Gelöst

Berechnung von Schadenersatz

vor 7 Monaten

Hallo,

die Telekom berechnet für die Kündigung des Speedport Smart eine Strafgebühr v. € 32,73.

Das verstehe ich nicht. Das Altgerät wurde zurückgesendet, der neue Vertrag im Shop umgeswitched und der neue Router kam ein paar Tage später mit der Post. Der alte Router war nicht mehr funktionsfähig und musste deshalb ersetzt werden. Entsprechend ist er auch über die Mindestvertragslaufzeit gelaufen, was aber dann im Widerspruch zur Telekom Aussage steht:

 

„Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz.
Die Summe von 32,73 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden“

 

Vielleicht kann jemand helfen.

 

Vielen Dank.

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    • vor 7 Monaten

      Mart334

      Vielleicht kann jemand helfen.

      Vielleicht kann jemand helfen.
      Mart334
      Vielleicht kann jemand helfen.

      Hallo @Mart334 

       

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    • vor 7 Monaten

      Mart334

      Das Altgerät wurde zurückgesendet

      Das Altgerät wurde zurückgesendet
      Mart334
      Das Altgerät wurde zurückgesendet

      Mit dem Rücksendeetikett des neuen Geräts? Falls ja, dann wurde das möglicherweise so verbucht, dass das Neugerät zurückgegeben wurde.

      0

    • vor 7 Monaten

      Nein, soweit ich weiß, habe ich über den Link „Sie möchten Altgeräte zurückgeben? Hier Rücksendeetikett erstellen“, das Etikett ausgedruckt und den alten Router entsprechend zur Post gebracht. 

      Aber es hätte doch auffallen müssen, wenn auf dem Lieferschein das neue Gerät steht, aber ein altes im Paket liegt. Haben jetzt den Speedport Smart 4.

      0

    • vor 7 Monaten

      War nun die Mindestmietzeit schon rum oder nicht?

      Die Geräte haben 12 Monate Mindestmietzeit - kündigst du die vorzeitig löst du diese Strafe aus. 

       

      Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht. 

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      CyberSW

      War nun die Mindestmietzeit schon rum oder nicht? Die Geräte haben 12 Monate Mindestmietzeit - kündigst du die vorzeitig löst du diese Strafe aus. Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht.

      War nun die Mindestmietzeit schon rum oder nicht?

      Die Geräte haben 12 Monate Mindestmietzeit - kündigst du die vorzeitig löst du diese Strafe aus. 

       

      Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht. 

      CyberSW

      War nun die Mindestmietzeit schon rum oder nicht?

      Die Geräte haben 12 Monate Mindestmietzeit - kündigst du die vorzeitig löst du diese Strafe aus. 

       

      Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht. 


      @CyberSW 

      Außerdem sieht es ja so aus , das er an Stelle eines Defekt Austausches für Mietgeräte das Mietgerät gekündigt hat . Aber Du hast Recht so richtig kann man das aus seiner Darstellung nicht raus lesen .

       

      Gruß Ralf

       

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      @CyberSW 

       

      CyberSW

      Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht.

      Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht. 
      CyberSW
      Aus deiner Darstellung ergibt sich das nicht. 

       

       

      Mart334

      Entsprechend ist er auch über die Mindestvertragslaufzeit gelaufen, was aber dann im Widerspruch zur Telekom Aussage steht: „Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz. Die Summe von 32,73 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden“

      Entsprechend ist er auch über die Mindestvertragslaufzeit gelaufen, was aber dann im Widerspruch zur Telekom Aussage steht:

       

      „Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz.
      Die Summe von 32,73 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden“

      Mart334

      Entsprechend ist er auch über die Mindestvertragslaufzeit gelaufen, was aber dann im Widerspruch zur Telekom Aussage steht:

       

      „Wir berechnen für die Restlaufzeit einen Schadenersatz.
      Die Summe von 32,73 Euro wird fällig, weil Sie den Vertrag vor Ende der Mindestvertragslaufzeit beenden“


       

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    • vor 7 Monaten

      Glaube ich auch @Ralfguet so erklärt sich die Forderung.

       

      • Mindestmietzeit nicht abgelaufen.
      • Gerät defekt.
      • Statt Austausch über den technischen Service wurde der Mietvertrag vorzeitig gekündigt und das Gerät zurückgeschickt.
      • Und als Austausch gabs ein neues Mietgerät in nem neuen Mietvertrag.

       

      Durch die Vorzeitige Kündigung gibts dann auch den Schadensersatz. 

      So sollte das nicht ablaufen - gibt halt den Weg über den Austausch des Defekt Geräts. 

       

      @Marcel2605 was soll dein Post? 😄 

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      CyberSW

      @Marcel2605 was soll dein Post?

      @Marcel2605 was soll dein Post? :grinsendes_Gesicht_mit_lächelnden_Augen: 
      CyberSW
      @Marcel2605 was soll dein Post? :grinsendes_Gesicht_mit_lächelnden_Augen: 

      @CyberSW 

       

      alles gut 😅

       

      Das von mir informierte Team wir es klären 😉

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      Vielen Dank @Cyber SW.

      Die ganze Abwicklung lief vor Ort über den Telekom Shop mit dem Mitarbeiter. Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt. 

      3

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      @Mart334  schrieb:

      Vielen Dank @Cyber SW.

      Die ganze Abwicklung lief vor Ort über den Telekom Shop mit dem Mitarbeiter. Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt. 

      @Mart334 

       

      Du schreibst doch, dass die MVLZ um wäre, dann hätte sowieso kein Schadenersatz berechnet werden dürfen.

      Das Team klärt das gerne mit dir

       

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Mart334

      Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt.

      Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt. 
      Mart334
      Das man nicht hätte kündigen dürfen, sondern nur einen Austausch hätte vornehmen müssen, war mir nicht bekannt. 

      Das ist nicht dein Fehler ... der Shop sollte das wissen.

      Aber wie hier schon gesagt wurde, sowas zieht der Kundenservice idR. wieder glatt. 

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Hey @MartMart334,

       

      lass uns gerne einmal gemeinsam drüber schauen.

       

      ich habe gerade leider nur die Mailbox erwischt.😕

       

      Wann darf ich es erneut versuchen?

       

      Halte zudem gerne die letzten sechs Ziffern deiner IBAN und deine Kundennummer bereit für die Legitimation.

       

      Liebe Grüße

       

      Emre 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      @Emre T. 

       

      Ein Mietgerät, die MagentaTV One (2. Generation), welche 12 Monate 0,00 €/Monat kostet (13.11.2023 - 13.11.2024) und vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zurückgeschickt und gekündigt wurde, berechnet man in der Kündigungsbestätigung vom 22.10.2024 mit 12,10 € Schadenersatz.

       

      Ich frage mich wie das gehen kann?

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Berti15

      Ein Mietgerät, die MagentaTV One (2. Generation), welche 12 Monate 0,00 €/Monat kostet (13.11.2023 - 13.11.2024) und vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zurückgeschickt und gekündigt wurde, berechnet man in der Kündigungsbestätigung vom 22.10.2024 mit 12,10 € Schadenersatz. Ich frage mich wie das gehen kann?

      Ein Mietgerät, die MagentaTV One (2. Generation), welche 12 Monate 0,00 €/Monat kostet (13.11.2023 - 13.11.2024) und vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zurückgeschickt und gekündigt wurde, berechnet man in der Kündigungsbestätigung vom 22.10.2024 mit 12,10 € Schadenersatz.

       

      Ich frage mich wie das gehen kann?

      Berti15

      Ein Mietgerät, die MagentaTV One (2. Generation), welche 12 Monate 0,00 €/Monat kostet (13.11.2023 - 13.11.2024) und vor Ende der Mindestvertragslaufzeit zurückgeschickt und gekündigt wurde, berechnet man in der Kündigungsbestätigung vom 22.10.2024 mit 12,10 € Schadenersatz.

       

      Ich frage mich wie das gehen kann?


      Meines hat sich bereits geklärt, Gutschriftsbestätigung ist auch bereits da, und ist damit erledigt. Danke.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Monaten

      @Emre T. 

      Bitte meinen Sohn morgen ab 11:00 Uhr anrufen, die Nr. steht in meinem Profil.

       

      2

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten


      @Mart334  schrieb:

      @Emre T. 

      Bitte meinen Sohn morgen ab 11:00 Uhr anrufen, die Nr. steht in meinem Profil.

       


       

      @Mart334 

       

      Ich hoffe, dein Sohn ist auch Vertragsinhaber.

      Sonst musst du kurz dabei sein...

       

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Hi nochmal @Mart334,

       

      danke für deine Rückmeldung, ich werde mich morgen ab 11:00 Uhr unter der hinterlegten Nummer von deinem Sohn melden.🙂

       

      Wie @Marcel2605 richtig erwähnt hat, müsstest du am besten mit dabei sein, da du der Vertragsinhaber bist.

       

      Ich bin mir sicher, dass wir gemeinsam zu einer Lösung kommen.😉 

       

      Liebe Grüße


      Emre 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Monaten

      @Emre T. 

       

      Rückruf nicht mehr nötig, wurde soeben alles vom Kundendienst geklärt, danke..

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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