Gelöst
Beginn der Widerrufsfrist
vor 4 Jahren
Hallo,
wie verhält es sich mit der Widerrufsfrist unter folgenden Gegebenheiten:
Lieferung eines Routers am Tag eines Technikertermins (30.04.). Techniker legt Anschluss des vorherigen Vertragspartners lahm, der allerdings noch benötigt wird. Demnach Rückbau der vorgenommenen Arbeiten. Neuer Technikertermin voraussichtlich am 29.05. mit Inbetriebnahme der gelieferten Hardware.
Bitte um verbindliche Nennung des Ablaufdatums der Widerrufsfrist durch Telekom Team. Meiner Denkweise entsprechend müsste diese dem 29.05. plus 14 Tagen entsprechen.
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Akzeptierte Lösung
muc80337_2
akzeptiert von
mynicksucks
vor 4 Jahren
Pi mal Daumen:
Widerrufsfrist für den Router: 30.4. plus 14 Tage (Beginn dann wohl am 1.5., aber das ist ein Feiertag)
Widerrufsfrist für den Festnetztarif: Datum des Zugangs der Auftragsbestätigung plus 14 Tage (Beginn dann wohl am Tag nach Zugang)
Das mit den Fristen ist immer ein wenig kompliziert, dann die genau loslaufen und wann die genau enden. Am besten/sicherheitshalber man bleibt einen Tag vor dem Ablauf weg, wenn man sie nutzen möchte.
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mynicksucks
Antwort
von
muc80337_2
vor 4 Jahren
Das sollten wir aber hier lassen
Ich ahne, was gemeint sein könnte. Ist mir aber auch egal.
Aber natürlich, da ich nicht im Kundendienst der Telekom arbeite kann und darf ich völlig frei von der Leber weg meine Meinung äußern.
Ich würde es begrüßen, wenn auch Mitarbeitende das tun dürften.
Um meine Frage mal selbst zu beantworten: Nach verwirrenden Aussagen der Hotline bezüglich des Fristbeginns und Buchung eines reduntanten Auftrags dürfte ich nach Ablauf der Frist lediglich auf eine großzügige Geste hoffen.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
Akzeptierte Lösung
mynicksucks
akzeptiert von
mynicksucks
vor 4 Jahren
Ich hab jetzt einfach pauschal alles widerrufen. Auf dem Papier endet die Frist vor Bereitstellung des Anschlusses. Kann ich nicht ernst nehmen.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
mynicksucks
Akzeptierte Lösung
muc80337_2
akzeptiert von
mynicksucks
vor 4 Jahren
Auf dem Papier endet die Frist vor Bereitstellung des Anschlusses.
Auf dem Papier endet die Frist vor Bereitstellung des Anschlusses.
Das passiert wohl nicht zu selten.
Man muss sich vor Augen führen worum es bei dem Widerruf überhaupt geht. Man soll bei online/telefonischer Beauftragung nicht schlechter gestellt sein als wenn man den Auftrag in einem Shop gibt (wo es kein Widerrufsrecht gibt).
Manche verstehen das Widerrufsrecht bei einem Dienstleistungsvertrag als ein "ich kann 14 Tage testen ob mir das mit DSL taugt" - aber darum geht es nicht.
Du hast nur eine erweiterte Bedenkzeit nach online/telefonischer Beauftragung.
(Im Mobilfunk läuft es aber tatsächlich sehr häufig darauf raus, dass man ein paar Tage den Vertrag "probieren" kann - einfach weil die Bereitstellung im Mobilfunk sehr kurzfristig erfolgen kann, da muss die Telekom nicht erst prüfen ob Resourcen frei sind und wann der Techniker ausrücken kann.
Es kann sein, dass die Telekom auf den Widerruf des Festnetzvertrages einfach gar nicht reagiert, wenn er zu spät kam.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2