diesem Fall zu einer Lösung komme?
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6 months ago
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1 year ago
Grüße @LBIng
Hier gibt es keinen Support mehr für den Bauherrenservice.
Es wird nur weitergeleitet.
Daher wende dich an diesen direkt.
https://www.telekom.de/hilfe/bauherren?samChecked=true
Wir sind für Sie da:
Mo-Fr 8-20 Uhr
Sa von 8-16 Uhr
0800 33 01903
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1 year ago
@→Mataimaki←
Vielen Dank, aber das hilft mir leider nicht.
Aussage des BHS ist, dass mir dieser aufgrund des fehlenden Vermerks nicht weiterhelfen kann und ich mich an den Kundenservice wenden solle. Man hätte nicht die Möglichkeiten diese Gutschrift zu erstellen, das müsse ggf. im Rahmen einer internen Prüfung des Vorgangs erfolgen, die ich über den Kundenservice einfordern muss. Über das Kontaktformular bzw. auch telefonisch werde ich dann nur wieder an den BHS verwiesen. Eine Endlosschleife, die so nicht zu einer Lösung führt...
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1 year ago
Es wird dann keine Lösung geben, die du hören willst.
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1 year ago
@LBIng Tja, was bei Beauftragung möglich wäre an Gutschriften ist immer tagesaktuell und wird nicht jahrelange mitgezogen. Momentan ist es einfach so das es nur noch einen BHS Bonuns von 180 € gibt wenn man einen Tarif mit TV abschließt.
Kann ja heute auch keine Preisabsprache beim Metzger von vor 5 Jahren anfordern.
DIe Tarif und Bonusgestaltung der Telekom ändert sich laufend. Wenn du damals nicht einen Tarif abgeschlossen hast kannst halt 4 Jahre später nicht die damaligen Sonderkonditionen einfordern.
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1 year ago
In oben referenziertem Fall war es ja offensichtlich schon möglich. Zitat: "Es zählt das Eingangsdatum der Beauftragung"
Das bestätigt auch die Aussage des letzten BHS Mitarbeiters mit der Einschränkung, dass er das in diesem Fall ohne Veranlassung über den Kundenservice nicht buchen kann. Hier wurde mir ebenfalls bestätigt, dass solche Fälle und deren positiver Ausgang bekannt sind.
Die pauschale Aussage, man könne sich nicht auf 5 Jahre alte Verträge berufen, halte ich für unsinnig. Dafür müsste der Vertrag einer Befristung / Laufzeit oder sonstigen Einschränkungen unterliegen.
Der Vertrag kam unter den damals gültigen Angebots-Bedingungen zustande und der Bedarf wurde kommuniziert. Die Aussage des Mitarbeiters suggerierte, dass trotz ungewissem Bedarfszeitpunkt eine Inanspruchnahme des zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Angebots zu einem nicht näher bestimmten Zeitpunkt kein Problem darstelle. Dass sich nun erst herausstellt, dass dafür mindestens ein Vermerk (auf dessen Existenz ich keinerlei Einfluss habe) idealerweise sogar ein Vorvertrag (dessen Möglichkeit mir nicht angeboten wurde) notwendig gewesen wäre, scheint mir eine zumindest fragwürdige und ggf. (juristisch) angreifbare Argumentation...
@Andrea B. Sie konnten im oben verlinkten Fall eine Lösung herbeiführen. Sehen Sie ggf. eine Möglichkeit eine Prüfung herbeizuführen oder gibt es im Vergleich zur Referenz ausschließende Faktoren, die mir bisher noch nicht genannt wurden?
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1 year ago
Hey @LBIng, 👋
vielen Dank für deinen Beitrag. Ich habe unsere Ansprechpartner vom Bauherrenservice informiert, damit sie den Sachverhalt prüfen können. Bitte stelle sicher, dass du in den nächsten Tagen auf der hinterlegten Rückrufnummer erreichbar bist, damit die Kollegen mit dir in Kontakt treten können. 🙌
Viele Grüße
Jonas W.
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1 year ago
Hey @LBIng, 👋 vielen Dank für deinen Beitrag. Ich habe unsere Ansprechpartner vom Bauherrenservice informiert, damit sie den Sachverhalt prüfen können. Bitte stelle sicher, dass du in den nächsten Tagen auf der hinterlegten Rückrufnummer erreichbar bist, damit die Kollegen mit dir in Kontakt treten können. 🙌 Viele Grüße Jonas W.
Hey @LBIng, 👋
vielen Dank für deinen Beitrag. Ich habe unsere Ansprechpartner vom Bauherrenservice informiert, damit sie den Sachverhalt prüfen können. Bitte stelle sicher, dass du in den nächsten Tagen auf der hinterlegten Rückrufnummer erreichbar bist, damit die Kollegen mit dir in Kontakt treten können. 🙌
Viele Grüße
Jonas W.
Na ich bin gespannt ob eine AKZ von vor 4 Jahren noch aktiviert werden kann. Halte mich mal auf dem Laufenden.
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1 year ago
@LBIng Es zählt das Datum wann du eine Produktbuchung ausgelöst hast, nicht wann der Bauauftrag gestellt wurde. Das sind zwei total unabhänginge Sachen. Bauauftrag = Rechnung durch die Technik. Produktauftrag = Rechnung Gutschrift durch den Kundenservice.
Du hättest damals einen Auftrag einstellen lassen müssen via Bedarfsanzeige, aber das die vier, 5 Jahre auf Halde liegt habe ich auch noch nie gehört.
Es gibt den ehemaligen Bonus halt nicht mehr. Einfach mal damit abfinden. Jedes große Doppelglasfenster kostet mehr als der der Hausanschluss der Telekom und nun wird hier um drölf Euro fuffzich gescherbelt. Also wirklich.
Nimm die 180 Euro mit oder lasse es.
PS: Du hast doch auch sicher eine eine Eingangsbestätigung deines Interesses erhalten? Oder? Da sollte ja alles vermerkt sein. Wenn nicht..... ja, dann nix Bonus aus der Vergangenheit.
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Accepted Solution
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1 year ago
Hey @LBIng, 👋
vielen Dank für deinen Beitrag. Ich habe unsere Ansprechpartner vom Bauherrenservice informiert, damit sie den Sachverhalt prüfen können. Bitte stelle sicher, dass du in den nächsten Tagen auf der hinterlegten Rückrufnummer erreichbar bist, damit die Kollegen mit dir in Kontakt treten können. 🙌
Viele Grüße
Jonas W.
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1 year ago
Hallo @Jonas W.
vielen Dank für deine Unterstützung!
Nach einem sehr netten Gespräch mit der Kollegin aus dem Kundenservice konnte unter Berücksichtigung der beidseitigen Argumente eine einvernehmliche Lösung im Rahmen einer internen Regelung gefunden werden.
Viele Grüße
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