BESCHWERDE - Telekom unfähig Schäden zu beheben, welche durch die Telekom verursacht werden

5 days ago

Hallo,

in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.

Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.

Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.

Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.

Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.

Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?

Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.

Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?

Note

This post was escalated by Waage1969 at 14.05.2025 13:52

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    • 5 days ago

      Joshi84

      Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?

      Hallo,

      in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.

      Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.

      Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.

      Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.

      Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.

      Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?

      Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.

      Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?

      Joshi84
      Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?

      Dann mach das mal.

      Oder Profil mit Rückrufnummer befüllen + beste Erreichbarkeit und warten.

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    • 5 days ago

      Verstehe ich das richtig?
      Ihr habt im Haus 2 getrennte Glasfaserinstallationen?

      Einmal von der Telekom und einmal von der BBV

      Die Leitung der BBV wurde durch die Techniker der Telekom beschädigt und die BBV sagt dass das in deinem Verantwortungsbereich liegt.

      Dann wäre doch der erste Schritt dass du schnellstmöglich jemanden beauftragst der die Leitung wieder repariert und dann kann das ja sicherlich auf irgend einem Weg der Telekom als Schaden geltend gemacht werden.

      Ich kann mir nicht vorstellen dass die Telekom-Techniker die Infrastruktur eines anderen Anbieters reparieren, dir würden ja auch keine Wasserleitung reparieren wenn sie die versehentlich anbohren.

      Wie und wo dann der Schaden geltend gemacht werden kann das kann dir sicherlich ein Teamie oder ein andere Kunde mitteilen der sich damit bessere auskennt.

      0

    • 5 days ago

      @Joshi84 
      das können die Teamies für Dich hier aufnehmen und weitergeben, eine Rückrufnummer und Deine Adresse hast Du geschützt im Profil hinterlegt 💡

      Gruß
      Waage1969

      0

    • 5 days ago

      Joshi84

      Oder wie seht ihr das?

      Hallo,

      in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.

      Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.

      Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.

      Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.

      Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.

      Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?

      Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.

      Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?

      Joshi84
      Oder wie seht ihr das?

      Anders, ich würde es reparieren lassen und falls ein Schaden entstanden ist den dann via Schadenersatzformular melden.

      Dazu aber auch genau beziffern und belegen. 

      Joshi84

      offiziell eine Beschwerde

      Hallo,

      in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.

      Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.

      Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.

      Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.

      Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.

      Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?

      Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.

      Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?

      Joshi84
      offiziell eine Beschwerde

      per Post nach Bonn an die Telekom. Was hilft das weiter?

      Joshi84

      und Schadensmeldung an die Telekom versenden,

      Hallo,

      in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.

      Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.

      Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.

      Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.

      Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.

      Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?

      Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.

      Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?

      Joshi84
      und Schadensmeldung an die Telekom versenden,

      Genau das ist eine gute Frage, die Antwort kennst Du schon: "Störung ohne Kundenbezug".

      Kannst Du denn nun arbeiten (via Backup)?

      5

      Answer

      from

      5 days ago

      Hallo @Joshi84

       

      Herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.Schade, dass der Anlass für unser Kennenlernen nicht ganz so erfreulich ist.

       

      Ich helfe dir gern bei der Weiterleitung des entstandenen Schadens. 

       

      Leider hatte ich eben telefonisch kein Glück.

      Wann passt dir ein Telefonat besser?

       

      Liebe Grüße

      Claudia

      Answer

      from

      5 days ago

      Hallo Claudia,

      leider war der Anruf eben genau in den 2 Minuten, in welchen ich mal nicht dran gehen konnte. Ich bin immer erreichbar, daher kannst du es gerne noch einmal versuchen. Leider wird mir nur die 08003301000 als Nummer angezeigt, daher war ein Rückruf sinnfrei, da man mich wieder in der Hotline abgewiesen hat mit dem Hinweis "ohne eine Festnetznummer der Telekom kann man mir nicht helfen".

      Answer

      from

      5 days ago

      @Claudia Bö. 

      Joshi84

      Hallo Claudia, leider war der Anruf eben genau in den 2 Minuten, in welchen ich mal nicht dran gehen konnte. Ich bin immer erreichbar, daher kannst du es gerne noch einmal versuchen. Leider wird mir nur die 08003301000 als Nummer angezeigt, daher war ein Rückruf sinnfrei, da man mich wieder in der Hotline abgewiesen hat mit dem Hinweis "ohne eine Festnetznummer der Telekom kann man mir nicht helfen".

      Hallo Claudia,

      leider war der Anruf eben genau in den 2 Minuten, in welchen ich mal nicht dran gehen konnte. Ich bin immer erreichbar, daher kannst du es gerne noch einmal versuchen. Leider wird mir nur die 08003301000 als Nummer angezeigt, daher war ein Rückruf sinnfrei, da man mich wieder in der Hotline abgewiesen hat mit dem Hinweis "ohne eine Festnetznummer der Telekom kann man mir nicht helfen".

      Joshi84

      Hallo Claudia,

      leider war der Anruf eben genau in den 2 Minuten, in welchen ich mal nicht dran gehen konnte. Ich bin immer erreichbar, daher kannst du es gerne noch einmal versuchen. Leider wird mir nur die 08003301000 als Nummer angezeigt, daher war ein Rückruf sinnfrei, da man mich wieder in der Hotline abgewiesen hat mit dem Hinweis "ohne eine Festnetznummer der Telekom kann man mir nicht helfen".

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      Answer

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    • 5 days ago

      @Joshi84  Haben die Techniker das Kabel durchgebohrt, oder wie sieht der Schaden an deinem Kabel aus ?

      Hast du dein Kabel nicht so verlegt, dass es einfach ausgewechselt werden kann ?

      Selbst auswechseln, würde den vermeintlichen Verdienstausfall ja auch minimieren, danach wird die Versicherung sowieso fragen, was du dafür getan hast.

      24

      Answer

      from

      3 days ago

      muc80337_2

      Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.

      *Paz Vizsla*

      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      der_Lutz

      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      falk2010

      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      der_Lutz

      Leitungsnetz eines Mitbewerbers

      Anja N.

      wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

      @Joshi84,

       

      vielen Dank, dass du uns hier alle an deinem Gedankengang teilhaben lässt.

       

      Unabhängig davon, wie es schlussendlich verläuft, wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

       

      Gespannt warten wir auf deine Rückmeldung. 😀

       

      Viele Grüße

      Anja

      Anja N.
      wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

      @Anja N. in der Schadensmeldung ist auch korrekt vermerkt dass es sich um das Leitungsnetz eines Mitbewerbers handelt?

      der_Lutz
      Leitungsnetz eines Mitbewerbers

      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      falk2010
      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      der_Lutz
      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      *Paz Vizsla*
      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      Es gibt wohl Messgeräte, die "von außen" erkennen können... kam dieser Tage im Gespräch hoch, die Details kenne ich zwar nicht, aber wenn man die Faser ein wenig stresst, dann kommt ein wenig Licht raus, das sich detektieren lässt. 

      Ob so etwas in diesem Fall zum Einsatz kam/kommt weiß ich allerdings nicht.

      Was ich mich frage - wie hoch sind denn wohl die geschätzten Kosten für die Erneuerung der NE4 Leitung. Wenn das ein paar Euro fuffzig sind, dann würde ich das einfach reparieren lassen und nicht den eigenen Schaden (der offenbar durch Nicht-Nutzbarkeit des Internetzugangs entsteht) immer größer werden lassen. Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen. Da muss man doch entsprechend Vorsorge treffen - entweder einen weiteren Anschluss (z.B. der Telekom) oder eine Mobilfunklösung, die schnell einspringt.

      muc80337_2
      Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.

      Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2 . Steht das auch in den AGB von BBV, denn von den ist der gestörte Anschluss. Außerdem gehört der gestörte Netzabschnitt laut TE ihm und nicht dem Anschlußbetreiber BBV, also ist das in dem Fall aus  einer Sicht nicht zutreffend.

      Answer

      from

      3 days ago

      user_109dea

      Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2

      muc80337_2

      Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.

      *Paz Vizsla*

      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      der_Lutz

      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      falk2010

      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      der_Lutz

      Leitungsnetz eines Mitbewerbers

      Anja N.

      wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

      @Joshi84,

       

      vielen Dank, dass du uns hier alle an deinem Gedankengang teilhaben lässt.

       

      Unabhängig davon, wie es schlussendlich verläuft, wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

       

      Gespannt warten wir auf deine Rückmeldung. 😀

       

      Viele Grüße

      Anja

      Anja N.
      wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

      @Anja N. in der Schadensmeldung ist auch korrekt vermerkt dass es sich um das Leitungsnetz eines Mitbewerbers handelt?

      der_Lutz
      Leitungsnetz eines Mitbewerbers

      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      falk2010
      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      der_Lutz
      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      *Paz Vizsla*
      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      Es gibt wohl Messgeräte, die "von außen" erkennen können... kam dieser Tage im Gespräch hoch, die Details kenne ich zwar nicht, aber wenn man die Faser ein wenig stresst, dann kommt ein wenig Licht raus, das sich detektieren lässt. 

      Ob so etwas in diesem Fall zum Einsatz kam/kommt weiß ich allerdings nicht.

      Was ich mich frage - wie hoch sind denn wohl die geschätzten Kosten für die Erneuerung der NE4 Leitung. Wenn das ein paar Euro fuffzig sind, dann würde ich das einfach reparieren lassen und nicht den eigenen Schaden (der offenbar durch Nicht-Nutzbarkeit des Internetzugangs entsteht) immer größer werden lassen. Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen. Da muss man doch entsprechend Vorsorge treffen - entweder einen weiteren Anschluss (z.B. der Telekom) oder eine Mobilfunklösung, die schnell einspringt.

      muc80337_2
      Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.

      Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2 . Steht das auch in den AGB von BBV, denn von den ist der gestörte Anschluss. Außerdem gehört der gestörte Netzabschnitt laut TE ihm und nicht dem Anschlußbetreiber BBV, also ist das in dem Fall aus  einer Sicht nicht zutreffend.

      user_109dea
      Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2

      Nicht nur bei Telekom-Anschlüssen. Du hättest Dir selbst die Mühe machen können die BBV Regelungen nachzulesen und den Wert von dort hier posten können (vermutlich trifft für den TE eine vertragliche Verfügbarkeit von 98% zu). Mein grundsätzlicher Hinweis behält Bestand, es sind dann halt keine 11 Tage Totalausfall aufs Jahr sondern "nur" 7,3 Tage - volle Tage. Kann also auch sein, dass man als BBV Kunde an 21,9 Wochentagen von 9-17 Uhr von einem Ausfall betroffen ist - also einen vollen Kalendermonat von 9-17 Uhr nicht arbeiten kann.

      Wenn man einen Anschluss geschäftlich nutzt, dann ist es m.E. zwingend erforderlich, die Verfügbarkeit des Internetzugangs durch einen Zweitweg hochzuschrauben.

      Answer

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      3 days ago

      muc80337_2

      Du hättest Dir selbst die Mühe machen können die BBV Regelungen nachzulesen

      user_109dea

      Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2

      muc80337_2

      Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.

      *Paz Vizsla*

      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      der_Lutz

      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      falk2010

      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      der_Lutz

      Leitungsnetz eines Mitbewerbers

      Anja N.

      wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

      @Joshi84,

       

      vielen Dank, dass du uns hier alle an deinem Gedankengang teilhaben lässt.

       

      Unabhängig davon, wie es schlussendlich verläuft, wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

       

      Gespannt warten wir auf deine Rückmeldung. 😀

       

      Viele Grüße

      Anja

      Anja N.
      wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.

      @Anja N. in der Schadensmeldung ist auch korrekt vermerkt dass es sich um das Leitungsnetz eines Mitbewerbers handelt?

      der_Lutz
      Leitungsnetz eines Mitbewerbers

      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      falk2010
      So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.

      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      der_Lutz
      Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.

      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      *Paz Vizsla*
      Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)

      Es gibt wohl Messgeräte, die "von außen" erkennen können... kam dieser Tage im Gespräch hoch, die Details kenne ich zwar nicht, aber wenn man die Faser ein wenig stresst, dann kommt ein wenig Licht raus, das sich detektieren lässt. 

      Ob so etwas in diesem Fall zum Einsatz kam/kommt weiß ich allerdings nicht.

      Was ich mich frage - wie hoch sind denn wohl die geschätzten Kosten für die Erneuerung der NE4 Leitung. Wenn das ein paar Euro fuffzig sind, dann würde ich das einfach reparieren lassen und nicht den eigenen Schaden (der offenbar durch Nicht-Nutzbarkeit des Internetzugangs entsteht) immer größer werden lassen. Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen. Da muss man doch entsprechend Vorsorge treffen - entweder einen weiteren Anschluss (z.B. der Telekom) oder eine Mobilfunklösung, die schnell einspringt.

      muc80337_2
      Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.

      Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2 . Steht das auch in den AGB von BBV, denn von den ist der gestörte Anschluss. Außerdem gehört der gestörte Netzabschnitt laut TE ihm und nicht dem Anschlußbetreiber BBV, also ist das in dem Fall aus  einer Sicht nicht zutreffend.

      user_109dea
      Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2

      Nicht nur bei Telekom-Anschlüssen. Du hättest Dir selbst die Mühe machen können die BBV Regelungen nachzulesen und den Wert von dort hier posten können (vermutlich trifft für den TE eine vertragliche Verfügbarkeit von 98% zu). Mein grundsätzlicher Hinweis behält Bestand, es sind dann halt keine 11 Tage Totalausfall aufs Jahr sondern "nur" 7,3 Tage - volle Tage. Kann also auch sein, dass man als BBV Kunde an 21,9 Wochentagen von 9-17 Uhr von einem Ausfall betroffen ist - also einen vollen Kalendermonat von 9-17 Uhr nicht arbeiten kann.

      Wenn man einen Anschluss geschäftlich nutzt, dann ist es m.E. zwingend erforderlich, die Verfügbarkeit des Internetzugangs durch einen Zweitweg hochzuschrauben.

      muc80337_2
      Du hättest Dir selbst die Mühe machen können die BBV Regelungen nachzulesen

      Wozu? Ich bin es gewohnt, dass der, der die Info liefert, auch für die Quellenangabe sorgt. Ich weiß noch nicht mal, wer BBV ist. Vermutlich in einem Telekom Forum auch nicht notwendig @muc80337_2 ;-)

      Unlogged in user

      Answer

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    • 5 days ago

      @Joshi84 

      Ich würde bei meinem Anbieter eine Störung melden, denn der ist letztlich für die Entstörung zuständig.

      Und es wäre dann auch Sache deines Anbieters, den entstandenen Schaden beim Versursacher (Telekom) geltend zu machen.

      0

    • 2 days ago

      Hallo,


      das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.

      Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
      Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.

      Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.

      Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.

      Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:

      § 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),

      § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),

      § 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),

      § 249 BGB (Schadensersatz),

      § 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).


      Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
      Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).

      Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.

      An die Telekom (falls das jemand liest):
      Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
      Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?

      Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
      Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.

      4

      Answer

      from

      2 days ago

      milmj

      Hallo, das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:§ 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),§ 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),§ 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),§ 249 BGB (Schadensersatz),§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.An die Telekom (falls das jemand liest):Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.

      Hallo,


      das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.

      Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
      Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.

      Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.

      Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.

      Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:

      § 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),

      § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),

      § 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),

      § 249 BGB (Schadensersatz),

      § 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).


      Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
      Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).

      Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.

      An die Telekom (falls das jemand liest):
      Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
      Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?

      Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
      Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.

      milmj

      Hallo,


      das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.

      Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
      Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.

      Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.

      Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.

      Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:

      § 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),

      § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),

      § 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),

      § 249 BGB (Schadensersatz),

      § 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).


      Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
      Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).

      Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.

      An die Telekom (falls das jemand liest):
      Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
      Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?

      Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
      Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.

      Selten so viel Halbwissen, nein, Unsinn gelesen. 

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      1 day ago

      holzher24

      Selten so viel Halbwissen, nein, Unsinn gelesen. 

      milmj

      Hallo, das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:§ 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),§ 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),§ 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),§ 249 BGB (Schadensersatz),§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.An die Telekom (falls das jemand liest):Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.

      Hallo,


      das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.

      Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
      Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.

      Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.

      Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.

      Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:

      § 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),

      § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),

      § 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),

      § 249 BGB (Schadensersatz),

      § 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).


      Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
      Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).

      Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.

      An die Telekom (falls das jemand liest):
      Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
      Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?

      Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
      Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.

      milmj

      Hallo,


      das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.

      Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
      Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.

      Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.

      Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.

      Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:

      § 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),

      § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),

      § 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),

      § 249 BGB (Schadensersatz),

      § 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).


      Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
      Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).

      Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.

      An die Telekom (falls das jemand liest):
      Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
      Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?

      Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
      Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.

      Selten so viel Halbwissen, nein, Unsinn gelesen. 

      holzher24
      Selten so viel Halbwissen, nein, Unsinn gelesen. 

      Halbwissen wäre tatsächlich schon zuviel, vermutlich war es dem Schreiber dann selbst auch bewusst geworden und er hat sich deshalb direkt gelöscht 🤷‍♂️

      Mir wäre es jedenfalls auch peinlich wenn ich so etwas verzapft hätte. 

      Answer

      from

      21 hours ago

      milmj

      Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:

      Hallo,


      das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.

      Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
      Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.

      Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.

      Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.

      Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:

      § 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),

      § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),

      § 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),

      § 249 BGB (Schadensersatz),

      § 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).


      Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
      Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).

      Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.

      An die Telekom (falls das jemand liest):
      Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
      Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?

      Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
      Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.

      milmj
      Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:

      Ich fände es ggf. schlimmer offline zu sein als dass Paragraphen verletzt wurden.

      Ich finde es übrigens sehr gut zu sehen, dass es offenbar auch Menschen gibt, die nie einen Fehler machen, die vermutlich von Anfang an auch in der Schule wohl in jedem Fach eine glatte 1,0 abgeliefert haben. Bei denen ist es mir verständlich, dass die einfach nicht verstehen können, dass von der viel größeren Gruppe anderer Menschen gelegentlich mal ein Fehler gemacht wird.

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