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Bei Retourenscheinanforderung Postleitzahl der Lieferadresse?

2 years ago

Bei der Retourenscheinanforderung wird man nach der Postleitzahl der Lieferadresse gefragt. Hiermit ist doch wohl nicht die PLZ der Lieferadresse (also der Telekomstelle) sondern meine PLZ gemeint. Aber das ist doch nicht die Lieferadresse. Oder?

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      2 years ago

      Hallo @sdm1,

       

      sdm1

      Bei der Retourenscheinanforderung wird man nach der Postleitzahl der Lieferadresse gefragt. Hiermit ist doch wohl nicht die PLZ der Lieferadresse (also der Telekomstelle) sondern meine PLZ gemeint. Aber das ist doch nicht die Lieferadresse. Oder?

      Bei der Retourenscheinanforderung wird man nach der Postleitzahl der Lieferadresse gefragt. Hiermit ist doch wohl nicht die PLZ der Lieferadresse (also der Telekomstelle) sondern meine PLZ gemeint. Aber das ist doch nicht die Lieferadresse. Oder?

      sdm1

      Bei der Retourenscheinanforderung wird man nach der Postleitzahl der Lieferadresse gefragt. Hiermit ist doch wohl nicht die PLZ der Lieferadresse (also der Telekomstelle) sondern meine PLZ gemeint. Aber das ist doch nicht die Lieferadresse. Oder?


      es ist die PLZ der Lieferanschrift gemeint, an der das Gerät damals geschickt worden ist, diese kann ggf. abweichen. Fröhlich

       

      VG

      Peuki

      0

    • 2 years ago

      Hallo @sdm1 

       

      Ja deine PLZ. Die, wo auch dein Gerät geliefert wurde

       

      3

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      2 years ago

      Marcel2605

      Ja deine PLZ. Die, wo auch dein Gerät geliefert wurde

      Ja deine PLZ. Die, wo auch dein Gerät geliefert wurde
      Marcel2605
      Ja deine PLZ. Die, wo auch dein Gerät geliefert wurde

      Unklar @Marcel2605 

      Entweder wurde das Gerät nach Hause geliefert, oder gilt die PLZ der "Telekomstelle" wir @sdm1  ja anfragt.

      Siehe  @Peuki s Antwort. 

      Answer

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      2 years ago

      Evtl. sollte es dann doch besser anstelle "PLZ der Lieferadresse" heißen: "PLZ der Kundenadresse bei Lieferung" heißen.

      Answer

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      2 years ago

      sdm1

      Evtl. sollte es dann doch besser anstelle "PLZ der Lieferadresse" heißen: "PLZ der Kundenadresse bei Lieferung" heißen.

      Evtl. sollte es dann doch besser anstelle "PLZ der Lieferadresse" heißen: "PLZ der Kundenadresse bei Lieferung" heißen.

      sdm1

      Evtl. sollte es dann doch besser anstelle "PLZ der Lieferadresse" heißen: "PLZ der Kundenadresse bei Lieferung" heißen.


      Das ganze Verfahren, die "PLZ bei Lieferung" als Ordnungsmerkmal für die  Rücksendung bei Vertragsende zu nutzen, ist schon mehr als Grenzwertig.

       

      Darum ist die Telekom ja auch nicht in der Lage, ein gemietetes Gerät so in das Kundencenter einzubinden, dass man dann über das Kundencenter die Retoure veranlassen kann.

      Mietgeräte werden zwar korrekt im Kundencenter angezeigt, folgt man aber von hier aus dem Rückgabelink, landet man wieder bei der Abfrage der PLZ.

      Halt Telekom-Umstandskrämerei.

       

       

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