Gelöst
Bauherrenservice - Gutschrift nicht vollständig erhalten
vor 6 Jahren
Hallo,
nachdem wir im Jahr 2017 über den Bauherrenservice unseren Hausanschluss bekommen haben, wurde uns eine Gutschrift in Höhe von 400 EUR vertraglich zugesichert. Wir haben dann den entsprechenden Magenta Tarif abgeschlossen und auch eine Weile keine Rechnungen erhalten, da ja alles von der Gutschrift abgebucht wurde. Nun haben wir erstmals eine Aufstellung aller Abbuchungen seit Vertragsbeginn bekommen und mussten feststellen, dass uns die Gutschrift nicht in voller Höhe gutgeschrieben wurde. Auf Anfrage über den Kundenservice habe ich die Rückmeldung bekommen, dass die Beschwerdefrist bereits überschritten wäre und daher nichts machbar ist. Ich kann das Geschäftsverhalten hier leider nicht verstehen. Meiner Ansicht nach ist es kein kundenorientiertes Verhalten einen in der Auftragsbestätigung festgelegten Betrag nicht in voller Höhe gutzuschreiben. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Danke und viele Grüße!
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vor 6 Jahren
. . . . wurde uns eine Gutschrift in Höhe von 400 EUR vertraglich zugesichert. . . . . und mussten feststellen, dass uns die Gutschrift nicht in voller Höhe gutgeschrieben wurde.
. . . . und mussten feststellen, dass uns die Gutschrift nicht in voller Höhe gutgeschrieben wurde.
Wieviel wurde denn gutgeschrieben ?
Ungefähr 336,= EUR ?
Dann ist alles in Ordnung.
Denn dazu kommen noch die 19 % Mehrwertsteuer von Ungefähr 64,= EUR, also in Summe 400,= EUR.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Nein, es wurden lediglich 294,03 Euro gutgeschrieben... Wir haben also eine Differenz von mehr als 100 Euro.
Aus welchem Grund sollte es bei der Gutschrift zu einem Abzug der Mehrwertsteuer kommen?
Danke und viele Grüße,
Nicole
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 6 Jahren
Sie haben die volle Gutschrift in Höhe von 400,00€ brutto erhalten und zwar in der Rechnung vom 25.08.2017. Ich kann Ihnen gerne ein Doppel dieser Rechnung zusenden, wenn gewünscht.
Viele Grüße
Nicole G.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo Nicole G.,
Danke für den Hinweis, das war leider auf der Gesamtübersicht nicht zuerkennen.
Viele Grüße,
Nicole
Antwort
von
vor 6 Jahren
Viele Grüße
Nicole G.
Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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