Bestätigung einer Stornierung
vor 20 Tagen
Ich habe am 26.08.2025 einen Festnetz-Anschluss in Auftrag gegeben. Dieser wird erst am 15.01.2026 aktiv. Ich habe gestern den Auftrag storniert ( info@telekom.de). Bekomme ich eine Bestätigung der Stornierung und wie lange kann das dauern?
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vor 20 Tagen
Ich habe am 26.08.2025 einen Festnetz-Anschluss in Auftrag gegeben. Dieser wird erst am 15.01.2026 aktiv. Ich habe gestern den Auftrag storniert ( info@telekom.de). Bekomme ich eine Bestätigung der Stornierung und wie lange kann das dauern?
Stornierung nicht mehr möglich. Wenn du schon einen Term,in hast und die offzielle Auftragsbestätigung, ist die Widerufsfrist längst abgelaufen
info@telekom.de
Ich habe am 26.08.2025 einen Festnetz-Anschluss in Auftrag gegeben. Dieser wird erst am 15.01.2026 aktiv. Ich habe gestern den Auftrag storniert ( info@telekom.de). Bekomme ich eine Bestätigung der Stornierung und wie lange kann das dauern?
gibt es nicht
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vor 20 Tagen
Ein Auftag ist aber kein Vertrag. Mir wurde am Telefon gesagt, ich kann den Auftrag stornieren da noch keine Leistungen erbracht wurden und der Anschluss erst am 15. Januar geschaltet wird.
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4
von
vor 20 Tagen
Ja, habe ich.
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von
vor 20 Tagen
Ja, habe ich.
Und ab dort hast du 14 Tage Zeit den Auftrag zu widerrufen. Ist diese Frist bereits abgelaufen?
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von
vor 20 Tagen
Und ab dort hast du 14 Tage Zeit den Auftrag zu widerrufen. Ist diese Frist bereits abgelaufen?
Ja, habe ich.
Und ab dort hast du 14 Tage Zeit den Auftrag zu widerrufen. Ist diese Frist bereits abgelaufen?
lese mal den ganzen Thread @CobraCane
ja ist es, Betätigung kam im August
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
info@telekom.de)
Ich habe am 26.08.2025 einen Festnetz-Anschluss in Auftrag gegeben. Dieser wird erst am 15.01.2026 aktiv. Ich habe gestern den Auftrag storniert ( info@telekom.de). Bekomme ich eine Bestätigung der Stornierung und wie lange kann das dauern?
wie kommst du darauf dass es sich bei der Mailadresse um einen Eingangsweg für dein Anliegen handelt?
@Spatzel64 aus welchem Grund meinst du stornieren zu können? Warum willst du es überhaupt?
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vor 20 Tagen
Also 1. Die Mailadresse wurde mir von einer Mitarbeiterin der Telekom am Telefon genannt. Sie sagte dass sie die Stornierung nicht machen kann sondern nur schriftlich per Mail unter der o.g. Mailadresse.
Stornierung muss ich aus finanziellen Gründen vornehmen.
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6
von
vor 20 Tagen
Leider kann ich auf dem Kündigungsformular mein Anliegen nicht definieren...Oder bin ich zu blöd? Gibt es keine andere Möglichkeit der Kontaktaufnahme als die vorgegebene Auswahl?
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von
vor 20 Tagen
Leider kann ich auf dem Kündigungsformular mein Anliegen nicht definieren...Oder bin ich zu blöd? Gibt es keine andere Möglichkeit der Kontaktaufnahme als die vorgegebene Auswahl?
Du kannst nicht kündigen. Kündigung ist regulär nach 2 Jahren.
Wenn dann Widerruf. Abewr weil die Auftragsbestätigung im August kam, ist die 14tätige Frist abgelaufen.
0
von
vor 20 Tagen
Nicht über das Kündigungsformular sondern einfach die ganz normalen Kontaktformulare verwenden, gib zum Beispiel Beschwerde ein und versuche es darüber
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Hallo @Spatzel64
Wenn du die Auftragsbestätigung jetzt die Tage erhalten hast, hast du innerhalb von 14 Tagen Zeit zu widerufen.
Dann hier:
Am besten über dieses Kontaktformular:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/widerruf-eines-telekom-auftrags
Dann erhälst du eine Eingangsbestätigung...
Wenn die AB aber schon älter als 14 Tage ist, dann ist die Frist abgelaufen und der Vertrag bindend
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vor 20 Tagen
Die Bstätigung habe ich direkt im August bekommen.
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von
vor 20 Tagen
Die Bstätigung habe ich direkt im August bekommen.
dann bleibt dir nur die Hoffnung auf Kulanz seitens der Telekom, den Weg zu den Kontaktformularen habe ich dir oben gewiesen, einfach dein Anliegen schildern und schauen was passiert.
von
vor 20 Tagen
Ok. Erstmal Danke an alle. Schade dass am Telefon falsche Informationen erteilt werden und damit Hoffnung gemacht wird...
0
von
vor 20 Tagen
Die Bstätigung habe ich direkt im August bekommen.
dann ist es zu Spät, auch Teamie bestätigt das nochmal:
-Klick-
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 20 Tagen
Mir ist in diesem Fall die abweisende Reaktion des Kundenservice auf den Stornierungswunsch des potentiellen Kunden nicht verständlich.
Wenn aufgrund der Änderung von Lebensverhältnissen, die nicht immer vorhersehbar sind, der Auftraggeber @Spatzel64 den nachvollziehbaren und vernünftigen Wunsch äußert, einen für Mitte Januar des kommenden Jahres geplanten Vertrag bei der Telekom zu stornieren, da er sich wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sieht, die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen einzugehen - so möchte ihm die Telekom mit Verweis auf eine formell abgelaufene Widerrufsfrist diese Stornierung verweigern und ihn ernsthaft in die Situation einer möglichen Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und anschließenden Zwangsvollstreckung bringen? -
Das dürfte rechtlich und moralisch doch ziemlich fragwürdig sein und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. BGB verstoßen… Angesichts der möglichen Tragweite würde ich eine Rechtsberatung empfehlen.
Das Widerrufsrecht greift in der Regel erst nach dem Erhalt von Waren oder Leistungen, während hier noch mehr als ein Monat Zeit bis zum ursprünglich geplanten Vertragsbeginn ist. Der Telekom entstehen durch eine Stornierung keinerlei Nachteile - während ein möglicher Zahlungsverzug nach der Leistungserbringung für beide Seiten nachteilig wäre, aber hier unverhältnismäßig zu Lasten des Kunden ginge.
3
von
vor 20 Tagen
Das dürfte rechtlich und moralisch doch ziemlich fragwürdig sein und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. BGB verstoßen… Angesichts der möglichen Tragweite würde ich eine Rechtsberatung empfehlen.
Mir ist in diesem Fall die abweisende Reaktion des Kundenservice auf den Stornierungswunsch des potentiellen Kunden nicht verständlich.
Wenn aufgrund der Änderung von Lebensverhältnissen, die nicht immer vorhersehbar sind, der Auftraggeber @Spatzel64 den nachvollziehbaren und vernünftigen Wunsch äußert, einen für Mitte Januar des kommenden Jahres geplanten Vertrag bei der Telekom zu stornieren, da er sich wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sieht, die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen einzugehen - so möchte ihm die Telekom mit Verweis auf eine formell abgelaufene Widerrufsfrist diese Stornierung verweigern und ihn ernsthaft in die Situation einer möglichen Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und anschließenden Zwangsvollstreckung bringen? -
Das dürfte rechtlich und moralisch doch ziemlich fragwürdig sein und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. BGB verstoßen… Angesichts der möglichen Tragweite würde ich eine Rechtsberatung empfehlen.
Das Widerrufsrecht greift in der Regel erst nach dem Erhalt von Waren oder Leistungen, während hier noch mehr als ein Monat Zeit bis zum ursprünglich geplanten Vertragsbeginn ist. Der Telekom entstehen durch eine Stornierung keinerlei Nachteile - während ein möglicher Zahlungsverzug nach der Leistungserbringung für beide Seiten nachteilig wäre, aber hier unverhältnismäßig zu Lasten des Kunden ginge.
einer der Grundsätze des BGB ist "Geld hat man zu haben",
Damit ist juristisch der Drops gelutscht.
Aber um deine seltsame Argumentation zu entkräften, die Telekom kann sich natürlich drauf verlassen dass ein geschlossener Vertrag eingehalten wird, dazu bedarf es auch keines Glaubens sondern es gibt harte Fakten.
Das Widerrufsrecht greift in der Regel erst nach dem Erhalt von Waren oder Leistungen, während hier noch mehr als ein Monat Zeit bis zum ursprünglich geplanten Vertragsbeginn ist.
Mir ist in diesem Fall die abweisende Reaktion des Kundenservice auf den Stornierungswunsch des potentiellen Kunden nicht verständlich.
Wenn aufgrund der Änderung von Lebensverhältnissen, die nicht immer vorhersehbar sind, der Auftraggeber @Spatzel64 den nachvollziehbaren und vernünftigen Wunsch äußert, einen für Mitte Januar des kommenden Jahres geplanten Vertrag bei der Telekom zu stornieren, da er sich wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sieht, die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen einzugehen - so möchte ihm die Telekom mit Verweis auf eine formell abgelaufene Widerrufsfrist diese Stornierung verweigern und ihn ernsthaft in die Situation einer möglichen Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und anschließenden Zwangsvollstreckung bringen? -
Das dürfte rechtlich und moralisch doch ziemlich fragwürdig sein und gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gem. BGB verstoßen… Angesichts der möglichen Tragweite würde ich eine Rechtsberatung empfehlen.
Das Widerrufsrecht greift in der Regel erst nach dem Erhalt von Waren oder Leistungen, während hier noch mehr als ein Monat Zeit bis zum ursprünglich geplanten Vertragsbeginn ist. Der Telekom entstehen durch eine Stornierung keinerlei Nachteile - während ein möglicher Zahlungsverzug nach der Leistungserbringung für beide Seiten nachteilig wäre, aber hier unverhältnismäßig zu Lasten des Kunden ginge.
Du solltest dich bitte wenigstens mit den grundlegendsten Dingen beschäftigen, oder du weist nach dass ein Kommunikationsvertrag eine physisches Produkt ist, viel Spaß.
Die einzige Option die für @Spatzel64 besteht ist und bleibt Kulanz seitens der Telekom.
0
von
vor 20 Tagen
@der_Lutz , Deine Belehrung bzw. Zurechtweisung ist ziemlich daneben, da ich mich entgegen Deiner Annahme durchaus mit der Thematik etwas auskenne und überdies dem betroffenen Fragesteller eine Rechtsberatung dazu empfohlen habe. Die eventuellen Folgen im Falle von Zahlungsverzug (der Stornierungswunsch wurde auf Deine Nachfrage ja mit finanziellen Schwierigkeiten begründet) könnten zu schwerwiegend sein, um das Anliegen mit formellen Floskeln einfach abzuschmettern. (Wobei Du selbst darauf hingewiesen hast, dass Widerruf und Stornierung nicht dasselbe sind und die Telekom den Auftrag daher durchaus stornieren könnte. Hier wurde der Wunsch nach Auftragsstornierung geäußert.) Deine unsachliche Aussage „Der Drops ist gelutscht“ ist hingegen irreführend und falsch. Wenn das Gebiet des Bürgerlichen Rechts so einfach wäre, würde es keiner Juristen bedürfen. Es ist schon ein bisschen komplexer…
von
vor 20 Tagen
Deine unsachliche Aussage „Der Drops ist gelutscht“ ist hingegen irreführend und falsch.
@der_Lutz , Deine Belehrung bzw. Zurechtweisung ist ziemlich daneben, da ich mich entgegen Deiner Annahme durchaus mit der Thematik etwas auskenne und überdies dem betroffenen Fragesteller eine Rechtsberatung dazu empfohlen habe. Die eventuellen Folgen im Falle von Zahlungsverzug (der Stornierungswunsch wurde auf Deine Nachfrage ja mit finanziellen Schwierigkeiten begründet) könnten zu schwerwiegend sein, um das Anliegen mit formellen Floskeln einfach abzuschmettern. (Wobei Du selbst darauf hingewiesen hast, dass Widerruf und Stornierung nicht dasselbe sind und die Telekom den Auftrag daher durchaus stornieren könnte. Hier wurde der Wunsch nach Auftragsstornierung geäußert.) Deine unsachliche Aussage „Der Drops ist gelutscht“ ist hingegen irreführend und falsch. Wenn das Gebiet des Bürgerlichen Rechts so einfach wäre, würde es keiner Juristen bedürfen. Es ist schon ein bisschen komplexer…
Im Gegenteil, dies entspricht einfach der Wahrheit.
Es bringt nichts dem TO etwas vorzugaukeln, hier bleibt einzig Kulanz.
Eine Rechtsberatung vorzuschlagen wo es offensichtlich um mangelnde finanzielle Ressourcen geht ist ja wohl ein schlechter Witz.
Deine Belehrung bzw. Zurechtweisung ist ziemlich daneben,
@der_Lutz , Deine Belehrung bzw. Zurechtweisung ist ziemlich daneben, da ich mich entgegen Deiner Annahme durchaus mit der Thematik etwas auskenne und überdies dem betroffenen Fragesteller eine Rechtsberatung dazu empfohlen habe. Die eventuellen Folgen im Falle von Zahlungsverzug (der Stornierungswunsch wurde auf Deine Nachfrage ja mit finanziellen Schwierigkeiten begründet) könnten zu schwerwiegend sein, um das Anliegen mit formellen Floskeln einfach abzuschmettern. (Wobei Du selbst darauf hingewiesen hast, dass Widerruf und Stornierung nicht dasselbe sind und die Telekom den Auftrag daher durchaus stornieren könnte. Hier wurde der Wunsch nach Auftragsstornierung geäußert.) Deine unsachliche Aussage „Der Drops ist gelutscht“ ist hingegen irreführend und falsch. Wenn das Gebiet des Bürgerlichen Rechts so einfach wäre, würde es keiner Juristen bedürfen. Es ist schon ein bisschen komplexer…
Im Gegenteil, sie ist angebracht und notwendig.
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