BESCHWERDE - Telekom unfähig Schäden zu beheben, welche durch die Telekom verursacht werden
5 days ago
Hallo,
in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.
Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.
Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.
Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.
Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.
Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?
Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.
Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?
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5 days ago
Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?
Hallo,
in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.
Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.
Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.
Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.
Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.
Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?
Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.
Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?
Dann mach das mal.
Oder Profil mit Rückrufnummer befüllen + beste Erreichbarkeit und warten.
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5 days ago
Verstehe ich das richtig?
Ihr habt im Haus 2 getrennte Glasfaserinstallationen?
Einmal von der Telekom und einmal von der BBV
Die Leitung der BBV wurde durch die Techniker der Telekom beschädigt und die BBV sagt dass das in deinem Verantwortungsbereich liegt.
Dann wäre doch der erste Schritt dass du schnellstmöglich jemanden beauftragst der die Leitung wieder repariert und dann kann das ja sicherlich auf irgend einem Weg der Telekom als Schaden geltend gemacht werden.
Ich kann mir nicht vorstellen dass die Telekom-Techniker die Infrastruktur eines anderen Anbieters reparieren, dir würden ja auch keine Wasserleitung reparieren wenn sie die versehentlich anbohren.
Wie und wo dann der Schaden geltend gemacht werden kann das kann dir sicherlich ein Teamie oder ein andere Kunde mitteilen der sich damit bessere auskennt.
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5 days ago
@Joshi84
das können die Teamies für Dich hier aufnehmen und weitergeben, eine Rückrufnummer und Deine Adresse hast Du geschützt im Profil hinterlegt 💡
Gruß
Waage1969
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5 days ago
Oder wie seht ihr das?
Hallo,
in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.
Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.
Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.
Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.
Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.
Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?
Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.
Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?
Anders, ich würde es reparieren lassen und falls ein Schaden entstanden ist den dann via Schadenersatzformular melden.
Dazu aber auch genau beziffern und belegen.
offiziell eine Beschwerde
Hallo,
in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.
Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.
Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.
Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.
Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.
Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?
Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.
Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?
per Post nach Bonn an die Telekom. Was hilft das weiter?
und Schadensmeldung an die Telekom versenden,
Hallo,
in meinem Haus (ich bin Eigentümer) wurde für einen Mieter ein Telekomanschluss (Glasfaser vom APL zum ONT ) am Freitag 09.05.2025 durch 2 Telekomtechniker verlegt. Hierbei wurde meine Glasfaser zwischen APL und ONT beschädigt.
Ich bin kein Telekomkunde und bei meinem Anbieter (BBV) bin ich als Eigentümer für die Glasfaser zwischen APL und ONT zuständig.
Bei der Telekomhotline wurde mir zuerst gesagt, dass der Schaden aufgenommen wurde als "Schadensmeldung ohne Kundenbezug". Nach erneuten Anruf am Samstag, sagte man mir, dass es dies nicht gibt und die Aussage der Mitarbeiterin falsch sei und ich den Schaden per Telekom-Webseite melden soll.
Eine Meldung per Webseite ist aber nicht möglich, da hierfür immer eine Telekom-Festnetzrufnummer benötigt wird.
Einzig per Businesskunde als Glasfaser-Interessent konnte ich nun schon 2 Anfragen versenden, auf welche es aber keine Reaktionen der Telekom gibt.
Wie kann ich offiziell eine Beschwerde und Schadensmeldung an die Telekom versenden, als geschädigter-NICHT-Telekom-Kunde?
Da ich beruflich von zu Hause aus arbeite, geht mir auch sehr viel Geld jeden Tag verloren, wenn ich nicht arbeiten kann.
Wenn die Glasfaser durch die Telekom nicht bis kommenden Freitag repariert wurde, dann werde ich wohl rechtliche Schritte einleiten müssen. Oder wie seht ihr das?
Genau das ist eine gute Frage, die Antwort kennst Du schon: "Störung ohne Kundenbezug".
Kannst Du denn nun arbeiten (via Backup)?
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5 days ago
Hallo @Joshi84
Herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.Schade, dass der Anlass für unser Kennenlernen nicht ganz so erfreulich ist.
Ich helfe dir gern bei der Weiterleitung des entstandenen Schadens.
Leider hatte ich eben telefonisch kein Glück.
Wann passt dir ein Telefonat besser?
Liebe Grüße
Claudia
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5 days ago
Hallo Claudia,
leider war der Anruf eben genau in den 2 Minuten, in welchen ich mal nicht dran gehen konnte. Ich bin immer erreichbar, daher kannst du es gerne noch einmal versuchen. Leider wird mir nur die 08003301000 als Nummer angezeigt, daher war ein Rückruf sinnfrei, da man mich wieder in der Hotline abgewiesen hat mit dem Hinweis "ohne eine Festnetznummer der Telekom kann man mir nicht helfen".
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5 days ago
@Claudia Bö.
Hallo Claudia, leider war der Anruf eben genau in den 2 Minuten, in welchen ich mal nicht dran gehen konnte. Ich bin immer erreichbar, daher kannst du es gerne noch einmal versuchen. Leider wird mir nur die 08003301000 als Nummer angezeigt, daher war ein Rückruf sinnfrei, da man mich wieder in der Hotline abgewiesen hat mit dem Hinweis "ohne eine Festnetznummer der Telekom kann man mir nicht helfen".
Hallo Claudia,
leider war der Anruf eben genau in den 2 Minuten, in welchen ich mal nicht dran gehen konnte. Ich bin immer erreichbar, daher kannst du es gerne noch einmal versuchen. Leider wird mir nur die 08003301000 als Nummer angezeigt, daher war ein Rückruf sinnfrei, da man mich wieder in der Hotline abgewiesen hat mit dem Hinweis "ohne eine Festnetznummer der Telekom kann man mir nicht helfen".
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5 days ago
@Joshi84 Haben die Techniker das Kabel durchgebohrt, oder wie sieht der Schaden an deinem Kabel aus ?
Hast du dein Kabel nicht so verlegt, dass es einfach ausgewechselt werden kann ?
Selbst auswechseln, würde den vermeintlichen Verdienstausfall ja auch minimieren, danach wird die Versicherung sowieso fragen, was du dafür getan hast.
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3 days ago
Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.
Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)
Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.
So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.
Leitungsnetz eines Mitbewerbers
wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.
@Joshi84,
vielen Dank, dass du uns hier alle an deinem Gedankengang teilhaben lässt.
Unabhängig davon, wie es schlussendlich verläuft, wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.
Gespannt warten wir auf deine Rückmeldung. 😀
Viele Grüße
Anja
@Anja N. in der Schadensmeldung ist auch korrekt vermerkt dass es sich um das Leitungsnetz eines Mitbewerbers handelt?
So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.
Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.
Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)
Es gibt wohl Messgeräte, die "von außen" erkennen können... kam dieser Tage im Gespräch hoch, die Details kenne ich zwar nicht, aber wenn man die Faser ein wenig stresst, dann kommt ein wenig Licht raus, das sich detektieren lässt.
Ob so etwas in diesem Fall zum Einsatz kam/kommt weiß ich allerdings nicht.
Was ich mich frage - wie hoch sind denn wohl die geschätzten Kosten für die Erneuerung der NE4 Leitung. Wenn das ein paar Euro fuffzig sind, dann würde ich das einfach reparieren lassen und nicht den eigenen Schaden (der offenbar durch Nicht-Nutzbarkeit des Internetzugangs entsteht) immer größer werden lassen. Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen. Da muss man doch entsprechend Vorsorge treffen - entweder einen weiteren Anschluss (z.B. der Telekom) oder eine Mobilfunklösung, die schnell einspringt.
Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2 . Steht das auch in den AGB von BBV, denn von den ist der gestörte Anschluss. Außerdem gehört der gestörte Netzabschnitt laut TE ihm und nicht dem Anschlußbetreiber BBV, also ist das in dem Fall aus einer Sicht nicht zutreffend.
Answer
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3 days ago
Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2
Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.
Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)
Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.
So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.
Leitungsnetz eines Mitbewerbers
wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.
@Joshi84,
vielen Dank, dass du uns hier alle an deinem Gedankengang teilhaben lässt.
Unabhängig davon, wie es schlussendlich verläuft, wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.
Gespannt warten wir auf deine Rückmeldung. 😀
Viele Grüße
Anja
@Anja N. in der Schadensmeldung ist auch korrekt vermerkt dass es sich um das Leitungsnetz eines Mitbewerbers handelt?
So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.
Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.
Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)
Es gibt wohl Messgeräte, die "von außen" erkennen können... kam dieser Tage im Gespräch hoch, die Details kenne ich zwar nicht, aber wenn man die Faser ein wenig stresst, dann kommt ein wenig Licht raus, das sich detektieren lässt.
Ob so etwas in diesem Fall zum Einsatz kam/kommt weiß ich allerdings nicht.
Was ich mich frage - wie hoch sind denn wohl die geschätzten Kosten für die Erneuerung der NE4 Leitung. Wenn das ein paar Euro fuffzig sind, dann würde ich das einfach reparieren lassen und nicht den eigenen Schaden (der offenbar durch Nicht-Nutzbarkeit des Internetzugangs entsteht) immer größer werden lassen. Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen. Da muss man doch entsprechend Vorsorge treffen - entweder einen weiteren Anschluss (z.B. der Telekom) oder eine Mobilfunklösung, die schnell einspringt.
Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2 . Steht das auch in den AGB von BBV, denn von den ist der gestörte Anschluss. Außerdem gehört der gestörte Netzabschnitt laut TE ihm und nicht dem Anschlußbetreiber BBV, also ist das in dem Fall aus einer Sicht nicht zutreffend.
Nicht nur bei Telekom-Anschlüssen. Du hättest Dir selbst die Mühe machen können die BBV Regelungen nachzulesen und den Wert von dort hier posten können (vermutlich trifft für den TE eine vertragliche Verfügbarkeit von 98% zu). Mein grundsätzlicher Hinweis behält Bestand, es sind dann halt keine 11 Tage Totalausfall aufs Jahr sondern "nur" 7,3 Tage - volle Tage. Kann also auch sein, dass man als BBV Kunde an 21,9 Wochentagen von 9-17 Uhr von einem Ausfall betroffen ist - also einen vollen Kalendermonat von 9-17 Uhr nicht arbeiten kann.
Wenn man einen Anschluss geschäftlich nutzt, dann ist es m.E. zwingend erforderlich, die Verfügbarkeit des Internetzugangs durch einen Zweitweg hochzuschrauben.
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3 days ago
Du hättest Dir selbst die Mühe machen können die BBV Regelungen nachzulesen
Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2
Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen.
Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)
Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.
So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.
Leitungsnetz eines Mitbewerbers
wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.
@Joshi84,
vielen Dank, dass du uns hier alle an deinem Gedankengang teilhaben lässt.
Unabhängig davon, wie es schlussendlich verläuft, wir haben den Stein mit der Schadensmeldung ins Rollen gebracht.
Gespannt warten wir auf deine Rückmeldung. 😀
Viele Grüße
Anja
@Anja N. in der Schadensmeldung ist auch korrekt vermerkt dass es sich um das Leitungsnetz eines Mitbewerbers handelt?
So wie @Joshi84 schreibt ist es sein Leitungsnetz.
Nein, nur die Endleitung ( NE4 ) gehört ihm, das Leitungsnetz selbst gehört dem Mitbewerber.
Und mich würde es dann wundern wenn der TK techniker auf einem anderen Netzbetreibernetz was messen könnte :)
Es gibt wohl Messgeräte, die "von außen" erkennen können... kam dieser Tage im Gespräch hoch, die Details kenne ich zwar nicht, aber wenn man die Faser ein wenig stresst, dann kommt ein wenig Licht raus, das sich detektieren lässt.
Ob so etwas in diesem Fall zum Einsatz kam/kommt weiß ich allerdings nicht.
Was ich mich frage - wie hoch sind denn wohl die geschätzten Kosten für die Erneuerung der NE4 Leitung. Wenn das ein paar Euro fuffzig sind, dann würde ich das einfach reparieren lassen und nicht den eigenen Schaden (der offenbar durch Nicht-Nutzbarkeit des Internetzugangs entsteht) immer größer werden lassen. Überhaupt - die vertragliche Verfügbarkeit ist häufig 97%, d.h. an bis zu 11 Tagen pro Jahr darf der Anschluss komplett ausfallen. Da muss man doch entsprechend Vorsorge treffen - entweder einen weiteren Anschluss (z.B. der Telekom) oder eine Mobilfunklösung, die schnell einspringt.
Bei Telekom-Anschlüssen @muc80337_2 . Steht das auch in den AGB von BBV, denn von den ist der gestörte Anschluss. Außerdem gehört der gestörte Netzabschnitt laut TE ihm und nicht dem Anschlußbetreiber BBV, also ist das in dem Fall aus einer Sicht nicht zutreffend.
Nicht nur bei Telekom-Anschlüssen. Du hättest Dir selbst die Mühe machen können die BBV Regelungen nachzulesen und den Wert von dort hier posten können (vermutlich trifft für den TE eine vertragliche Verfügbarkeit von 98% zu). Mein grundsätzlicher Hinweis behält Bestand, es sind dann halt keine 11 Tage Totalausfall aufs Jahr sondern "nur" 7,3 Tage - volle Tage. Kann also auch sein, dass man als BBV Kunde an 21,9 Wochentagen von 9-17 Uhr von einem Ausfall betroffen ist - also einen vollen Kalendermonat von 9-17 Uhr nicht arbeiten kann.
Wenn man einen Anschluss geschäftlich nutzt, dann ist es m.E. zwingend erforderlich, die Verfügbarkeit des Internetzugangs durch einen Zweitweg hochzuschrauben.
Wozu? Ich bin es gewohnt, dass der, der die Info liefert, auch für die Quellenangabe sorgt. Ich weiß noch nicht mal, wer BBV ist. Vermutlich in einem Telekom Forum auch nicht notwendig @muc80337_2 ;-)
Unlogged in user
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5 days ago
@Joshi84
Ich würde bei meinem Anbieter eine Störung melden, denn der ist letztlich für die Entstörung zuständig.
Und es wäre dann auch Sache deines Anbieters, den entstandenen Schaden beim Versursacher (Telekom) geltend zu machen.
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2 days ago
Hallo,
das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.
Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.
Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.
Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.
Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:
§ 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),
§ 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),
§ 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),
§ 249 BGB (Schadensersatz),
§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).
Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).
Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.
An die Telekom (falls das jemand liest):
Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?
Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.
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Answer
from
2 days ago
Hallo, das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:§ 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),§ 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),§ 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),§ 249 BGB (Schadensersatz),§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.An die Telekom (falls das jemand liest):Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.
Hallo,
das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.
Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.
Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.
Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.
Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:
§ 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),
§ 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),
§ 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),
§ 249 BGB (Schadensersatz),
§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).
Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).
Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.
An die Telekom (falls das jemand liest):
Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?
Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.
Selten so viel Halbwissen, nein, Unsinn gelesen.
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1 day ago
Selten so viel Halbwissen, nein, Unsinn gelesen.
Hallo, das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:§ 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),§ 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),§ 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),§ 249 BGB (Schadensersatz),§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.An die Telekom (falls das jemand liest):Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.
Hallo,
das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.
Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.
Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.
Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.
Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:
§ 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),
§ 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),
§ 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),
§ 249 BGB (Schadensersatz),
§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).
Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).
Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.
An die Telekom (falls das jemand liest):
Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?
Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.
Selten so viel Halbwissen, nein, Unsinn gelesen.
Halbwissen wäre tatsächlich schon zuviel, vermutlich war es dem Schreiber dann selbst auch bewusst geworden und er hat sich deshalb direkt gelöscht 🤷♂️
Mir wäre es jedenfalls auch peinlich wenn ich so etwas verzapft hätte.
Answer
from
20 hours ago
Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:
Hallo,
das Gleiche ist mir gestern (am 15.05.2025) in meinem Gebäude passiert.
Ich bin seit September 2024 Kunde bei der Telekom.
Damals wurde ich von Telekom-Vertretern massiv unter Druck gesetzt. Sie behaupteten, dass ich ohne einen Wechsel zur Telekom-Glasfaserverbindung keinen Internetzugang mehr hätte. Die Gespräche waren so unangenehm, dass sie an Nötigung grenzten.
Letztendlich habe ich nachgegeben, da Vodafone zu häufige Ausfälle hatte – ich hatte öfter kein Internet als eine stabile Verbindung.
Gestern kam ein Telekom-Techniker, um bei meinem Nachbarn einen Anschluss zu legen. Im Verlauf der Arbeiten hat er dabei einfach meine Leitung durchtrennt und sogar aus der Wand gerissen – ohne Vorwarnung oder Information.
Das besonders Schlimme: Dieses Verhalten stellt mehrere Verstöße gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dar, unter anderem gegen:
§ 823 Abs. 1 BGB (unerlaubte Handlung),
§ 280 Abs. 1 BGB (Verletzung vertraglicher Pflichten),
§ 241 Abs. 2 BGB (Treuepflicht),
§ 249 BGB (Schadensersatz),
§ 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners).
Ich empfehle Ihnen, zunächst eine formelle Beschwerde bei der Telekom einzureichen – Sie haben Anspruch auf Entschädigung.
Diese kann bei 5–10 € pro Tag ohne Internet liegen oder deutlich höher ausfallen, wenn ein konkreter Schaden nachweisbar ist (z. B. Verdienstausfall im Homeoffice).
Das Verhalten solcher "Techniker" ist absolut inakzeptabel.
An die Telekom (falls das jemand liest):
Nehmt das bitte ernst. Wenn wir als Kunden einmal nicht pünktlich zahlen, folgen sofort Mahnungen und Drohungen.
Aber wenn eure Mitarbeiter Bundesgesetze brechen und Verträge verletzen, passiert – nichts?
Findet heraus, wer für solche Zwischenfälle verantwortlich ist, und zieht Konsequenzen.
Menschen im Homeoffice könnten durch eure Nachlässigkeit ihre Existenzgrundlage verlieren.
Ich fände es ggf. schlimmer offline zu sein als dass Paragraphen verletzt wurden.
Ich finde es übrigens sehr gut zu sehen, dass es offenbar auch Menschen gibt, die nie einen Fehler machen, die vermutlich von Anfang an auch in der Schule wohl in jedem Fach eine glatte 1,0 abgeliefert haben. Bei denen ist es mir verständlich, dass die einfach nicht verstehen können, dass von der viel größeren Gruppe anderer Menschen gelegentlich mal ein Fehler gemacht wird.
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